»Kein Platz für Isla­mis­mus und Juden­hass«: FDP Ham­burg for­dert grund­le­gen­de Über­prü­fung der DITIB-Koope­ra­ti­on

Auf ihrem 125. Landesparteitag am 18. April 2026 hat die FDP Hamburg einen weitreichenden Beschluss gefasst: Die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Hamburger Senat und der DITIB soll unverzüglich auf den Prüfstand. Anlass sind wiederholte Vorfälle in Hamburger DITIB-Moscheen, bei denen hamasnahe Prediger eingeladen wurden und extremistische Positionen verbreiteten. Für die Freien Demokraten ist klar: Wer staatliche Anerkennung genießen will, muss sich uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.

Der kon­kre­te Anlass

Aus­lö­ser des Beschlus­ses sind nach Anga­ben der Par­tei Vor­gän­ge an der Ber­ge­dor­fer DITIB-Moschee. Dort sei­en wie­der­holt Pre­di­ger ein­ge­la­den und beschäf­tigt wor­den, die öffent­lich Juden­hass ver­brei­te­ten und extre­mis­ti­sche Posi­tio­nen ver­trä­ten – Pre­di­ger mit erkenn­ba­rer Nähe zur Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Hamas, so die Dar­stel­lung im Beschluss­text. Von Ein­zel­fäl­len kön­ne nach Auf­fas­sung der FDP nicht die Rede sein. Ver­wie­sen wird unter ande­rem auf einen frü­he­ren Vor­fall, bei dem ein Ham­bur­ger DITIB-Imam den Hamas-Grün­der Ahmad Yasin öffent­lich gelobt habe.

Das struk­tu­rel­le Argu­ment der Par­tei

Die FDP führt in ihrem Beschluss ein struk­tu­rel­les Argu­ment ins Feld: DITIB-Moscheen wür­den zwar als deut­sche Ver­ei­ne gegrün­det, sei­en fak­tisch jedoch von der tür­ki­schen Reli­gi­ons­be­hör­de Diya­net gesteu­ert. Die Ima­me in die­sen Moscheen sei­en tür­ki­sche Beam­te, die von Anka­ra ent­sandt und finan­ziert wür­den.

Als Beleg für die Anbin­dung an Anka­ra ver­weist die Par­tei auf einen 2022 öffent­lich gewor­de­nen Vor­gang: Damals sei bekannt gewor­den, dass in Moscheen der DITIB-Nord Spen­den­gel­der gesam­melt wor­den sei­en, die direkt an das tür­ki­sche Gene­ral­kon­su­lat hät­ten über­wie­sen wer­den müs­sen. Aus Sicht der FDP wirft dies grund­sätz­li­che Fra­gen über die Eig­nung der DITIB als Koope­ra­ti­ons­part­ner einer deut­schen Lan­des­re­gie­rung auf.

Kri­tik am Staats­ver­trag von 2012

Trotz die­ser Struk­tu­ren unter­hal­te der Ham­bur­ger Senat auf Basis des Staats­ver­trags von 2012 eine insti­tu­tio­na­li­sier­te Koope­ra­ti­on mit DITIB. Die­se umfas­se gemein­sa­me reli­gi­ons­po­li­ti­sche Struk­tu­ren eben­so wie För­de­run­gen durch die öffent­li­che Hand. Die FDP Ham­burg ver­weist dar­auf, dass die­se Kon­struk­ti­on seit vie­len Jah­ren kri­ti­siert wird.

Juden­hass und die Ver­herr­li­chung ter­ro­ris­ti­scher Orga­ni­sa­tio­nen sei­en nach Auf­fas­sung der Par­tei mit den Grund­wer­ten der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung unver­ein­bar. Wer staat­li­che Aner­ken­nung und insti­tu­tio­nel­le Pri­vi­le­gi­en genie­ße, tra­ge eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung – die­ser Ver­ant­wor­tung wer­de DITIB nach Ein­schät­zung der Frei­en Demo­kra­ten nicht gerecht.

Die fünf For­de­run­gen im Detail

Der For­de­rungs­ka­ta­log des Par­tei­tags umfasst sowohl kurz­fris­ti­ge Kon­se­quen­zen als auch eine grund­sätz­li­che Neu­aus­rich­tung der Reli­gi­ons­po­li­tik. Im Ein­zel­nen ver­langt die FDP Ham­burg vom Senat:

  1. Die bestehen­den Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen und den Staats­ver­trag mit DITIB unver­züg­lich einer umfas­sen­den inhalt­li­chen Über­prü­fung zu unter­zie­hen und dabei ins­be­son­de­re zu prü­fen, ob DITIB die Vor­aus­set­zun­gen eines ver­läss­li­chen staat­li­chen Koope­ra­ti­ons­part­ners noch erfüllt,
  2. Sämt­li­che staat­li­chen Zuwen­dun­gen, För­de­run­gen und insti­tu­tio­nel­len Pri­vi­le­gi­en gegen­über DITIB sofort aus­zu­set­zen, bis die Über­prü­fung abge­schlos­sen ist und eine ein­deu­ti­ge, glaub­wür­di­ge und nach­prüf­ba­re Distan­zie­rung von Ter­ror-Ver­herr­li­chung, Juden­hass und isla­mis­ti­schen Inhal­ten erfolgt ist,
  3. Sicher­zu­stel­len, dass der Ham­bur­ger Ver­fas­sungs­schutz sei­ne gesetz­li­chen Auf­ga­ben auch in Bezug auf die Ham­bur­ger DITB-Struk­tu­ren sowie ein­ge­la­de­ne und täti­ge Pre­di­ger aus­übt,
  4. Die zustän­di­gen Bun­des­be­hör­den auf­zu­for­dern, den Gemein­nüt­zig­keits­sta­tus von DITIB auf Bun­des­ebe­ne zu prü­fen, da eine Orga­ni­sa­ti­on, die Extre­mis­mus und die Ver­herr­li­chung von Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen dul­det oder beför­dert, kei­ne steu­er­li­chen Pri­vi­le­gi­en genie­ßen darf.
  5. Klar­zu­stel­len, dass staat­li­che Koope­ra­ti­on im Bereich der Reli­gi­ons­po­li­tik grund­sätz­lich an das Bekennt­nis zu Demo­kra­tie, Rechts­staat, Mei­nungs­frei­heit sowie der Äch­tung von Anti­se­mi­tis­mus und Extre­mis­mus geknüpft ist – unab­hän­gig von der jewei­li­gen Reli­gi­ons­ge­mein­schaft.