Mit dem Kabinettsbeschluss1 setzt die Bundesregierung einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD um. Künftig sollen Vereine melden müssen, wenn sie aus dem Nicht‑EU‑Ausland oder von damit verbundenen Organisationen Geld erhalten – und zwar ab einer Schwelle von 10.000 Euro pro Jahr und Zuwendungsgeber. Meldepflichtig sind dabei Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige finanzielle Leistungen, unabhängig davon, ob sie unmittelbar oder mittelbar aus Drittstaaten stammen.
Das BMI begründet die Reform damit, dass Sicherheitsbehörden verdächtige Finanzflüsse bislang vielfach nur schwer nachvollziehen können. Verdeckte Praktiken wie nicht registrierte Barspenden oder das Hawala-Banking2 sollen gezielter erkannt und bekämpft werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries (CDU), bezeichnete den Beschluss als Umsetzung einer Forderung, die er maßgeblich vorangetrieben habe. Hintergrund sei, dass ausländische Geldströme im Bereich des Islamismus und der Spionage in manchen Fällen der Finanzierung extremistischer Strukturen dienten. Die von de Vries formulierte Stoßrichtung lautet entsprechend: aufdecken, aufklären, abstellen.
Neben den neuen Meldepflichten sieht der Gesetzentwurf auch vor, den Informationsaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit personenbezogene Daten und Vereinsangaben von den Ländern an das Bundesverwaltungsamt als registerführende Stelle übermittelt und ausgewertet werden können. Das vom Bundeskabinett beschlossene Vorhaben muss nun das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Endoten
- Bundesministerium des Innern (15. April 2026): »Reform des Vereinsgesetz: Weniger Einfluss aus dem Ausland«, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/04/reform-vereinsgesetz.html ↩︎
- Aus dem BfV-Glossar: Das Hawala-Finanzsystem ist ein weltweit funktionierendes, informelles Überweisungssystem, das seine Wurzeln in der frühmittelalterlichen Handelsgesellschaft des Vorderen und Mittleren Orients hat. Die Transaktionen werden über Hawala-Agenten abgewickelt, die die Geldbeträge entgegennehmen und andere Hawala-Agenten zur Auszahlung dieser Summen anweisen, zum Beispiel per Telefon. Hawala bedeutet auf Arabisch „Wechsel“, „Scheck“ oder „Zahlungsanweisung“. Im jihadistischen Bereich spielt das Hawala-Banking eine erhebliche Rolle zur Finanzierung der Aktivitäten. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/H/hawala.html ↩︎