Der Wortlaut
»Akteure des demokratie-unterwandernden Islamismus handeln subtil und innerhalb der bestehenden Rechtsordnung. Sie nutzen die Freiheiten einer liberalen Demokratie (Versammlungs‑, Religions‑, Vereinigungsfreiheit), um verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Sie vermeiden offene Kritik am System, um Ausgrenzung zu entgehen, und setzen demokratische Freiheiten strategisch ein. Das Ziel ist die schrittweise Etablierung einer demokratiefeindlichen Gesellschaftsordnung, die auf der Scharia basiert, wobei die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands abgelehnt und langfristig überwunden werden soll. Die wahren, oft extremistischen Ziele bleiben verborgen, weil man nach außen hin moderat wirkt und Dialogbereitschaft vorgibt. Nach innen jedoch dulden und befürworten deren Akteure teilweise Gewalt gegen ›Ungläubige‹, ›Abtrünnige‹ (Muslime, die als nicht rechtgläubig genug angesehen werden) und Repräsentanten westlicher Staaten oder lokaler ›feindlicher‹ Regime.
Die ›Unterwanderung‹ findet auf verschiedenen Ebenen statt:
– Zivilgesellschaftliche Arbeit: Aufbau von Vereinen, eigenen Moscheegemeinden, Bildungseinrichtungen, Nachhilfeangeboten und karitativen Organisationen. Diese dienen als Anlaufstellen, um neue Anhänger zu gewinnen und das eigene Netzwerk zu stärken.
– Missionierung (Dawa): Gezielte Verbreitung der islamistischen Ideologie, oft unter dem Deckmantel der reinen Religionsausübung oder der sozialen und karitativen Hilfe.
– Politischer Einfluss: Versuch, über Lobbyarbeit, die Einflussnahme auf politische Parteien oder die Besetzung relevanter Positionen in gesellschaftlichen Gremien (z. B. Integrationsräte, Elternvertretungen) politische Entscheidungen im Sinne der eigenen Ideologie zu beeinflussen.
– Diskursverschiebung: Aktives Einbringen islamistischer Positionen in öffentliche Debatten (z. B. über Feminismus, Sexualerziehung, Religionsfreiheit, angeblich religiöse Praxis für Kinder), um gesellschaftliche Normen und Werte schrittweise zu verschieben.
Der demokratie-unterwandernde Islamismus umfasst trotz ideologisch unterschiedlicher Ausrichtungen den politischen Salafismus sowie die Strukturen ›Hizb ut-Tahrir‹ (HuT), ›Muslimbruderschaft‹ (MB)/›Hamas‹ und die Islamische Gemeinschaft ›Millî Görüş‹ (IGMG). Gelingt eine Unterwanderung, wird Gewalt zum kalkulierten Werkzeug, um die politische Agenda radikal zu forcieren.«
- Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2025 (Pressefassung), Juni 2026, S. 154 f.
Was ist »Demokratie-unterwandernder Islamismus«? Brandenburgs Verfassungsschutz beschreibt die Methode der Unterwanderung und nennt die Strukturen beim Namen. Zitat aus dem Verfassungsschutzbericht 2025 (Juni 2026), S. 154 f.:
— AK Polis | Arbeitskreis Politischer Islam (@AK_Polis) June 8, 2026
»Akteure des demokratie-unterwandernden Islamismus… pic.twitter.com/wFG2W09Lof
Begriffliche und sicherheitspolitische Einordnung
Die Begriffsbildung ist neu, knüpft inhaltlich jedoch an einen etablierten Befund an. »Demokratie-unterwandernder Islamismus« bezeichnet denselben Phänomenbereich, den die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder seit Jahren als »legalistischen Islamismus« beobachten: jenes Spektrum, das seine Ziele nicht mit Gewalt, sondern mit legalen Mitteln verfolgt – über Vereinsarbeit, Lobbyismus und den Gang durch die Institutionen. Der Befund ist damit fachlich abgesichert. Die zugrunde liegende Strategie der schrittweisen Unterwanderung ist Gegenstand aktueller wissenschaftlicher Analysen und gesellschaftspolitischer Debatten, etwa über Sascha Adameks »Unterwanderung – Der Politische Islam weiter auf dem Vormarsch« (2026).
