Unter Gründungsdekan Mouhanad Khorchide soll die Fakultät ein Leuchtturm für einen aufgeklärten, weltoffenen Islam werden. Khorchide spricht von einer Stärkung der Universität »als Ort der theologischen Vielfalt«: »Dieser Schritt ist für viele Muslime in Deutschland ein eindrucksvolles und wichtiges Signal der Anerkennung.« Rektor Johannes Wessels sagt: »Die Gründung ist ein Meilenstein für die islamische Theologie, auf den wir stolz sind. Gleichzeitig ist es ein gesellschaftspolitisches Zeichen für mehr Toleranz, das weit über Münster hinaus beachtet werden wird.«1 An diesem Anspruch ist die Fakultät zu messen.
Einfluss auf Berufungen und Lehre
Über Personal und Lehre entscheidet die Fakultät allerdings nicht allein, denn ihr ist der Konfessionelle Beirat für Islamische Theologie zugeordnet. Welches Gewicht dieses Gremium hat, regelt eine Ordnung, die der Senat der Universität beschlossen hat. Vor der Einrichtung oder Änderung eines Studiengangs und vor dem Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen muss die Universität das Einverständnis des Beirats einholen. Vor jeder Berufung braucht die Universitätsleitung sein Einverständnis zu der Person, die den Ruf erhalten soll. Verweigern darf der Beirat es »aus religiösen Gründen, die sich auf Lehre oder Lebenswandel beziehen«. Beanstandet er nachträglich die Lehre einer berufenen Person, muss die Universität dafür sorgen, dass sie nicht mehr in der Islamischen Theologie unterrichtet. Das gilt auch für den Gründungsdekan.2
Ursprünglich sah die Ordnung neben vier Verbandsvertretern auch unabhängige muslimische Persönlichkeiten und Religionsgelehrte vor, die Universität und Verbände gemeinsam bestimmen sollten. Seit einer Senatsreform im Dezember 2015 benennen die Verbände alle Mitglieder selbst. Heute entsenden DITIB, Islamrat und Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) je zwei Vertreter, für den Islamrat darunter dessen Vorsitzenden Burhan Kesici. Eine eigene wissenschaftliche Qualifikation Kesicis ist nicht ersichtlich. Als Verbandsvertreter entscheidet er trotzdem mit, ob habilitierte Wissenschaftler berufen werden und weiter an der Universität Münster lehren dürfen.
»Ein theologischer Fachbegriff«
Nach welchen Maßstäben Kesici die Islamtheologie beurteilt, über die er mitentscheidet, hat er öffentlich mitgeteilt. In der ZDF-Sendung »Forum am Freitag« vom 8. Mai 2026 wurden ihm die Motive der Akzeptanzkampagne für Vielfalt im Islam »Ich bin Muslim / Ich bin Muslimin« vorgelegt, die vom Mernissi-de Gouges Bildungs- und Sozialwerk, der Ibn Rushd-Goethe-Moschee und dem AK Polis getragen wird. Zu den Bildern, darunter ein schwules muslimisches Paar, sagte Kesici, hier würden »Abnormalitäten« als normal dargestellt.3
Eine Woche nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) vom 25. Juli 2026 konfrontierte ihn der Deutschlandfunk mit seinen Aussagen. Kesici bekräftigte seine »Abnormalitäten«-Rhetorik und gab ihr eine theologische Begründung: »Und alles, was sozusagen verboten ist, ist abnormal. Das ist ein theologischer Fachbegriff.«4 Auf Nachfrage bezog er das Urteil auf den homosexuellen Akt. Dass er Homosexualität im ZDF in eine Reihe mit Obdachlosigkeit, Alkoholismus und Gewalt an Frauen gestellt hatte, bestritt er rundheraus, obwohl der Beitrag nachprüfbar das Gegenteil zeigt. Eren Güvercin, Mitgründer der Alhambra-Gesellschaft, widersprach dem Islamratschef noch am selben Tag auf der Plattform X, denn einen solchen Fachbegriff kenne die islamische Theologie nicht. Von der Universität Münster und ihren Islamtheologen und ‑pädagogen ist bis heute keine öffentliche Reaktion bekannt.
