Hawa­la-Ban­king und Reform des Ver­eins­ge­set­zes: »Auf­de­cken, Auf­klä­ren, Abstel­len«

Das Bundeskabinett hat am 15. April 2026 eine Reform des Vereinsgesetzes beschlossen. Künftig sollen Vereine offenlegen müssen, wenn sie mehr als 10.000 Euro aus dem Nicht-EU-Ausland oder von damit verbundenen Organisationen erhalten. Die Bundesregierung will damit verdeckte Einflussnahme ausländischer Regierungen erschweren, das Hawala-Banking und Finanzströme im Bereich von Extremismus sowie Spionage eindämmen.
Offenlegungspflicht ab 10.000 Euro beschlossen, BMI-Staatssekretär Christoph de Vries (Screenshot: facebook.com/christoph.devries)

Mit dem Kabi­netts­be­schluss1 setzt die Bun­des­re­gie­rung einen Punkt aus dem Koali­ti­ons­ver­trag von CDU/CSU und SPD um. Künf­tig sol­len Ver­ei­ne mel­den müs­sen, wenn sie aus dem Nicht‑EU‑Ausland oder von damit ver­bun­de­nen Orga­ni­sa­tio­nen Geld erhal­ten – und zwar ab einer Schwel­le von 10.000 Euro pro Jahr und Zuwen­dungs­ge­ber. Mel­de­pflich­tig sind dabei Mit­glieds­bei­trä­ge, Spen­den und sons­ti­ge finan­zi­el­le Leis­tun­gen, unab­hän­gig davon, ob sie unmit­tel­bar oder mit­tel­bar aus Dritt­staa­ten stam­men.

Das BMI begrün­det die Reform damit, dass Sicher­heits­be­hör­den ver­däch­ti­ge Finanz­flüs­se bis­lang viel­fach nur schwer nach­voll­zie­hen kön­nen. Ver­deck­te Prak­ti­ken wie nicht regis­trier­te Bar­spen­den oder das Hawa­la-Ban­king2 sol­len geziel­ter erkannt und bekämpft wer­den.

Der Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär im Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um, Chris­toph de Vries (CDU), bezeich­ne­te den Beschluss als Umset­zung einer For­de­rung, die er maß­geb­lich vor­an­ge­trie­ben habe. Hin­ter­grund sei, dass aus­län­di­sche Geld­strö­me im Bereich des Isla­mis­mus und der Spio­na­ge in man­chen Fäl­len der Finan­zie­rung extre­mis­ti­scher Struk­tu­ren dien­ten. Die von de Vries for­mu­lier­te Stoß­rich­tung lau­tet ent­spre­chend: auf­de­cken, auf­klä­ren, abstel­len.

Neben den neu­en Mel­de­pflich­ten sieht der Gesetz­ent­wurf auch vor, den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Behör­den zu erleich­tern. Es soll eine gesetz­li­che Grund­la­ge geschaf­fen wer­den, damit per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten und Ver­eins­an­ga­ben von den Län­dern an das Bun­des­ver­wal­tungs­amt als regis­ter­füh­ren­de Stel­le über­mit­telt und aus­ge­wer­tet wer­den kön­nen. Das vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­ne Vor­ha­ben muss nun das wei­te­re Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­lau­fen.


Endo­ten

  1. Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern (15. April 2026): »Reform des Ver­eins­ge­setz: Weni­ger Ein­fluss aus dem Aus­land«, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/04/reform-vereinsgesetz.html ↩︎
  2. Aus dem BfV-Glos­sar: Das Hawa­la-Finanz­sys­tem ist ein welt­weit funk­tio­nie­ren­des, infor­mel­les Über­wei­sungs­sys­tem, das sei­ne Wur­zeln in der früh­mit­tel­al­ter­li­chen Han­dels­ge­sell­schaft des Vor­de­ren und Mitt­le­ren Ori­ents hat. Die Trans­ak­tio­nen wer­den über Hawa­la-Agen­ten abge­wi­ckelt, die die Geld­be­trä­ge ent­ge­gen­neh­men und ande­re Hawa­la-Agen­ten zur Aus­zah­lung die­ser Sum­men anwei­sen, zum Bei­spiel per Tele­fon. Hawa­la bedeu­tet auf Ara­bisch „Wech­sel“, „Scheck“ oder „Zah­lungs­an­wei­sung“. Im jiha­dis­ti­schen Bereich spielt das Hawa­la-Ban­king eine erheb­li­che Rol­le zur Finan­zie­rung der Akti­vi­tä­ten. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/H/hawala.html ↩︎