Warum der Religionsbegriff geklärt werden muss
Basedau geht von einem inzwischen breit geteilten Befund aus: Religion beziehungsweise religiöse Faktoren verhalten sich ambivalent zu Frieden und Gewalt (vgl. Appleby 2000; Philpott 2007). Bestimmte Merkmale von Religion können zu Frieden führen oder aber Gewalt hervorrufen. Die Wirkung ist bisweilen schwach, bisweilen stark. Religiöse Dimensionen und Faktoren sind zudem stets in einen gesellschaftlichen, nicht-religiösen Kontext eingebettet, der Stärke und Richtung der Wirkung beeinflusst (vgl. Basedau 2016).
Ob und inwieweit Religion einen Einfluss auf Konflikte hat, ist empirisch umstritten. Oft ist schnell von religiösen Konflikten die Rede. Andere Beobachter negieren das religiöse Element solcher Auseinandersetzungen und verweisen auf säkulare Hintergründe. Diese divergierenden Interpretationen führt Basedau häufig auf fehlende empirische Analysen zurück. Einen weiteren Grund sieht er im unklaren Religionsbegriff selbst: Religion ist als Begriff mehrdeutig und wird verschieden definiert (vgl. Toft 2007; Weber 1920/21). Für eine empirische Analyse müsse man daher den Religionsbegriff klären, seine Dimensionen erfassen und aufzeigen, wie sich diese Dimensionen und Faktoren zu Frieden und Gewalt verhalten.
Drei Dimensionen: Ideen, Identitäten, Institutionen
Als Weltanschauung will Religion nach Basedau die Welt erklären und dem menschlichen Dasein einen Sinn verleihen (vgl. Riesebrodt 2010). Der Unterschied zu säkularen Anschauungen besteht im Bezug zum Übersinnlichen. Dieser Bezug ist notwendiger Bestandteil jeder Religion und kann die Gestalt von Gott, Göttern, Geistern oder des Jenseits annehmen. Der Bezug zur sozialen Wirklichkeit ergibt sich über die Funktionen der Religion für das Individuum und die Gemeinschaft. Diese sozialen Funktionen unterteilt Basedau in drei Hauptdimensionen.
Erstens handlungsanleitende Ideen: Aus Welterklärung und Sinnstiftung einer Religion folgen Handlungsimperative beziehungsweise eine Sozialmoral bezüglich des diesseitigen Handelns. Solche Ideen beziehen sich auf die religiöse Praxis und ebenso auf weltliches zwischenmenschliches Verhalten, etwa hinsichtlich der Ausübung tödlicher Gewalt, des Ehebruchs, des Respekts vor Privateigentum oder der Loyalität gegenüber der weltlichen Obrigkeit. Die hohe Verbindlichkeit, die sich aus dem meist göttlichen Ursprung speist, verstärkt in der Regel die soziale Bedeutung religiöser Ideen.
Zweitens Gruppenidentitäten: Gemeinsame Glaubensvorstellungen und ‑praktiken konstituieren die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Diese Gruppenidentitäten funktionieren ähnlich wie andere, beispielsweise ethnische Zugehörigkeiten. Menschen tendieren dazu, ihre eigene Gruppe positiver als andere Gruppen einzuschätzen, mit entsprechenden negativen Handlungswahrscheinlichkeiten gegenüber den Mitgliedern anderer Gruppen (vgl. Tajfel und Turner 1986). Die Zugehörigkeit kann soziale Konflikte auch unabhängig von konkreten Glaubensinhalten beeinflussen, dürfte in der Praxis aber oft gemeinsam mit solchen Inhalten wirken.
Drittens Institutionen: Eine Gruppe von Menschen mit gleichen Glaubensvorstellungen wird aller Voraussicht nach auch Institutionen ausbilden. Zunächst bilden sich Organisationen einzelner Glaubensgemeinschaften mit eigenen Hierarchien, Ressourcen, Personal und Regeln heraus. In einem weiteren Schritt entstehen Institutionen, die das Verhältnis zwischen verschiedenen organisierten religiösen Gruppen regeln. Das können interreligiöse Netzwerke sein, ebenso staatliche Gesetze und Behörden, die das Zusammenleben der Gruppen näher bestimmen.