Der kommunikative Mehrwert der neuen Bezeichnung liegt in ihrer Verständlichkeit. Der etablierte Fachterminus »legalistischer Islamismus« ist präzise, erschließt sich einer breiten Öffentlichkeit aber kaum: Er benennt das Mittel (die Legalität), nicht jedoch Ziel und Wirkung. Die brandenburgische Formulierung benennt beides – Methode und Zielrichtung. Mit dem Begriff der »Unterwanderung« greift sie zugleich auf eine in der deutschen Sicherheitsarbeit lange eingeführte Kategorie zurück und gewinnt dadurch analytische Anschlussfähigkeit.
Dieser Rückgriff hat Tradition. Bereits im Kalten Krieg bezeichnete »Unterwanderung« ein Kernanliegen der wehrhaften Demokratie: die Abwehr von Kräften, die – damals im Auftrag der Sowjetunion und über kommunistische Tarn- und Vorfeldorganisationen – Parteien, Verbände und öffentliche Einrichtungen nicht offen angriffen, sondern schrittweise und verdeckt zu durchdringen suchten. Strukturell beschreibt der Bericht heute dasselbe Muster: legales, verschleiertes Vorgehen, den Aufbau von Vorfeldstrukturen und die allmähliche Durchdringung von Institutionen. Mit der Anknüpfung an dieses etablierte Konzept der Gefahrenabwehr verortet sich der Begriff in einer rechtsstaatlich eingehegten Tradition – Beobachtung und Vereinsverbot sind an klare gesetzliche Schwellen gebunden – und zielt erkennbar auf den Schutz von Institutionen, nicht auf einen pauschalen Verdacht gegen Gläubige.
Empirische Tiefe erhält dieser Befund durch die jüngste wissenschaftliche Aufarbeitung. Die bei Nomos erschienene Monografie von Heiko Heinisch, Nina Scholz und Gustav E. Gustenau analysiert das Vorgehen der Muslimbruderschaft mit dem sicherheitspolitischen Modell des »hybriden Konflikts«. Ein hybrider Akteur, so der Grundgedanke, sucht nicht die offene Entscheidung, sondern die schrittweise Destabilisierung: die Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Delegitimierung staatlicher Institutionen – bewusst unterhalb der Schwelle eines erklärten Konflikts. Legale und illegale, offene und verdeckte Mittel werden dabei über mehrere Wirkungsbereiche hinweg kombiniert: Gesellschaft, Bildung, Recht, Medien und Politik.
In diesem Modell ist die Unterwanderung kein Randphänomen, sondern eine der beiden strategischen Grundoptionen. Die Autoren verorten das Handeln der Bewegung auf einer »Strategielandkarte«, deren eine Achse subversives von offen konfrontativem Vorgehen trennt und die eine Abfolge von Phasen abbildet – von einer ersten Ansiedlung über die gezielte Einflussnahme bis hin zur offenen Machtentfaltung. Damit beschreibt die Forschung mit anderen Worten genau das, was der Brandenburger Bericht meint, wenn er von einer Unterwanderung »auf verschiedenen Ebenen« spricht. Bemerkenswert ist die Blickrichtung: Analysiert wird nicht die staatliche Abwehr, sondern die Strategie des Akteurs selbst – gewissermaßen das offensive Gegenstück zu jener wehrhaft-demokratischen Schutzlogik, an die Brandenburgs Begriff anknüpft.
Analytisch tragfähig ist auch die Differenzierung des Berichts. Er unterscheidet zwischen dem demokratie-unterwandernden und dem gewaltorientierten Islamismus, hält jedoch fest, dass die Grenze durchlässig bleibt: Nach innen werde Gewalt teils geduldet und befürwortet, und sie werde, sobald eine Unterwanderung gelinge, »zum kalkulierten Werkzeug«. Damit wird eine reale Ambivalenz beschrieben, was gewissermaßen ein Korrektiv gegen die Annahme ist, legalistisches Vorgehen sei gleichbedeutend mit dauerhaftem Gewaltverzicht.
