Kurzfassung: »Islamistische Gemeinnützigkeit« beim Finanzamt

Sachstand AK Polis | Nr. 3: »Islamistische Gemeinnützigkeit« beim Finanzamt
»Islamistische Gemeinnützigkeit« beim Finanzamt

In diesem Beitrag wertet Hartmut Licht erstmals öffentlich die aktuellen Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern sowie das Zuwendungsempfängerregister systematisch aus. In mindestens zehn bekannten Fällen sind islamistische und extremistische Organisationen in Deutschland weiterhin als gemeinnützig anerkannt – mit steuerlichen Vorteilen und staatlicher Legitimation. Der Beitrag analysiert die rechtlichen und strukturellen Ursachen und formuliert sieben konkrete Handlungsempfehlungen für Politik, Sicherheitsbehörden und Finanzverwaltung.