Motive und Gelegenheiten als Scharnier zum Konflikt
Alle drei Dimensionen können bei entsprechender Ausprägung mit Frieden oder Gewalt verbunden werden. Gemeinschaftliches friedliches Handeln und Gewaltkonflikte zwischen Gruppen begreift Basedau als spezifische Formen kollektiven Handelns. Unter Gewalt versteht er einen gewaltsam ausgetragenen Konflikt zwischen Gruppen, unter Frieden ein friedfertiges kollektives Verhalten im Sinne des negativen Friedens. Um kollektives Handeln zu verwirklichen, müssen sowohl Motive als auch Gelegenheiten oder Möglichkeiten bestehen, dieses Verhalten zu realisieren (vgl. Collier und Hoeffler 2004; Lichbach 1998). Religiöse Dimensionen können neben nicht-religiösen Kontextfaktoren so ausgeprägt sein, dass sie Akteure zu bestimmten Handlungen motivieren oder dass sie Möglichkeiten für gewaltsames kollektives Handeln eröffnen.

Religiöse Ideen: von Gewaltaufrufen bis zur Wirtschaftsethik
Religiöse Ideen umfassen Werte, Normen und Gebote, die in Heiligen Schriften, Fatwas oder anderen religiösen Dokumenten fixiert sind. Ihre Anwendung bedarf situativ häufig der Auslegung. Akteure mögen zudem aufgrund religiöser Ideen handeln, die mit offiziellen Auslegungen und Texten nichts zu tun haben. Entscheidend ist lediglich, dass der Bezug zum Übernatürlichen die Handlung anleitet. Damit wirken religiöse Ideen vor allem auf die Motive von Akteuren. Wirkungsmächtig werden sie erst, wenn ihre Interpreten auf Resonanz stoßen: Eliten müssen über Glaubwürdigkeit verfügen oder an bereits vorhandene Überzeugungen anknüpfen können (vgl. De Juan 2009). Religiös begründete Handlungsanleitungen haben häufig einen hohen Verbindlichkeitscharakter und sind aufgrund der mutmaßlich göttlichen Herkunft kaum verhandelbar. Das mag sie grundsätzlich als konfliktanfällig kennzeichnen. So sind im Nahostkonflikt die Territorialansprüche religiös überhöht und daher nur schwer einem Kompromiss zuführbar (vgl. Hassner 2009). Freilich gilt der hohe Verbindlichkeitscharakter auch für religiös inspirierte Friedensgebote, weswegen Basedau eine einseitige Gewaltwirkung für wenig haltbar hält.
Angesichts der Vielzahl religiöser Ideen schlägt er eine weitere Desaggregierung in drei Subdimensionen vor. Ideen zu Frieden und Gewalt: In den Heiligen Schriften der meisten religiösen Traditionen gibt es Zitate, die Gewalt oder Frieden stützen können (vgl. Appleby 2000; Koopmans et al. 2021). Friedens- und Liebesgebote finden sich weit über die abrahamitischen Religionen hinaus. Gewalttätiges Handeln gilt als Sünde wider Gott. Zugleich enthalten Thora, Bibel und Koran gut nachgewiesene Gewaltaufrufe (vgl. Koopmans et al. 2021): Bisweilen müssen Häretiker, Ketzer und Renegaten bestraft werden, Ungläubige sind mit dem Schwert zu bekehren, »Zauberer und Hexen« dürfen nicht am Leben gelassen werden. Für diesseitige Gewalttaten winken jenseitige Belohnungen in Form von Festmählern nach dem Tod in der Schlacht (Walhalla) oder des Zugangs zu Jungfrauen nach dem Märtyrertod.