So fügt sich die brandenburgische Begriffsbildung in eine bundesweite Entwicklung ein: Das Bundesinnenministerium kündigte im November 2025 an, künftig auch den »legalistischen Islamismus« stärker bekämpfen zu wollen. Die Bezeichnung übersetzt dieses sicherheitspolitische Anliegen in eine breiter anschlussfähige Sprache und überführt einen fachterminologischen Befund in die öffentliche Debatte.
Die brandenburgische Lagedarstellung im Einzelnen
Der Verfassungsschutz Brandenburg unterscheidet innerhalb des Islamismus zwei Formen, abgegrenzt nach Methodik und Gewaltbereitschaft: den demokratie-unterwandernden und den gewaltorientierten Islamismus (Dschihadismus). Dem demokratie-unterwandernden Spektrum rechnet die Behörde den politischen Salafismus, die »Hizb ut-Tahrir« (HuT), »Muslimbruderschaft« (MB)/»Hamas« sowie die »Islamische Gemeinschaft Millî Görüş« (IGMG) zu.
Die Zahlen für Brandenburg
Das gesamte islamistische Personenpotenzial im Land ist 2025 auf 260 Personen gestiegen. Eigene Strukturkapitel widmet der Bericht allerdings nur dem Salafismus, der »Islamistischen Nordkaukasischen Szene« (INS), der Muslimbruderschaft/Hamas sowie der »Tablighi Jama’at« – HuT und IGMG erscheinen in der brandenburgischen Lagedarstellung lediglich in der Definition, nicht als eigenständig dargestellte Beobachtungsobjekte.
| Islamistisches Personenpotenzial in Brandenburg | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 210 | 220 | 225 | 260 |
| demokratie-unterwanderndes Spektrum | 50 | 50 | 50 | 60 |
| gewaltorientiertes Spektrum | 160 | 170 | 175 | 200 |
| davon Angehörige der INS | 80 | 80 | 85 | 110 |
Das demokratie-unterwandernde Spektrum (2025: 60 Personen) meint laut Bericht im Wesentlichen Anhänger der Muslimbruderschaft. Das salafistische Personenpotenzial beziffert die Behörde für 2025 auf 200 Personen (2024: 175); etwa jede fünfte zugerechnete Person ist weiblich. Dem Spektrum »MB«/»Hamas« werden in Brandenburg 35 Personen zugeordnet.
Salafismus
Gefestigte größere salafistische Strukturen sind in Brandenburg nach Behördenangaben nicht bekannt; die Szene besteht überwiegend aus Einzelpersonen ohne lokale Strukturierung und orientiert sich stark an der Szene in Berlin, deren Gebetsräume sie nutzt. Der Bericht unterscheidet den politischen vom jihadistischen Salafismus, betont aber fließende Übergänge und stuft bereits den politischen Salafismus als verfassungsfeindlich und als Nährboden des jihadistischen Islamverständnisses ein. Als bundesweit bekannte salafistische Multiplikatoren nennt der Bericht Pierre Vogel, Hassan Dabbagh, Ibrahim El-Azzazi und den Berliner Prediger Abul Baraa (bürgerlich Ahmad Armih). In Brandenburg gerieten zuletzt mehrere Jugendliche in den Fokus der Strafermittlungsbehörden, weil sie sich an Planungen im Sinne des »IS« beteiligt haben sollen.
Online-Radikalisierung: die »TikTokisierung«
Ausführlich behandelt der Bericht ein Phänomen, das quer zur organisierten Unterwanderung liegt: die unorganisierte, rasche Selbstradikalisierung über soziale Medien. Soziale Netzwerke und Messengerdienste – namentlich TikTok, Instagram, Telegram und Snapchat – beschreibt die Behörde als zentralen Kanal salafistischer Propaganda und Rekrutierung, der vor allem Kinder und Jugendliche erreicht; niedrigschwellig und kaum kontrollierbar werde dabei die Grenze von rein religiösen zu extremistischen Inhalten überschritten. Eine wachsende Rolle spielen extremistische »Influencer«, darunter eine deutsche Konvertitin aus Nordrhein-Westfalen mit mehr als 200.000 Followern auf Instagram und TikTok, der auch Personen aus Brandenburg folgen.