Nach dem islamistischen CSD-Anschlag hatte Tugay Saraç, Leiter der Akzeptanzkampagne für Vielfalt im Islam und selbst schwuler Muslim, im Podcast des Journalisten Paul Ronzheimer die Nähe der Politik zum Islamratschef kritisiert: »Die Politik hofiert diejenigen, die queere Menschen ja verunglimpfen.«5 Saraç hält dagegen: »Es gibt in diesem Land genug säkulare, demokratische und humanistische Musliminnen und Muslime – mit denen kann und muss die Politik reden. Diese Vielfalt ist in der neuen Islamfakultät in Münster nicht zu erkennen. Das ist auch nicht überraschend, angesichts der Orientierung an Fürsprechern der Millî Görüş wie Kesici. Meine Kritik gilt nicht der Einbindung von Musliminnen und Muslimen, sondern der Frage, wer als deren Vertretung anerkannt und gesellschaftspolitisch legitimiert wird.«
Kesici spricht dabei für einen Dachverband, dessen größter Mitgliedsverband die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsnachrichtendienst des Bundes, führt die IGMG als größte islamistische Organisation in Deutschland.6 Im Deutschlandfunk gab Kesici ihr dennoch eine umfassende Ehrenerklärung: »Millî Görüş ist nicht radikal, Millî Görüş ist nicht problematisch und macht auch sehr gute Arbeit.« Die Einstufung durch den Verfassungsschutz wischte er beiseite: »Das sind so andere Meinungen«.7 Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beschrieb dieses Verhältnis schon vor über dreißig Jahren: »Die IGMG besitzt die Mehrheit im ›Islamrat‹.« Im Islamrat hätten sich demnach »sowohl nicht-extremistische als auch extremistische islamische Organisationen zusammengeschlossen, um als repräsentative Gesprächspartner für staatliche Stellen ihr Ziel, die Anerkennung als Religionsgemeinschaften, zu verfolgen«. Der Bericht hielt weiter fest: »Unter dem Deckmantel des Islamrats unternimmt die IGMG weiterhin Anstrengungen, offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, um die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Vorteile nutzen zu können.«8 Mit dem Sitz im Münsteraner Beirat ist der Islamrat heute genau jener Gesprächspartner staatlicher Stellen, als den der Verfassungsschutz sein Ziel beschrieben hatte.
Wie weit Kesicis Verbindung in das Umfeld der Millî Görüş zurückreicht, zeigt ein Artikel der taz von 2005. Kesici sei damals Verwaltungsratsvorsitzender der Islamischen Föderation Berlin (IFB) gewesen. Die IFB erteilte bereits damals islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen und galt nach Darstellung der taz als Tarnorganisation der Millî Görüş.9
Aziz Bozkurt (SPD), Staatssekretär im Berliner Senat, verortete Kesici im Juni 2026 beim »Neuköllner Dialog für Integration« »klar im islamistischen Bereich«.10
Die Verantwortung der Landesregierung NRW
Für den Religionsunterricht an Schulen hat das Land NRW selbst einen Maßstab gesetzt. Nach § 132a Schulgesetz NRW arbeitet das Schulministerium nur mit Organisationen zusammen, die Gewähr für Staatsunabhängigkeit und die Achtung der Verfassungsprinzipien bieten. Für den Beirat der Fakultät, die Lehrkräfte für diesen Unterricht ausbildet, gibt es einen solchen Maßstab nicht. Seine Mitwirkung beruht allein auf einer Satzung der Universität, die an die Vertreter der Verbände keine vergleichbaren Anforderungen stellt.