Ideen gegenüber anderen Glaubensvorstellungen und ‑gemeinschaften: Die Toleranz gegenüber anderen Glaubensrichtungen und ihren Angehörigen spielt eine wichtige Rolle (vgl. Schieder 2014; Hoffmann et al. 2020). Wer Un- oder Andersgläubige nicht als gleichwertig akzeptiert, wird mit ihnen wahrscheinlich in Konflikt geraten. Der Allgemeingültigkeitsanspruch eines Glaubens scheint besonders geeignet, Konflikte mit anderen Glaubenssystemen herbeizuführen. Im deutschsprachigen Raum führten Autoren wie Jan Assmann, Micha Brumlik, Peter Sloterdijk und Rolf Schieder eine lebhafte Debatte über die Gewaltneigung des Monotheismus (vgl. zusammenfassend Schieder 2014). Monotheismus dürfte nach Basedau Gewalt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit fördern, ohne sie zwangsläufig hervorzurufen. Besonders gefährlich erscheint es, wenn die Missionierung der gesamten Menschheit das Ziel ist. Religiöse Toleranz wird weltweit von der Mehrzahl der religiösen Eliten gefordert und ist für Basedau in jedem Fall »eine Kardinaltugend des Friedens«.
Ideen gegenüber der Gesellschaftsordnung wirken nur indirekt auf Frieden oder Gewalt. Bezüglich der politischen Ordnung können religiöse Ideen quietistisch, dezidiert politisch oder systemstützend sein. Die Präferenz für eine Theokratie dürfte Konflikte mit säkularen Kräften herausfordern. Umgekehrt kann eine laizistische Staatsordnung den Widerspruch religiös orientierter Kräfte hervorrufen. Eine auf das Jenseits konzentrierte Haltung oder das Gottesgnadentum hat zunächst wahrscheinlich eine befriedende Wirkung, weil sie Legitimität und Stabilität von Herrschaft erhöhen kann. Werden Regime gestützt, die in anderen Bereichen systematisch Unfrieden schüren, so wird diese Haltung zur Konfliktursache. Umgekehrt wird die Unterstützung für die Demokratie oder andere Formen legitimer Herrschaft zur Friedensursache. Ähnlich kontextabhängig ist die Wirkung religiöser Ideen zur Wirtschaftsordnung. Bereits Max Weber (1920/21) versuchte, durch bestimmte Merkmale des Protestantismus den größeren wirtschaftlichen Erfolg protestantischer Länder zu erklären. Der Bildungsaffinität des Konfuzianismus wird ein Anteil am wirtschaftlichen Aufstieg asiatischer Staaten bescheinigt. Umgekehrt wurden Zins- und Wucherverbote wie im Islam oder früheren Christentum zu Entwicklungshemmnissen, die zudem religiöse Minderheiten in Berufe trieben, welche Vorwand blutiger Verfolgung waren. Religiös inspirierter Fatalismus hemmt die ökonomische Eigeninitiative. Mäßigung bei der biologischen Reproduktion und Fortschritte bei der Krankheitsvorsorge, etwa Impfungen, können mit scheinbar göttlichen Normen kollidieren. Als Resultat kommt es zu Entwicklungsproblemen, die gewaltsame Auseinandersetzungen in und zwischen Gesellschaften wahrscheinlicher machen. Prosperität hat ihre Kehrseite: Wirtschaftlich und technologisch entwickelte Staaten haben häufig schwächere Länder attackiert, unterjocht und ausgebeutet.
Religiöse Gruppenidentitäten: Demografie als Konfliktfaktor
Auch die Identitätsdimension gliedert Basedau in drei Subdimensionen: die Anzahl und das relative Größenverhältnis verschiedener religiöser Gruppen, das Verhältnis religiöser Gruppengrenzen zu anderen gesellschaftlichen Differenzen sowie die Veränderung dieser demografischen Strukturen. Grundsätzlich ist in Rechnung zu stellen, wie salient, also wie bedeutsam, die Gruppenidentitäten im Vergleich zu anderen Identitäten ausgeprägt sind.
