Unschärfen und Grundannahmen des AMR-Konzepts
Schirrmacher zeigt die Genese der Begriffe »Islamkritik« und »Islamophobie« auf und beschreibt, wie in den letzten Jahren der Begriff »antimuslimischer Rassismus« etabliert wurde. Sie weist darauf hin, dass Befürworter des AMR-Konzepts dieses teils als »Theorie des antimuslimischen Rassismus« darstellen, kritische Nachfragen jedoch häufig nicht systematisch beantworten. Sie schreibt: »Eine kritische Überprüfung der präsentierten Thesen wird unmöglich gemacht, wenn eine kritische Überprüfung lediglich einen erneuten Rassismusvorwurf auf sich zieht.«
Schirrmacher beobachtet, dass Kritik an methodischen oder begrifflichen Schwächen des Konzepts AMR oft als Ausdruck derjenigen Machtstrukturen interpretiert werde, die AMR zu kritisieren beanspruche. Dadurch entstehe eine argumentative Situation, in der Kritik am Konzept selbst als Beleg für Rassismus gelte.
Fehlende Unterscheidung zwischen Ideologie-Kritik und Menschen-Feindlichkeit
Ein zentrales Problem sieht Schirrmacher in der fehlenden Trennschärfe des AMR-Konzepts zwischen Islamkritik und Muslimenfeindlichkeit. Beide Kategorien würden oft gleichgesetzt. Sie verweist unter anderem auf Positionen, nach denen selbst menschenrechtlich oder aufklärerisch motivierte Ideologie- und Religionskritik als Ausdruck menschenfeindlicher und antimuslimischer Stereotype verstanden werde.
Dies führe faktisch zu einem Kritikverbot, das ausschließlich den Islam betreffe, während Kritik an anderen Religionen ausdrücklich zugelassen sei. Schirrmacher stellt daher die Frage, warum theologische oder gesellschaftliche Aspekte des Islam nicht kritisch erörtert werden dürfen, ohne dass dies als rassistisch eingestuft wird.
Homogenisierung und Essentialisierung gesellschaftlicher Gruppen
Schirrmacher kritisiert zudem, dass Vertreter des AMR-Konzepts häufig generalisierende Aussagen über die »weiße Mehrheitsgesellschaft« treffen, ihr bestimmte unveränderliche Merkmale zuschreiben und sie damit selbst in homogener Weise darstellen. Gleichzeitig rügten dieselben Akteure pauschale Zuschreibungen gegenüber Muslimen.
Sie verweist auf Widersprüche, die entstehen, wenn das AMR-Konzept einerseits die Vielfalt muslimischer Lebenswirklichkeiten betont, andererseits jedoch selbst mit Gesamtzuschreibungen gegenüber großen Bevölkerungsgruppen operiert.
Empirische Fragen und methodische Grenzen
Weiterhin problematisiert Schirrmacher, dass die Häufigkeit muslimenfeindlicher Einstellungen in Deutschland im Rahmen des AMR-Konzepts teils überschätzt werde. Es fehle bei Vertretern des AMR insgesamt eine Erläuterung, welches Ausmaß das rassistische Sprechen über Muslime in der Gesellschaft hat: Vertreter des AMR behaupten nicht selten, dass der Rassismus die Gesellschaft als Ganzes präge und vorherrschend sei. Als Beispiel nennt sie die Rezeption der »Leipziger Mitte-Studien«, deren Aussagekraft aufgrund suggestiver Fragestellungen und methodischer Unschärfen kritisch zu diskutiert sei.
Sie hebt hervor, dass empirische Untersuchungen eher auf einen deutlich geringeren Anteil rassistischer Einstellungen hindeuten als von AMR-Befürwortern angenommen. Weiterführend wären in diesem Zusammenhang Erhebungen, ob etwa in den Schulen Kinder muslimischer Eltern eher benachteiligt werden als Kinder von Zuwanderern mit anderen kulturellen und religiösen Hintergründen. Sie formuliert die Frage: »Sind hinduistische und buddhistische Kinder aus Indien und Sri Lanka, katholische Peruaner und irakische Christen weniger von Vorurteilen betroffen?«
Insgesamt sieht sie in der AMR-Debatte eine fehlende Differenzierung zwischen unterschiedlichen Ausprägungen von Vorurteilen oder Feindseligkeit. So würden Personen und Texte entweder rundheraus als rassistisch bezeichnet oder blieben gänzlich unerwähnt: Es gebe keine Abstufungen und keine Ambivalenzen; vielmehr werde ein holzschnittartiges Schwarz-Weiß-Bild gezeichnet: »Wenn alles rassistisch ist, besteht das Risiko, dass nichts mehr rassistisch ist.«
Die Rolle internationaler Entwicklungen
Schirrmacher weist darauf hin, dass die Wahrnehmungen des Islam in Europa nicht von Entwicklungen in islamisch geprägten Regionen abgelöst betrachtet werden können. Die seit den 1970er Jahren zunehmende Islamisierung und Fundamentalisierung in Teilen des Nahen Ostens habe Auswirkungen auch auf europäische Debatten. Forderungen wie etwa Ausnahmen beim Sportunterricht oder bestimmte Speisevorschriften seien in Europa oftmals explizit mit religiösen Argumenten begründet worden. Sie stellt die Frage, wie über solche Phänomene angemessen gesprochen werden soll, wenn das AMR-Konzept Kritik daran pauschal als rassistisch bewertet.