Für diese Entwicklung verwendet der Verfassungsschutz den Terminus: die »TikTokisierung«. Gemeint ist die Radikalisierung zunehmend jüngerer, ideologisch oft nicht gefestigter und gewaltaffiner Personen – zumeist junger Männer –, die sich weitgehend unbemerkt von Familien, Schulen und Sicherheitsbehörden im digitalen Raum vollzieht. 2025 hätten Ermittlungsverfahren und Verurteilungen in Brandenburg diese seit Jahren prognostizierte Entwicklung abgebildet. Anders als die zivilgesellschaftlich agierende Unterwanderung ordnet der Bericht dieses Phänomen dem gewaltorientierten Spektrum (Salafismus/Jihadismus) zu; als besonders gefährdet gelten sozial isolierte Einzelakteure, etwa am Rand der Islamistischen Nordkaukasischen Szene. Als Gegenmaßnahmen benennt der Bericht die Stärkung der Medienkompetenz, Altersbeschränkungen, die Regulierung der Plattformen und erweiterte Online-Befugnisse der Sicherheitsbehörde.
Die Muslimbruderschaft als Schwerpunkt des Berichtsvorspanns
Im allgemeinen Teil widmet der Bericht den Muslimbrüdern einen eigenen Schwerpunkt (»Muslimbrüder und ihr demokratie-unterwanderndes Vorgehen«). Darin stützt sich die Behörde wesentlich auf die Studie »Kalifat nach Plan« (Tübingen 2025) von Florence Bergeaud-Blackler (Direktorin des Centre Européen de Recherche et d’Information sur le Frérisme, CERIF) und verweist auf ideologische Vordenker wie Yusuf al-Qaradawi und Tariq Ramadan.
Die im Bericht skizzierte Methode ist in der Forschung im Detail beschrieben. Zur konspirativen Anwerbung und Indoktrination von Muslimbrüdern in Europa verweist der Verfassungsschutzbericht auf »Kalifat nach Plan«. Auch zur Erklärung der schrittweisen Institutionalisierung der Bewegung in Europa und ihrer Kooperation mit Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik wird mehrfach auf Bergeaud-Blackler rekurriert. Eine systematische Auflistung der dem MB-Netzwerk zugeordneten deutschen und europäischen Organisationen findet sich neben dem Brandenburger Bericht auch im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg.
Der Bericht illustriert diese Strategie am Verein »Forum of European Muslim Youth and Student Organisations« (FEMYSO). Das Bedürfnis nach »einem Ansprechpartner für alle« nutzen die Muslimbrüder aus. Sie identifizieren relevante politische und gesellschaftliche Debatten und Entwicklungen und sind in der Lage, schnell neue Vereine, Organisationen oder Gremien zu gründen oder bestehende zu besetzen, die als konkrete Ansprechpartner oder Sprachrohr dienen sollen (vgl. Bergeaud-Blackler, »Kalifat nach Plan«, Tübingen 2025, S. 142 f.). FEMYSO wurde in Brüssel von Muslimbrüdern gegründet und wird von ihnen geführt. Der Verein wirkt auf europäischer Ebene und verdeutlicht die Verquickung zentraler Personen mit religiösen Vereinen, Lobbyverbänden, politischen Gremien und Parteien. In unmittelbarer Nähe zu den Einrichtungen der Europäischen Union soll er die Arbeit von Jugend- und Studentenverbindungen in Europa koordinieren und Entwicklung sowie Vernetzung künftiger Generationen von Muslimbrüdern fördern. Gleichzeitig wirkt FEMYSO auf die Gremien der Europäischen Union ein und kann von