Beim Größenverhältnis steht als Kausalmechanismus die Gelegenheit beziehungsweise die Kapazität im Mittelpunkt. Das Motiv tritt hier zurück. Neben der seltenen Homogenität gilt eine starke Fragmentierung in der Regel als wenig konfliktanfällig, da es schwerer sein dürfte, viele kleine Gruppen gemeinsam zu mobilisieren. Demgegenüber fällt Mobilisierung leichter, wenn es sich um wenige sowie große Gruppen handelt, also etwa bei der Polarisierung von zwei etwa gleich großen Gruppen oder der Dominanz einer Gruppe. Die empirischen Ergebnisse quantitativer Studien sind jedoch uneindeutig. Zu Fraktionalisierung und Polarisierung gibt es keine eindeutigen Befunde (vgl. Fearon und Laitin 2003; Montalvo und Reynal-Querol 2005). Nur die Dominanz scheint mehr oder weniger regelmäßig Konflikte zu befördern (vgl. Collier und Hoeffler 2004; Basedau et al. 2016).
Eine wichtige Rolle spielt das Verhältnis religiöser Gruppenunterschiede zu anderen gesellschaftlichen Differenzen. Religiöse Differenzen können gedämpft werden, wenn sie quer zu anderen Unterschieden liegen (sogenannte Cross-Cutting Cleavages). Problematisch erscheint es umgekehrt, wenn religiöse Differenzen parallel zu ethnischen oder regionalen Grenzen verlaufen und sich die Gruppen zudem ökonomisch unterscheiden (vgl. u. a. Stewart 2008). Untersuchungen zeigen, dass parallel verlaufende religiöse und andere gesellschaftliche Grenzen die Risiken interner Gewaltkonflikte verstärken (vgl. Gubler und Selway 2012; Basedau et al. 2016).
Die dritte Subdimension bildet die Dynamik der religiösen Demografie. Die demografische Struktur der Identitätsgruppen bleibt über Migration, Sterbe- und Geburtsraten sowie durch Bekehrungen und Übertritte in Bewegung. Dies kann unter Umständen konfliktanfällige Identitätsstrukturen entschärfen. Wahrscheinlicher ist aber, dass stärkere Veränderungen der religiösen Identitätsstruktur für mehr Unruhe sorgen. Insbesondere auf Seiten der schrumpfenden Gruppen können sich Bedrohungswahrnehmungen bilden. Das Gefühl der Bedrohung kann zur präventiven Gewaltanwendung motivieren, und interessierte Eliten können solche latent vorhandenen Bedrohungsgefühle instrumentalisieren. Daraus folgende Abwehrreaktionen erzeugen wiederum Gegenreaktionen und können in unheilvolle Eskalationsspiralen führen.
Religiöse Institutionen: Kapazität, Hierarchie, Staatsnähe
Institutionen wirken nach Basedau vornehmlich über die Gelegenheit beziehungsweise Kapazität, da sie Akteure befähigen, Organisationen für ihre Ziele zu nutzen. Insofern entscheiden sie über die Stärke des Einflusses und weniger über dessen Richtung. Relevanz für Motive haben sie insbesondere dann, wenn sie bestimmte Gruppen benachteiligen. Basedau unterscheidet drei Typen.
