Heute wurde Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) vom Landtag zum Ministerpräsidenten Baden-Württembergs gewählt. Mit dem Amtsantritt seines Kabinetts wird auch der Koalitionsvertrag 2026–2031 von Grünen und CDU wirksam. Özdemir selbst gehörte 2018 zu den zehn Erstunterzeichnern der »Initiative säkularer Islam«, die sich für »die weitgehende Trennung von Religion und Politik« ausspricht. Die islampolitische Linie auf Seite 57 des Koalitionsvertrags trägt jedoch nicht diese Handschrift. Sie folgt vielmehr dem religionspolitischen Pfad eines bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen, in das der konfessionelle Islamunterricht nachträglich eingepasst wird, indem der Staat sich kirchenanaloge Strukturen auf muslimischer Seite organisiert. Auf Seite 57 heißt es unter »Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen«:
»Wir unterstützen den bekenntnisgebundenen Religionsunterricht und bauen den islamischen Religionsunterricht weiter aus. Dafür setzen wir die Zusammenarbeit mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat fort und wollen sie bedarfsorientiert personell stärken.«
Im Zentrum dieser Festlegung steht eine Konstruktion, zu der auch unter dem bisherigen Ministerpräsidenten Kretschmann Zweifel bestanden und die als nicht verfassungskonform gilt.
Die Stiftung Sunnitischer Schulrat
Das Grundgesetz verlangt in Art. 7 Abs. 3 für den konfessionellen Religionsunterricht eine Religionsgemeinschaft, mit deren Grundsätzen er übereinstimmt. Da der sunnitische Islam in Deutschland keine kirchenähnliche Repräsentation kennt und die etablierten Verbände nur Teile der Muslime vertreten, gründete das Land Baden-Württemberg im Jahr 2019 die Stiftung Sunnitischer Schulrat – »zum Zwecke der Organisation des Islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen«. Sie »wirkt als Surrogat einer sunnitischen Religionsgemeinschaft« (Selbstdarstellung auf sunnitischer-schulrat.de/die-stiftung). Genau diese Stiftung will die neue Landesregierung fortführen und personell ausbauen.
Der Stiftung gehören derzeit zwei Verbände an:
- Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg e. V.
- Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V.
Der Vorstand setzt sich aus fünf Personen zusammen (Stand: 13. Mai 2026): Emina Čorbo-Mešić (Schulentwicklungsplanerin beim Schulverwaltungsamt, Sprecherin des Vorstands), Seyfi Öğütlü (Vertreter des Landesverbands der Islamischen Kulturzentren BW, stellvertretender Sprecher), Akın Aslan (Lehrer an einer Gemeinschaftsschule und Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes), Dr. Bilal Hodžić (Theologe, Vertreter des Bosniaken-Zentralrats) sowie Prof. Dr. Merdan Güneş (Professor für Islamische Geistesgeschichte an der Universität Osnabrück). Als beratende Mitglieder des Landes sind Dr. Heiko Feurer (Staatsministerium) und Prof. Dr. habil. Michael C. Hermann (Kultusministerium) benannt. Die Schiedskommission besteht aus drei Hochschullehrern aus anderen Bundesländern: Prof. Dr. Tarek Badawia (Islamische Religionspädagogik, Universität Erlangen, Sprecher), Prof. Dr. Bülent Uçar (Islamische Theologie und Religionspädagogik, Universität Osnabrück) und Prof. Dr. iur. Osman Isfen (Strafrecht, Strafprozess- und Wirtschaftsstrafrecht, Fernuniversität Hagen).
Mit Güneş und Uçar stützen sich Vorstand und Schiedskommission zentral auf akademisches Personal des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück; weitere Mitglieder kommen aus dem Saarland, aus Erlangen und aus Hagen. Soweit ersichtlich sind in Baden-Württemberg nur drei der zehn Personen verortet: Öğütlü sowie die beiden Ministeriumsvertreter. Schon die Zusammensetzung der Stiftung verdeutlicht, woran sich die Kritik entzündet: Das »religiöse Gegenüber«, mit dem das Land den konfessionellen Islamunterricht abstimmt, hat der Staat selbst geschaffen und mitbesetzt – und sein Personal stammt überwiegend aus Einrichtungen außerhalb des Landes, nicht aus einer in Baden-Württemberg gewachsenen muslimischen Religionsgemeinschaft.