deren erheblichen Subventionen profitieren. Der Verein umfasst mehrere Dutzend europäische Mitgliedsverbände, die das politische Engagement junger muslimischer Menschen in Europa stärken wollen – allerdings unter den Prämissen der Ideologie der Muslimbrüder. In diesem Kontext ist auch die Betätigung von FEMYSO in gesellschaftlichen Kampagnen zu sehen. Ziel ist, eine »europäisch-muslimische Identität« zu entwickeln, was gleichzeitig als Kampf gegen »Islamophobie« begriffen wird. Auch hier referenziert der Bericht Bergeaud-Blackler, die in »Kalifat nach Plan« (S. 146–155) beschreibt, »wie offizielle Einrichtungen der EU dies als Engagement für pro-demokratische Prinzipien fehlinterpretieren.«
Die wissenschaftliche Basis: Florence Bergeaud-Blackler und weitere Studien
Bemerkenswert ist die Quellenbasis des Muslimbruderschaft-Schwerpunkts. Der Bericht stützt seine Darstellung auf wissenschaftliche Literatur, insbesondere auf die Studie »Kalifat nach Plan«, deren Thesen er affirmativ übernimmt (»wie es Bergeaud-Blackler zutreffend beschreibt«). Von Bergeaud-Blackler stammen im Wesentlichen folgende Befunde:
- die Einbettungsmethode, wonach die europäischen Muslimbrüder sich tugendhaft gäben, gegen Diskriminierung kämpften und in die »Lücken« von Wohlfahrt, Parteien und Wirtschaft schlüpften (S. 70);
- die Spiegelung der europäischen Strukturen in Deutschland mit den Tätigkeitsfeldern Dialog, Bildung, »Stellung der Frau« und »Kampf gegen Islamophobie« (S. 107 ff., 136 ff.);
- die nach Herkunft differenzierte Anwerbung und Indoktrination bis hin zur Rekrutierung gewaltbereiter »Mujahidin-Brüder« (S. 59–72, 332 ff.);
- die Ausrichtung der MB-Bildungsinstitute (IESH/EIHW) als Kaderschmieden (S. 140 f.);
- die »Ansprechpartner-für-alle«-Strategie samt dem Brüsseler FEMYSO (S. 142 f.);
- die Fehldeutung dieses Engagements durch staatliche Stellen als pro-demokratisch (S. 146–155);
- die Einspannung von Parteien, Zivilgesellschaft und Wissenschaft als »Verbündete der Muslimbrüder« (S. 273 ff.);
- sowie die messbaren gesellschaftlichen Wirkungen islamistischer Agitation (S. 190 ff., 202 ff., 344–347).
Flankierend zieht der Bericht weitere einschlägige Studien heran: Lorenzo Vidino (»The New Muslim Brotherhood in the West«, 2010) für die Strukturen und Netzwerke der Bewegung im Westen; Rita Breuer (»Die Muslimbruderschaft in Deutschland«, 2019) für die deutschen Strukturen der Bewegung; Guido Steinberg (»Die Muslimbruderschaft und die Hamas«, 2023) für das Verhältnis von Muslimbruderschaft und Hamas; Joas Wagemakers (»The Muslim Brotherhood«, 2022) für die ideologiegeschichtliche Einordnung; Khalil al-Anani (»Inside the Muslim Brotherhood«, 2016) für die Sozialisation und Anwerbung im ägyptischen Ursprungskontext; und Gudrun Krämer (»Drawing Boundaries. Yūsuf al-Qaraḍāwī on Apostasy«, 2006) für die Lehren des einflussreichen Vordenkers Yusuf al-Qaradawi, insbesondere zur Behandlung von »Abtrünnigen«.
Eine systematische Auflistung der dem MB-Netzwerk zugeordneten deutschen und europäischen Organisationen findet sich neben dem Brandenburger Bericht auch im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg.
