Der konkrete Anlass
Auslöser des Beschlusses sind nach Angaben der Partei Vorgänge an der Bergedorfer DITIB-Moschee. Dort seien wiederholt Prediger eingeladen und beschäftigt worden, die öffentlich Judenhass verbreiteten und extremistische Positionen verträten – Prediger mit erkennbarer Nähe zur Terrororganisation Hamas, so die Darstellung im Beschlusstext. Von Einzelfällen könne nach Auffassung der FDP nicht die Rede sein. Verwiesen wird unter anderem auf einen früheren Vorfall, bei dem ein Hamburger DITIB-Imam den Hamas-Gründer Ahmad Yasin öffentlich gelobt habe.
Das strukturelle Argument der Partei
Die FDP führt in ihrem Beschluss ein strukturelles Argument ins Feld: DITIB-Moscheen würden zwar als deutsche Vereine gegründet, seien faktisch jedoch von der türkischen Religionsbehörde Diyanet gesteuert. Die Imame in diesen Moscheen seien türkische Beamte, die von Ankara entsandt und finanziert würden.
Als Beleg für die Anbindung an Ankara verweist die Partei auf einen 2022 öffentlich gewordenen Vorgang: Damals sei bekannt geworden, dass in Moscheen der DITIB-Nord Spendengelder gesammelt worden seien, die direkt an das türkische Generalkonsulat hätten überwiesen werden müssen. Aus Sicht der FDP wirft dies grundsätzliche Fragen über die Eignung der DITIB als Kooperationspartner einer deutschen Landesregierung auf.
Kritik am Staatsvertrag von 2012
Trotz dieser Strukturen unterhalte der Hamburger Senat auf Basis des Staatsvertrags von 2012 eine institutionalisierte Kooperation mit DITIB. Diese umfasse gemeinsame religionspolitische Strukturen ebenso wie Förderungen durch die öffentliche Hand. Die FDP Hamburg verweist darauf, dass diese Konstruktion seit vielen Jahren kritisiert wird.
Judenhass und die Verherrlichung terroristischer Organisationen seien nach Auffassung der Partei mit den Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. Wer staatliche Anerkennung und institutionelle Privilegien genieße, trage eine besondere Verantwortung – dieser Verantwortung werde DITIB nach Einschätzung der Freien Demokraten nicht gerecht.
Die fünf Forderungen im Detail
Der Forderungskatalog des Parteitags umfasst sowohl kurzfristige Konsequenzen als auch eine grundsätzliche Neuausrichtung der Religionspolitik. Im Einzelnen verlangt die FDP Hamburg vom Senat:
- Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen und den Staatsvertrag mit DITIB unverzüglich einer umfassenden inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen und dabei insbesondere zu prüfen, ob DITIB die Voraussetzungen eines verlässlichen staatlichen Kooperationspartners noch erfüllt,
- Sämtliche staatlichen Zuwendungen, Förderungen und institutionellen Privilegien gegenüber DITIB sofort auszusetzen, bis die Überprüfung abgeschlossen ist und eine eindeutige, glaubwürdige und nachprüfbare Distanzierung von Terror-Verherrlichung, Judenhass und islamistischen Inhalten erfolgt ist,
- Sicherzustellen, dass der Hamburger Verfassungsschutz seine gesetzlichen Aufgaben auch in Bezug auf die Hamburger DITB-Strukturen sowie eingeladene und tätige Prediger ausübt,
- Die zuständigen Bundesbehörden aufzufordern, den Gemeinnützigkeitsstatus von DITIB auf Bundesebene zu prüfen, da eine Organisation, die Extremismus und die Verherrlichung von Terrororganisationen duldet oder befördert, keine steuerlichen Privilegien genießen darf.
- Klarzustellen, dass staatliche Kooperation im Bereich der Religionspolitik grundsätzlich an das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat, Meinungsfreiheit sowie der Ächtung von Antisemitismus und Extremismus geknüpft ist – unabhängig von der jeweiligen Religionsgemeinschaft.
- Beschluss des FDP-Landesparteitags vom 18. April 2026: Kein Platz für Islamismus und Judenhass: DITIB-Partnerschaften auf den Prüfstand (archiviert)