Intrareligiöse Institutionen sind die Gesetze und Organisationen, die sich einzelne Glaubensgemeinschaften geben, also die Ausbildung einer Verwaltung, einer Hierarchie und von Suborganisationen, etwa in der katholischen Kirche oder den evangelischen Landeskirchen. Gut funktionierende Organisationen haben mehr Kapazitäten, können daher effektiver mobilisieren und sind in gewaltsamen Auseinandersetzungen besser gerüstet. Die Jugendorganisationen von Glaubensgemeinschaften sind möglicherweise Rekrutierungspools für bewaffnete Gruppen (vgl. Basedau und De Juan 2008). Die Hierarchie in Institutionen kann Eskalationsdynamiken ebenfalls beeinflussen: Streng hierarchische Organisationen könnten weniger gewaltanfällig sein, weil sie mehr Kontrolle über ihre Gläubigen und rangniedrigen Geistlichen haben (vgl. Hasenclever und De Juan 2007). In der fehlenden Hierarchie wird ein Grund für die relative Gewaltanfälligkeit des zeitgenössischen sunnitischen Islam gesehen, während der schiitische Islam weitaus hierarchischer organisiert ist. Die Gewalt- oder Friedenswirkung hängt jedoch von der Haltung an der Spitze der Hierarchie ab: Der Aufruf zum ersten Kreuzzug durch Papst Urban II. zeigt, dass Gewaltaufrufe von der Spitze einer einflussreichen Institution verheerende Folgen haben können. Problematisch erscheint zudem die Nähe religiöser Organisationen zur Politik (vgl. De Juan 2009). So pflegten in den Balkan-Kriegen die serbisch-orthodoxen Priester eine besondere Nähe zu Slobodan Milošević und dessen großserbischer Ideologie (vgl. Toft 2007). Der Mangel an Neutralität lässt religiöse Organisationen als mögliche Vermittler ausscheiden. Umgekehrt können religiöse Institutionen Frieden explizit fördern: Die katholische Laienorganisation Sant’Egidio hat sich einen Namen als Vermittler in Konflikten gemacht (vgl. Weingardt 2007).
Interreligiöse Institutionen regeln die Beziehungen zwischen verschiedenen Glaubensgemeinschaften. Dem Frieden wenig zuträglich dürften Zusammenschlüsse sein, die extremistische Organisationen über Ländergrenzen hinweg verbinden. Die Kooperation islamistisch-militanter Organisationen im Rahmen von al-Qaida oder dem Islamischen Staat hat die Virulenz islamistischer Gewalt erhöht. Neben verstärkten Kapazitäten kann der ideelle Austausch auch Motive zur Gewaltanwendung erhöhen. Generell haben Netzwerke einen Verstärkereffekt. Die Wirkung auf Gewalt oder Frieden wird durch die darin dominierenden Ideen bestimmt. Interreligiöse Dialoge sind das Gegenteil extremistischer Netzwerke: Treffen sich religiöse Eliten und einfache Gläubige zum friedfertigen Austausch, können wechselseitige Vorurteile abgebaut und kooperative Beziehungen aufgebaut werden (vgl. Hasenclever und De Juan 2007; Smock 2006). Ihre Wirkung sollte gleichwohl realistisch eingeschätzt werden. Basedau nennt sie »ein erster, notwendiger Schritt zum Frieden, kein Allheilmittel«.
Davon zu unterscheiden sind staatliche Institutionen zu religiösen Gruppen und Angelegenheiten. Theokratische oder quasi-theokratische Regime machen sich die religiösen Handlungsanleitungen einer Glaubensrichtung zu eigen, was sie mit religiösen Minderheiten oder säkular-laizistischen Kräften in Konflikt bringen kann. Die Gefahr religiöser Diskriminierung durch staatliche Regelungen besteht unabhängig von der Theokratie (vgl. Fox 2018). Manche Staaten haben Staatskirchen, übernehmen den Steuereinzug für bestimmte Gemeinschaften, leisten großzügige Zahlungen an bestimmte Gruppen und gewähren ihnen einen Zugang zur Einflussnahme im Bildungssystem, der anderen Glaubensgemeinschaften verwehrt bleibt. Staatliche Regelungen können so weit gehen, dass sie den Staats- und Regierungschefs eine bestimmte Religionszugehörigkeit vorschreiben. Die förmliche oder auch nur faktische Diskriminierung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Aufbegehrens benachteiligter Gruppen (vgl. Gurr 1970). Ähnlich wie bei ethnischen Gruppen führt Diskriminierung oder deren Wahrnehmung zur Erhöhung des Gewaltrisikos (vgl. Akbaba und Taydas 2011; Basedau et al. 2016). Im Idealfall fördert der Staat das friedliche Zusammenleben aller Glaubensgemeinschaften. Voraussetzung ist deren Gleichbehandlung. Gerade wenn das Zusammenleben in der Vergangenheit spannungsreich war, können politische Institutionen so gestaltet werden, dass sie das Miteinander aktiv anleiten. Neben staatlicher Förderung interreligiöser Dialoge können konkordanzdemokratische Institutionen, die auf Konsens und Repräsentation setzen, allen Gruppen Zugang zur Macht garantieren (vgl. Lijphart 2008; Horowitz 2000). Ein Beispiel mit Schwächen ist der Libanon nach dem Ende des Bürgerkrieges, wo christliche, sunnitische, schiitische und drusische Gruppen festgelegte Quoten für den Machtzugang haben. Auch in Ländern wie Nigeria, Nordirland oder Bosnien gibt es Institutionen, die das Zusammenleben religiöser Gruppen in ähnlicher Form friedlich regeln sollen (vgl. Lijphart 2008).