Das Münsteraner Modell hat sich damit von seiner eigenen Anlage entfernt. Gedacht als kirchenförmiger Ersatz für eine fehlende islamische Religionsgemeinschaft, ist der Beirat zu einem Gremium geworden, dessen Besetzung allein die problematischen Verbände bestimmen. Der Jurist Christoph Schmischke kam in seiner verfassungsrechtlichen Untersuchung des Beiratsmodells schon 2018 zu einem deutlichen Befund: Die Universität Münster habe dem Koordinationsrat der Muslime (KRM), einschließlich des Islamrats, die Besetzung des Beirats »ganz offenkundig eingeräumt, ohne von seiner vollständigen Rechts- und Verfassungstreue restlos überzeugt zu sein bzw. diese hinreichend genau untersucht zu haben«. Geprüft werden müsse die Kooperationsfähigkeit anhand der Mitgliedsorganisationen, insbesondere des Islamrats und der IGMG, die als treibende Kraft im Islamrat gelte. In seiner Zusammenfassung heißt es: »Das Merkmal der Rechts- und Verfassungstreue muss für die Teilnahme am Beirat ebenso unumstößliche Voraussetzung sein wie für die Direktkooperation nach Art. 7 Abs. 3 GG. Es ist daher nicht nur inkonsequent, sondern auch verfassungsrechtlich unzulässig, der IGMG zwar ihre Kooperationstauglichkeit im Rahmen einer Direktkooperation mit Verweis auf fehlende Rechts- und Verfassungstreue abzusprechen, gleichzeitig aber den ihr übergeordneten Spitzenverband als Kooperationspartner bzw. als Teil eines solchen zu akzeptieren.«11
Dabei finanziert das Land die Fakultät, und politisch verantwortlich ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft unter Ministerin Ina Brandes (CDU). Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) schrieb am Tag nach dem Anschlag auf den CSD: »Das war ein abscheulicher Angriff auf unsere Freiheit.« An einer Fakultät, die sein Land finanziert, wirkt nun ein Beirat mit, der Homosexualität als abnormal einordnet und sich dafür auf die islamische Theologie beruft.
Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften (Art. 4 GG, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV), weshalb der Staat nicht über Glaubenslehren urteilt. Mit wem er an einer staatlichen Hochschule kooperiert, entscheidet er jedoch selbst. Die politische Verantwortung liegt bei Universität und Landesregierung.
Seyran Ateş, Gründerin der Ibn Rushd-Goethe-Moschee und Mitträgerin der Akzeptanzkampagne für Vielfalt im Islam, fragt angesichts dieser Queerfeindlichkeit:
»Ist das Religion? Soll das die Linie der islamischen Theologie in Münster sein? Wer Homosexualität als ›abnormal‹ bezeichnet und dies religiös begründet, wertet homosexuelle Menschen und ihre Lebensweise ab. Das halte ich für menschenfeindlich. Welche Vielfalt wird damit gestärkt?
Die Gründung der Islamisch-Theologischen Fakultät soll ein Signal der Anerkennung für Musliminnen und Muslime in Deutschland sein. Umso problematischer ist es, wenn Vertreter von Islamverbänden in den dafür geschaffenen Beiräten Einfluss erhalten und zugleich Positionen vertreten, die der sexuellen Selbstbestimmung und der Gleichwertigkeit queerer Menschen widersprechen.
Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats, ist als Vertreter seines Verbandes Mitglied des konfessionellen Beirats für Islamische Theologie der Universität Münster. Auch Vertreter anderer großer Islamverbände wirken in diesem Gremium mit. Gerade deshalb muss die Universität sehr genau darauf achten, welche theologischen Positionen durch diese institutionelle Beteiligung Einfluss auf die Entwicklung der islamischen Theologie erhalten.