Diskursverweigerung als Heilmittel des Rassismus?
Im Kapitel »Diskursverweigerung als Heilmittel des Rassismus?« formuliert sie fünf wesentlich Fragen:
- »Eine Schuldzuschreibung des Rassismus, sobald Aussagen über Kulturen getroffen werden, kommt einem Sprechverbot gleich und damit auch einer Diskursverweigerung: Warum sollte nicht anhand des Katalogs der Allgemeinen Menschenrechte festgestellt werden dürfen, dass in manchen Staaten und Kulturen diese Menschenrechte in größerem Maß Realität sind als in anderen?
- Warum sollten diese Unterschiede im Hinblick auf das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung oder Rechtsstaatlichkeit nicht benannt werden dürfen?
- Mit welchen Argumenten kann bestritten werden, dass der weltweit agierende islamistische Extremismus religiöse Begründungen für weltweite Terroranschläge anführt?
- Dass die traditionelle islamische Theologie und Rechtswissenschaft die rechtliche Benachteiligung von Frauen rechtfertigt, die trotz aktiver Frauenbewegungen in allen islamisch geprägten Staaten über das schariageprägte Zivilrecht Realität ist?
- Dass ein politischer Islam in verschiedenen Ausprägungen und Organisationsformen existiert, der ein islamisches Staatswesen errichten will und eine Demokratie mit unabhängiger Justiz, Gewaltenteilung und Gleichberechtigung von Frauen und von Nichtmuslimen ablehnt?«
Fehlende Lösungsansätze und normative Ambivalenzen
Schirrmacher hält fest, dass konkrete Lösungsvorschläge zur Überwindung des AMR von den Protagonisten dieses Konzepts kaum benannt werden; hier und da seien in der AMR-Literatur Forderungen eingestreut, die als umfassende Gesellschaftskritik oder als Hinweis auf strukturelle Umsturzbedarfe gelesen werden könnten. Sie fragt daher, ob eine solche umfassende Diagnose der Realität entspricht oder ob dadurch eher neue Polarisierungen entstehen, und ob die westlichen Gesellschaften nach dem AMR-Konzept überhaupt etwas an denen ihr unterstellten Rassismus ändern könnten oder ob es lediglich um Schuldzuweisungen geht, da ihr im AMR-Konzept Rassismus als unveränderliches Merkmal zugeschrieben werde.
Fazit: Notwendigkeit von Differenzierung und gesellschaftlicher Offenheit
Im Schlusskapitel hebt Schirrmacher hervor, dass in einer demokratischen Gesellschaft weder pauschale Verdächtigungen noch Sprechverbote zu einem besseren gesellschaftlichen Miteinander beitragen. Muslimenfeindlichkeit müsse klar benannt und entschlossen bekämpft werden, jedoch ohne Kategorien, die Kritik verunmöglichen:
»Demokratie braucht die Bereitschaft zum kritischen Diskurs über Missstände und Fehlentwicklungen in der (ehemaligen) Herkunfts- wie in der Aufnahmegesellschaft sowie über die Notwendigkeit einer Versöhnung der traditionellen islamischen Theologie mit den Grundlagen des säkularen Rechtsstaats. Kulturelle Aushandlungsprozesse zwischen Säkularismus und Religiosität im öffentlichen Raum sowie dem Verhältnis von Staat und Religion sind gefragt. Es ist unerlässlich, gangbare Wege zu finden zwischen der Zurückweisung von menschen- und muslimfeindlichen Haltungen, von Hass, Verachtung und Diskriminierung auf der einen Seite und Meinungsfreiheit sowie der Offenheit, auch schwierige Themen wie Zwangsehen oder religiös motivierte Gewalt gesellschaftlich breit erörtern zu können, auf der anderen Seite. Pauschale Rassismusvorwürfe zu erheben, anstatt konstruktive Vorschläge zur Zusammenführung der Gesellschaft zu machen, spaltet ebenso wie die Abwertung und Diskriminierung von Muslimen.«
- Christine Schirrmacher: »Islamkritik, Islamophobie, Muslimfeindlichkeit oder antimuslimischer Rassismus? Zum Problem von Begrifflichkeiten und Schuldzuweisungen in der deutschen Islam-Debatte«, in: Zeitschrift für Religion und Weltanschauung, Heft 3/2022, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), Berlin. Online abrufbar: https://www.ezw-berlin.de/publikationen/artikel/islamkritik-islamophobie-muslimfeindlichkeit-oder-antimuslimischer-rassismus (archiviert)