- Zur Person Uçar ist zu vermerken: Im Februar 2026 meldete der NDR, dass Bülent Uçar als wissenschaftlicher Direktor des Islamkollegs Deutschland wegen Betrugsvorwürfen zurückgetreten war. Aus der Meldung geht hervor, dass er schon 2024 zurückgetreten sei. Ein Verfahren gegen ihn sei gegen Auflage einer Zahlung eingestellt worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft Osnabrück laut NDR im März 2026. Seine Professur an der Universität Osnabrück nimmt Uçar weiter wahr.
In einer anderen Sache hatte der Publizist und Jurist Murat Kayman in einem Gastbeitrag für den »Spiegel« (»Antisemitismus: Judenhass gehört unter deutschen Muslimen zur Brauchtumspflege«, November 2023) Fragen an Uçar gerichtet: Am Morgen des 7. Oktober 2023, »als die deutsche Öffentlichkeit bereits entsetzt die eintreffenden Nachrichten vom Terrorüberfall der Hamas verfolgte«, habe Uçar seinen Instagram-Followern noch einen »Guten Morgen« mit Zwinkeremoji gewünscht, »kombiniert mit einem Video von feiernden, tanzenden jüdischen Männern«. Den Beitrag habe Uçar zwar bald wieder gelöscht; eine öffentliche Erklärung habe es laut Kayman bis zur Veröffentlichung seines Beitrags aber nicht gegeben. Uçar wies die Vorwürfe gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) zurück: Er habe das Video zeitlich vor den Anschlägen gepostet, sei »meilenweit« davon entfernt, Juden zu diskriminieren oder anzufeinden, und behielt sich juristische Schritte gegen Kayman vor. Beide Vorgänge fallen in den Zeitraum vor dem heutigen Amtsantritt der Landesregierung Özdemir, in dem die Stiftung Sunnitischer Schulrat fortgeführt und personell ausgebaut werden soll.
»Verfassungsrechtlich auf Kante genäht« – Ministerpräsident Kretschmann
Wie heikel die Konstruktion ist, hat die Landesregierung selbst eingeräumt. Im Jahr 2021 verteidigte der damalige Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Stiftung als »Übergangsinstrument«, das aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig sei, um den Religionsunterricht überhaupt fortführen zu können – und ergänzte: »Natürlich ist das verfassungsrechtlich schon alles auf Kante genäht.«
Anlass war ein Konflikt: Im Mai 2021 hatte die Stiftung dem Freiburger Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi die Lehrerlaubnis für die Ausbildung islamischer Religionslehrkräfte verweigert. Ourghi unterrichtete damals seit rund zehn Jahren am Fachbereich Islamische Theologie/Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg und galt damals – wie heute – als bundesweit wichtige Stimme eines liberalen, reformorientierten Islamverständnisses.
Die Stiftung Sunnitischer Schulrat begründete die Ablehnung formal mit fehlender Qualifikation; Ourghi habe kein Lehramtsstudium der Islamischen Religionspädagogik vorzuweisen, was bis vor wenigen Jahren in Deutschland auch kaum möglich war. Ourghi selbst und mehrere Kommentatoren, darunter die Frankfurter Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter, sahen den Vorgang anders: Hier werde versucht, eine liberale Stimme aus der Religionslehrerausbildung herauszudrängen. Der Fall fand internationale Beachtung; das US-Außenministerium nahm ihn in seinen Report on International Religious Freedom für 2021 auf und zitierte den Vorwurf, die Stiftung versuche, »eine prominente Stimme liberaler Islaminterpretation zum Schweigen zu bringen«. Der Konflikt zeigte exemplarisch das Strukturproblem: Genau die Frage, wer im Namen welcher Islam-Auslegung an staatlichen Schulen ausbilden darf, wird über ein staatlich konstruiertes Gegenüber entschieden, dessen Personalauswahl wiederum vom Staat mitverantwortet wird.
Rückfall hinter Weimar – Die verfassungsrechtliche Kritik
Aus dem Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) hat Hartmut Kreß in seinem Werk Religionsunterricht oder Ethikunterricht? (Nomos 2022, S. 170–173) den Konflikt des baden-württembergischen Vorgehens mit der Verfassung aufgezeigt. Seine zentralen Einwände lauten zusammengefasst:
Erstens unterlaufe der säkulare Staat die Trennung von Staat und Religion, wenn er von sich aus eine Stiftung errichte und sie personell islamisch besetze. Kreß spricht von einem »neuen Religionsetatismus«, einem Durchgriff des Staates auf den Binnenraum einer Religion.