Als Gründungsdekan der neuen Islamisch-Theologischen Fakultät muss Mouhanad Khorchide sich aus meiner Sicht hierzu klar positionieren:
Teilt die islamische Theologie in Münster die Auffassung, ›abnormal‹ sei im Zusammenhang mit Homosexualität ein theologischer Fachbegriff? Wenn nicht, sollten Fakultät und Universität gegenüber dem Beirat, den Lehrenden, den Studierenden und der Öffentlichkeit unmissverständlich deutlich machen, dass die Abwertung homosexueller Menschen und ihrer Lebensweise keinen Platz in einer islamischen Theologie an einer deutschen Universität haben darf.«
Güner Yasemin Balcı, Integrationsbeauftragte des Bezirks Neukölln und Mitglied im Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung des Bundesinnenministeriums, sagt:
»Ich erlebe jeden Tag, wie vielfältig muslimisches Leben ist. Die meisten jungen Musliminnen und Muslime wollen selbst entscheiden, wie sie leben und wen sie lieben. Wer ihre Liebe zur Abnormalität erklärt, liefert dem Druck und der Gewalt in ihren Communities eine vermeintlich religiöse Rechtfertigung. Gerade nach dem Anschlag auf den CSD ist das unerträglich. Ein Leuchtturm für einen weltoffenen Islam darf nicht im Schatten von Islamisten stehen. NRW muss den Zustand beenden, dass Islamisten über Berufungen und Lehre in Münster entscheiden.«
Ali Ertan Toprak, Ehrenpräsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland und ebenfalls Mitglied im Islamismus-Beraterkreis des Bundesinnenministeriums, sieht die Landesregierung NRW in der Pflicht:
»Das ist ein Fehlstart mit Ansage. Die Landesregierung weiß, dass die größte Mitgliedsorganisation des Islamrats zur beobachteten Millî-Görüş-Bewegung gehört. Sie finanziert eine Fakultät, in deren Beirat der Vorsitzende dieses Verbands sitzt. ZDF und Deutschlandfunk sind auch in Düsseldorf zu empfangen, und das Abnormalitäten-Mindset des Islamratschefs über Homosexualität ist weithin bekannt. Wenn Wissenschaftsministerin Brandes davor die Augen verschließt, muss Ministerpräsident Wüst einschreiten.«
Heute eröffnet Deutschlands erste Islamisch-Theologische Fakultät in Münster. Über Berufungen entscheidet Islamratschef Burhan Kesici mit, für den Homosexualität »abnormal« ist, ein »theologischer Fachbegriff«. Von der Universität Münster und ihren Islamtheologen und ‑pädagogen… pic.twitter.com/LIyZfqApQE
— AK Polis | Arbeitskreis Politischer Islam (@AK_Polis) September 24, 2026
Endnoten
- Universität Münster (22. April 2026): Uni Münster gründet erste deutsche »Islamisch-Theologische Fakultät«. Rektor Johannes Wessels: »Ein Meilenstein und ein Zeichen für mehr Toleranz«. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Ordnung des konfessionellen Beirats für Islamische Theologie vom 21. Dezember 2011, Amtliche Bekanntmachungen 2012/03 vom 24. Januar 2012, S. 153–155, §§ 2–6 und 11. LINK; Universität Münster, Islamisch-Theologische Fakultät (23. September 2026): Gremien. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Arbeitskreis Politischer Islam (23. Juli 2026, aktualisiert am 1. August 2026): »Abnormalitäten«! Was der Islamratsvorsitzende Kesici im ZDF zur Norm erklärt. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Deutschlandfunk (1. August 2026): Homophobie unter Muslimen. Interview mit Burhan Kesici, Vorsitzender Islamrat. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Arbeitskreis Politischer Islam (30. Juli 2026): Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD: Tugay Saraç kritisiert im Podcast von Paul Ronzheimer die Nähe der Politik zu queerfeindlichen Funktionären. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Bundesamt für Verfassungsschutz (2025): »Islamismus in Deutschland. Ideologie, Strömungen und Organisationen«, S. 27. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Deutschlandfunk (1. August 2026): Homophobie unter Muslimen. Interview mit Burhan Kesici, Vorsitzender Islamrat. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (1996): »Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1995«, S. 190. LINK ↩︎
- taz. die tageszeitung (22. Februar 2005): Betr.: Burhan Kesici. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Arbeitskreis Politischer Islam (23. Juli 2026, aktualisiert am 1. August 2026): »Abnormalitäten«! Was der Islamratsvorsitzende Kesici im ZDF zur Norm erklärt. Online verfügbar unter: LINK ↩︎
- Christoph Schmischke: »Das Beiratsmodell – neue Wege für den islamischen Religionsunterricht. Verfassungsrechtliche Untersuchungen zur Zulässigkeit alternativer Kooperationsformen zwischen Staat und religiösen Organisationen«. Göttingen (Universitätsverlag Göttingen), 2018, S. 215–217. ↩︎