Der Bericht illustriert die MB-Strategie am Verein »Forum of European Muslim Youth and Student Organisations« (FEMYSO). Das Bedürfnis nach »einem Ansprechpartner für alle« nutzen die Muslimbrüder aus. Sie identifizieren relevante politische und gesellschaftliche Debatten und Entwicklungen und sind in der Lage, schnell neue Vereine, Organisationen oder Gremien zu gründen oder bestehende zu besetzen, die als konkrete Ansprechpartner oder Sprachrohr dienen sollen (vgl. Bergeaud-Blackler, »Kalifat nach Plan«, Tübingen 2025, S. 142 f.). FEMYSO wurde in Brüssel von Muslimbrüdern gegründet und wird von ihnen geführt. Der Verein wirkt auf europäischer Ebene und verdeutlicht die Verquickung zentraler Personen mit religiösen Vereinen, Lobbyverbänden, politischen Gremien und Parteien. In unmittelbarer Nähe zu den Einrichtungen der Europäischen Union soll er die Arbeit von Jugend- und Studentenverbindungen in Europa koordinieren und Entwicklung sowie Vernetzung künftiger Generationen von Muslimbrüdern fördern. Gleichzeitig wirkt FEMYSO auf die Gremien der Europäischen Union ein und kann von deren erheblichen Subventionen profitieren. Der Verein umfasst mehrere Dutzend europäische Mitgliedsverbände, die das politische Engagement junger muslimischer Menschen in Europa stärken wollen – allerdings unter den Prämissen der Ideologie der Muslimbrüder. In diesem Kontext ist auch die Betätigung von FEMYSO in gesellschaftlichen Kampagnen zu sehen. Ziel ist, eine »europäisch-muslimische Identität« zu entwickeln, was gleichzeitig als Kampf gegen »Islamophobie« begriffen wird. Auch hier referenziert der Bericht Bergeaud-Blackler, die in »Kalifat nach Plan« (S. 146–155) beschreibt, »wie offizielle Einrichtungen der EU dies als Engagement für pro-demokratische Prinzipien fehlinterpretieren.«
Im Kapitel »Missbrauch von Diskriminierungserfahrungen« heißt es:
Als »Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit« (GMF) werden abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verstanden. Es ist unbenommen, dass Muslime – wie Angehörige anderer Gruppen auch – sowohl subjektiv als auch objektiv Diskriminierungserfahrungen machen. Freiheitliche Gesellschaften setzen sich damit auseinander und suchen nach Wegen, gegen GMF vorzugehen.
Muslimbrüder und andere Islamisten begreifen GMF jedoch als strategisches Betätigungsfeld und weisen ihr eine zentrale Bedeutung für ihre Kommunikation zu. Sie konstruieren aus allen Muslimen eine generell dauerdiskriminierte Gruppe und wollen sie entsprechend vereinnahmen, um sich dann als deren Opferanwalt bei Politik und Zivilgesellschaft zu positionieren. Von dieser Schlüsselstellung aus versuchen »MB«-Akteure schließlich die öffentliche Wahrnehmung ihrer islamistischen Ideologie zu steuern. Sie diskreditieren die notwendige und gerechtfertigte Kritik am Islamismus, an der »MB«, ihren Vertretern, Strukturen und Handlungen als islamfeindlich oder vermeintlichen anti-muslimischen Rassismus. Gleichzeitig versuchen sie den falschen Eindruck zu erwecken, alle Muslime gehören zu einer homogenen Gruppe und die Betätigung der »MB«-Akteure sei eine demokratische Struktur zur Integration »der« Muslime. Entgegen ihrer Äußerungen sind ihre Ziele demokratiefeindlich und räumen nur ihren eigenen ideologischen und gesellschaftlichen Standpunkten eine Legitimität ein. Ihre Versuche, Maßnahmen der wehrhaften Demokratie oder einer engagierten, demokratischen Zivilgesellschaft als Bedrohung der »religiösen Einheit« zu delegitimieren, zielen schlussendlich darauf ab, die Koexistenz religiöser Diversität zu verhindern. Damit schränken sie zunächst andere Muslime in ihrer Religionsfreiheit ein. In einem weiteren Schritt versuchen Akteure der »MB« mit dieser Methode auch die Rechte von Nicht-Muslimen einzuschränken oder ganz auszusetzen. So finden sich etwa Versuche, bestimmte Themen zu tabuisieren (Meinungsfreiheit) oder die Auslebung der eigenen Ideologie aggressiv und zu Lasten Dritter einzufordern (negative Religionsfreiheit, Gleichberechtigung von Frauen, Recht auf soziale Teilhabe, etc.).
Dafür stellen sich Akteure, die im Sinne der »MB« agieren, zusätzlich auf den Feldern Bildung, Kinderbetreuung, Integrations- oder soziale Arbeit organisatorisch auf. Sie verfolgen so exakt das Gegenteil dessen, was sie erklären: Ihr Ziel ist vielmehr demokratische Strukturen zu unterwandern, die Menschen zu desintegrieren und in parallelgesellschaftliche islamistische Strukturen zu überführen.