Herausforderungen für die Friedens- und Konfliktforschung
Die empirische Identifizierung gewaltfördernder und friedensstiftender religiöser Faktoren kann nach Basedau für Strategien der Konfliktbearbeitung und ‑vermeidung genutzt werden. Als erste Herausforderung nennt er die Notwendigkeit, die konzeptionelle Desaggregierung des Religionsbegriffs samt der Binnenbeziehungen der Subdimensionen konkret zu explizieren und zu operationalisieren (vgl. u. a. Basedau 2016). Zu religiösen Identitätsstrukturen liegen die meisten generalisierenden empirischen Untersuchungen vor. Diese beschränkten sich bis vor wenigen Jahren noch auf einfache demografische Faktoren. Vielversprechend sind Untersuchungen zu Cross-Cutting Cleavages, die dazu beitragen können, Gegensätze zu entschärfen (vgl. Gubler und Selway 2012). Die Veränderungen der religiösen Demografie haben bislang wenige quantifizierende Untersuchungen inspiriert. Verlässliche Daten fehlen. Datenlücken bestehen auch bei religiösen Institutionen. Während es Daten zur Diskriminierung religiöser Gruppen und zur daraus folgenden Unzufriedenheit gibt (vgl. Fox 2018; Akbaba und Taydas 2011; Basedau et al. 2016), sind systematisch vergleichende Informationen zu interreligiösen Netzwerken oder der organisatorischen Stärke religiöser Gemeinschaften kaum verfügbar. Zu inklusiven staatlichen Regelungen existieren jenseits gut dokumentierter Einzelfälle wie dem Libanon wenige Informationen (vgl. Rosiny 2013). Wenig überraschend sind die Forschungslücken bei religiösen Ideen. Einige wenige Studien beziehen Gewaltaufrufe oder ‑legitimierungen in ihre quantitativen Untersuchungen mit ein (vgl. Basedau et al. 2016). Es mehren sich immerhin die Untersuchungen zu Auswirkungen eines exklusiven Monotheismus auf Diskriminierung (vgl. Hoffmann et al. 2020) oder zu Gewaltinhalten (vgl. Koopmans et al. 2021). Die Auswirkungen spezifischer Überzeugungen religiöser Eliten sind bislang kaum Gegenstand länderübergreifender Studien. Eine systematische Umfrageforschung existiert erst seit wenigen Jahren (vgl. Menchik 2016).
Zuletzt besteht eine Herausforderung in der Erfassung des komplexen Verhältnisses religiöser Subdimensionen untereinander und ihrer Beziehung zum nicht-religiösen Kontext, der immer mitgedacht werden muss. Angesichts nicht-linearer Wechselwirkungen erfordert dies weitere konzeptionelle Arbeit und stellt erhöhte Anforderungen an Forschungsdesigns, um Problemen wie Wechselwirkungen oder konditionalen Effekten gerecht zu werden. Vermutlich verlangt die Komplexität die Anwendung fortgeschrittener quantitativer Ansätze und ebenso die Nutzung konfigurativer Methoden und Forschungsdesigns, die mehrere Methoden sinnvoll miteinander verknüpfen.
Literatur
Dieses Literaturverzeichnis des besprochenen Beitrags ist beschränkt auf die oben zitierten Titel.
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