Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hat unter dem Titel »Kampf gegen Islamfeindlichkeit. Zum Für und Wider eines neuen Gedenktags« einen Artikel veröffentlicht, der die Einführung des »Tags gegen Islamfeindlichkeit« am 15. März in Berlin eingehend analysiert. Verfasst von dem EZW-Referenten Rüdiger Braun, ordnet der Beitrag die politischen, gesellschaftlichen und begrifflichen Dimensionen des neuen Gedenktags ein.
Akzeptanzkampagne »Ich bin Muslim / Ich bin Muslimin«
Ausführlich geht der EZW-Artikel auf die Akzeptanzkampagne »Ich bin Muslim / Ich bin Muslimin« ein, die vom Mernissi-de-Gouges Bildungs- und Sozialwerk, der Ibn Rushd-Goethe Moschee und dem Arbeitskreis Politischer Islam (AK Polis) anlässlich des neuen Berliner Gedenktags gestartet wurde. Die EZW gibt die Argumente der Kampagne ausführlich wieder und macht sie damit einem breiteren kirchlich und politisch interessiertem Publikum zugänglich:
»Liberale Muslime ebenso wie Konfessionslose monieren eine mit dem Begriff der ›Islamfeindlichkeit‹ verbundene Homogenisierung der Vielfalt muslimischer Glaubens- und Lebensformen: Der Begriff suggeriert eine homogene Identität von Muslimen, aus der insbesondere traditionell-konservative Kräfte einen Vertretungsanspruch zum Schutz des Islam vor Kritik ableiten und damit zugleich eine zentrale Errungenschaft der Aufklärung, die Trennung von Person und Position, in Frage stellen können. Der grundgesetzlich verbürgte Schutz des einzelnen Gläubigen vor Diskriminierung würde damit auf den Schutz einer Religion oder Weltanschauung vor Diffamierung und Verunglimpfung ausgedehnt und damit der Handlungsspielraum in Sicherheits‑, Menschenrechts- und Integrationsfragen entscheidend eingeengt.«
Unter »dem Motto ›Islamische Vielfalt leben – Freiheit schützen‹ ›Missverständnisse über Ursachen, Erscheinungsformen und Wirkungen von Islamfeindlichkeit und Muslimenfeindlichkeit‹ (möchte sie) aufklären und zugleich auf ›Hegemoniekonzepte der ‚Islamfeindlichkeit‘ und ‚Islamophobie‘ sowie über den Islamismus als wichtigste Ursache der Muslimenfeindlichkeit‹ aufmerksam machen […]. Die Kampagne sucht zugleich ›ein Zeichen für Selbstbestimmung und innerislamischen Pluralismus‹ zu setzen, indem sie eine bislang gesamtgesellschaftlich eher ausgeblendete ›Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit‹ in den Blick rückt: Von ›Islamfeindlichkeit‹ bzw. einer ›innerislamischen Muslimenfeindlichkeit‹, so formuliert die Berliner Menschenrechtsanwältin und Moscheegründerin Seyran Ateş, sind auch all jene betroffen, die als ›liberale, säkulare und emanzipierte Musliminnen und Muslime […] unter islamistischen Ideologien und Akteuren leiden‹. Das Engagement für Muslime als Opfer von Diskriminierung dürfe die Aggression und Feindlichkeit muslimischer Gruppierungen gegen andere Menschen, ›gegen Andersdenkende, Andersglaubende, Andersliebende als auch […] gegen unsere Gesamtgesellschaft‹ nicht aus dem Blick geraten lassen. Martin Hikel (SPD), Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, denkt dabei insbesondere an die 40.000 Jüdinnen und Juden in der Stadt, gegen die im Jahr 2024 über 2.500 antisemitische Übergriffe gezählt wurden und rückt damit die von CLAIM erhobenen Zahlen antimuslimischer Übergriffe (644 bei einer muslimischen Bevölkerungszahl von rund 400.000) in der Relation nochmals in ein anderes Licht.«
Seyran Ateş: »innerislamische Muslimenfeindlichkeit«
Besondere Beachtung schenkt die EZW der Position der Berliner Menschenrechtlerin und Moscheegründerin Seyran Ateş. Diese macht auf eine »bislang gesamtgesellschaftlich eher ausgeblendete Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit« aufmerksam: die »innerislamische Muslimenfeindlichkeit«. Von Islamfeindlichkeit, so Ateş, seien auch all jene betroffen, die als »liberale, säkulare und emanzipierte Musliminnen und Muslime […] unter islamistischen Ideologien und Akteuren leiden«.