Gesellschaftliche Auswirkungen: der MOTRA-Monitor
Den Abschluss bildet eine Bilanz der gesellschaftlichen Folgen. Der Bericht versteht das verfassungsfeindliche und teils gewaltorientierte Wirken der Muslimbrüder – exemplarisch das verbotene »Islamische Zentrum Fürstenwalde« – als einen islamistischen Akteur unter mehreren, dessen Auswirkungen messbar und beunruhigend seien: eine abnehmende Akzeptanz freiheitlicher Werte, eine steigende Anschlussfähigkeit islamistischer und antisemitischer Erzählungen sowie eine wachsende Gewaltbereitschaft in Teilen der muslimischen Bevölkerung.
Als empirische Grundlage zitiert der Bericht das am Bundeskriminalamt angesiedelte Forschungsprojekt MOTRA (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung). Dessen Befragungsdaten weisen für die Jahre 2021 bis 2025 deutliche Verschiebungen aus: Der Anteil der Musliminnen und Muslime, die offen für islamistisches Gedankengut sind, stieg von 20 auf 30 Prozent – ohne dass diese Gruppe damit selbst als islamistisch ausgerichtet gelten müsse. Der Aussage »Nur der Islam ist in der Lage, die Probleme unserer Zeit zu lösen« – einem zentralen Slogan islamistischer Akteure – stimmten 2021 noch 32 Prozent zu, 2025 bereits 44 Prozent. Die antisemitische Aussage »Juden kann man nicht trauen« bejahten 2021 rund 13 Prozent, 2025 jedoch 29 Prozent. Die Gruppe, die islamistisch orientierte Einstellungen klar zurückweist, stellt zwar weiterhin die Mehrheit, ging aber von 71 (2021) auf 60 Prozent (2025) zurück. Diese Werte seien, so MOTRA, überproportional stark bei Jugendlichen ausgeprägt.
Der Bericht wertet diese Entwicklung als konkreten Effekt islamistischer Agitation: eine zunehmende Anschlussfähigkeit islamistischer Erzählungen, die Verbreitung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, eine erhöhte Akzeptanz religiös und politisch begründeter Gewalt sowie eine wachsende Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – mit spürbaren Folgen für das Sicherheits- und Sozialgefüge.
Abschließend grenzt der Bericht das eigene Vorgehen normativ ab. Die demokratie- und menschenfeindlichen Ziele von Islamisten, die sich als legitime Ansprechpartner darstellten, seien nicht immer sofort zu durchschauen – auch weil sie vertraute, positiv besetzte Begriffe nutzten, diese aber ideologisch umdeuteten und ihres ursprünglichen Wertgehalts entkernten. Islamistische Akteure und Narrative zu entlarven und zu sanktionieren sei Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden und weder rassistisch noch islamophob, sondern ein notwendiger Prozess der wehrhaften Demokratie. Das Vorgehen gegen Extremismus verstoße nicht gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit; Ziel sei vielmehr, dass alle Menschen in Deutschland ihre religiösen Überzeugungen, ihre Meinung und ihre Identität frei leben könnten, ohne andere in denselben Rechten einzuschränken. Dies gelte gerade mit Blick auf Jugendliche, denen keine auf Ungleichheit, Ausgrenzung und Hass gegründete Ideologie aufgezwungen werden dürfe.
Quelle
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2025 (Pressefassung), Juni 2026, S. 36 ff. und S. 154 ff. Online verfügbar unter: LINK
Weiterführende Informationen
Sascha Adamek: »Unterwanderung – Der Politische Islam weiter auf dem Vormarsch«. München (Langen Müller), 2026. Besprechung auf ak-polis.de
Florence Bergeaud-Blackler: »Kalifat nach Plan. Frérismus und seine Netzwerke in Europa« (= INÂRAH Monografien: Schriften zur Islamgeschichte und zum Koran, Band 4), Schiler & Mücke, Tübingen 2025. Besprechung auf ak-polis.de
Heiko Heinisch / Nina Scholz / Gustav E. Gustenau: »Politischer Islam – eine hybride Bedrohung Europas. Der ›Civilization Jihad‹ der Muslimbruderschaft«. Baden-Baden (Nomos), 2026. Besprechung auf ak-polis.de