Zweitens repräsentierten die in die Stiftung berufenen Verbände »keineswegs eine überwiegende Anzahl oder ein breiteres Spektrum der Bevölkerung muslimischer Herkunft«. Teilweise stünden vergleichbare Verbände unter dem Einfluss ausländischer Staaten – namentlich der Türkei – oder seien wegen extremer Standpunkte oder ihrer Distanz zu individuellen Grundrechten belastet. Durch die staatliche Auswahl der Stiftungsmitglieder wirke der Staat in den muslimisch-religiösen Binnenbereich hinein und verletze die kollektive Religionsfreiheit der Muslime.
Drittens werde den Muslimen eine christlich-kirchliche Struktur aufgezwungen, die ihnen historisch und binnenreligiös fernliege. Es handle sich um den Versuch, »Zuwanderungsreligionen staatskirchenrechtlich zu verpflichten«.
Viertens liege darin ein Rückfall hinter Art. 137 WRV (über Art. 140 GG fortgeltend), der 1919 das landesherrliche Kirchenregiment beendet hatte. Kreß: »Paradoxerweise wird jetzt – ca. hundert Jahre später – in der Bundesrepublik Deutschland das Paradigma des landesherrlichen Kirchenregiments reaktiviert, indem der Staat es auf den muslimischen Bevölkerungsanteil anwendet.« Es handle sich um »eine historisch erklärbare deutsche Naivität«: Mehrere Landesregierungen seien religiös tätig geworden, hätten »über« die muslimische Bevölkerung entschieden und »für« sie einen bekenntnishaften Religionsunterricht geschaffen.
Fünftens seien auch die staatlich erhofften Effekte – Eindämmung des Einflusses von problematischen Moscheegemeinden, Extremismusprävention, Integration – keineswegs gesichert.
Dem Hilfsargument, das Stiftungsmodell sei zumindest »verfassungsnäher« als andere Lösungsansätze, hält Kreß entgegen, dass dies schon deshalb leerlaufe, weil verfassungskonforme Alternativen verfügbar und konkret realisierbar seien: ein staatlich verantworteter, religionskundlich-neutraler Islamkundeunterricht; ein obligatorischer Ethik- bzw. Religionskundeunterricht für alle; oder die in Art. 7 Abs. 3 GG ausdrücklich vorgesehene Einrichtung bekenntnisfreier Schulen. Keine dieser Optionen wird im Koalitionsvertrag erwogen.
Pfadtreue in eine Sackgasse
Der konfessionelle Religionsunterricht befindet sich nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit in einer tiefen Strukturkrise; in manchen Regionen steht er faktisch vor dem Aus. Sinkende Zahlen konfessionell gebundener Schülerinnen und Schüler, ungelöste Probleme des Islamunterrichts und improvisierte – teils verfassungsrechtlich hoch problematische – Ersatzkonstruktionen zeigen, dass ein schlichtes »Weiter so« nicht mehr trägt. Diese Diagnose wird längst nicht nur von säkularen Verbänden wie dem Zentralrat der Konfessionsfreien vertreten, sondern findet Rückhalt in religionssoziologischen Befunden, gewerkschaftlichen Stimmen und der Fachliteratur. Gesellschaftspolitisch, integrationspolitisch und nicht zuletzt fiskalisch sprechen gewichtige Gründe dafür, den konfessionell getrennten Unterricht durch ein gemeinsames, weltanschaulich neutrales Fach für alle zu ersetzen.
Auch im Hinblick auf gesellschaftlichen Mehrheiten ist der eingeschlagene Weg eine Sackgasse: Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK (2022) belegt, dass 72 Prozent der Deutschen sich für einen Ethikunterricht für alle aussprechen – mit Mehrheiten in allen Konfessionen (57 Prozent der Katholiken, 67 Prozent der Evangelischen, 60 Prozent der Muslime, 86 Prozent der Konfessionsfreien). Säkulare Mehrheiten quer durch die religiösen und weltanschaulichen Milieus stehen einem Modell gegenüber, das sich nur mit staatlicher Förderung und verfassungsrechtlich konfliktiven Hilfskonstruktionen aufrechterhalten lässt. Mit der Festlegung auf Seite 57 des Koalitionsvertrages scheint die Landesregierung Özdemir dennoch eine Pfadabhängigkeit fortsetzen zu wollen, die verfügbare neutrale und kostengünstigere Alternativen ungenutzt lässt.