Das Engagement für Muslime als Opfer von Diskriminierung dürfe die Aggression und Feindlichkeit muslimischer Gruppierungen gegen andere Menschen, »gegen Andersdenkende, Andersglaubende, Andersliebende als auch […] gegen unsere Gesamtgesellschaft« nicht aus dem Blick geraten lassen. Diese Forderung richtet sich gegen einen Diskurs, der Muslime pauschal als Opfer konstruiert und dabei die Binnendifferenzierung der muslimischen Gemeinschaften übergeht.
Begriffliche Entgrenzung: Von Islamkritik über »Islamophobie« zu »antimuslimischem Rassismus«
Aufschlussreich ist die Auseinandersetzung der EZW mit der begrifflichen Dimension. Braun zeigt, wie die Begriffe »Islamophobie«, »Islamfeindlichkeit« und »antimuslimischer Rassismus« in der Tendenz die Unterscheidung zwischen legitimer Religionskritik und tatsächlicher Diskriminierung einebnen. Die UN-Resolution von 2022 gegen Islamfeindlichkeit sei maßgeblich von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) befördert worden, die seit den 1990er Jahren bestrebt ist, den Schutz vor Beleidigung des Islam auch international durchzusetzen.
Obwohl rechtlich unverbindlich, erzeuge die Resolution einen normativen Rahmen, der tendenziell zu einer »schrittweisen Diffusion und Entgrenzung interpretationsbedürftiger Begriffe« führen könne. Diese Begriffe würden von Akteuren aus dem religiös-konservativen oder islamistischen Milieu auch dazu genutzt, »eine jede grundlegende Kritik an Ideologien, Geschlechterordnungen und freiheitsbeschränkenden religiösen Praktiken im islamischen Kontext als diskriminierend, islamfeindlich oder gar rassistisch zu diskreditieren«. Die Überdehnung des Rassismusbegriffs führe zu dessen Banalisierung und laufe auf einen Kollektivismus hinaus, »der die (für Muslime eingeforderten) persönlichen Individualrechte kulturellen Gruppenidentitäten opfert«.
Der 22. August als Alternative: Ateş’ Vorschlag für einen inklusiveren Gedenktag
Einen konstruktiven Ausweg skizziert die EZW am Ende des Artikels unter Rückgriff auf einen Vorschlag von Seyran Ateş. Diese hat darauf hingewiesen, dass mit dem 22. August ein »Internationaler Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten auf Grund von Religion oder Weltanschauung« auf UN-Ebene längst besteht. Dieser Tag böte Raum, auch die gegen alle Religionen und Weltanschauungen gerichtete Diskriminierung in den Blick zu nehmen und deutlich zu machen, dass sich »Diskriminierungen ebenso wie Radikalisierungen und extremistische Formen von Religion nur gemeinsam und von innen, das heißt aus der Zivilgesellschaft heraus (und nicht von oben herab politisch dekretiert) überwinden« lassen.
Ein solcher allgemeiner Aktionstag könnte, so die EZW, »eine Plattform dafür schaffen, in einer polarisierten, durch Co-Radikalisierungen rechtsextremer und islamistischer Akteure herausgeforderten Stadtgesellschaft die Handlungs- und Spielräume für eine nüchterne und nachhaltige Menschenrechts- und Religionspolitik neu auszumessen«. Auf muslimischer Seite könne zudem eine stärkere Thematisierung von Radikalisierungen in den eigenen Reihen dazu beitragen, antimuslimischen Ressentiments und rechtspopulistischen Narrativen entgegenzutreten.
Flasspöhler: Gegnerschaft statt Feindschaft
Das Plädoyer für eine streitbare Debatte untermauert die EZW mit einem Verweis auf die Philosophin Svenja Flasspöhler, die in ihrem Buch »Streiten« (Hanser, 2024) formuliert: »Nur wenn wir Kanäle öffnen, in denen Gruppen, deren Ansichten sich eben gerade nicht in einem Konsens treffen, als Gegner streiten können, sind wir in der Lage, Feindschaft zu verhindern.«
Es wäre, so das Fazit der EZW, »viel gewonnen, wenn es gelänge, in der Debatte rund um Muslimenfeindlichkeit von der Advocacy für die unter Diskriminierung leidenden Muslime zu einer nüchterneren, von paternalistischer Solidarität befreiten Auseinandersetzung um differente Erfahrungen, Wahrnehmungen und Einordnungen des Phänomens Diskriminierung zu kommen«. Damit formuliert die kirchliche Fachstelle eine klare Position: Wer Diskriminierung wirksam bekämpfen will, muss den offenen Streit über ihre Ursachen, Formen und Grenzen zulassen – und darf ihn nicht durch begriffliche Entgrenzung und politisch dekretierte Aktions- und Gedenktage ersetzen.
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- Braun, Rüdiger (2026): »Kampf gegen Islamfeindlichkeit. Zum Für und Wider eines neuen Gedenktags«. Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), 26.03.2026. Online abrufbar: LINK