Problem
Das Auswärtige Amt hat Islamic Relief Deutschland e. V. (IRD) zwischen 2013 und 2020 mit rund 15 Millionen Euro Steuergeld für Projekte im Nahen Osten gefördert. Es ist behördlich vielfach dokumentiert, dass IRD eine Organisation aus dem Umfeld der extremistischen Muslimbruderschaft ist. Die Frage, ob deutsche Steuergelder an die Hamas oder Vorfeldorganisationen geflossen sind, ließ die Bundesregierung aus »Gründen des Staatswohls« unbeantwortet. Die Ergebnisse einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof waren über sechs Jahre unter Verschluss. Erst eine mehrjährige Klage hat den Bericht 2026 mit Schwärzungen ans Licht gebracht.
Darin spricht der Bundesrechnungshof von einem »Blindflug«: Das Auswärtige Amt habe die eigene Weisungslage eines Terrorerlasses missachtet, ohne dies nachvollziehbar zu begründen. Eine interne Warnung des Länderreferats Syrien vor einer »nicht-intendierten Förderung karitativer Strukturen« der Muslimbruderschaft in Syrien fand keine Berücksichtigung. Die erste IRD-Grundsatzakte mit mutmaßlich einschlägigen sicherheitsbehördlichen Befunden wurde 2013 vernichtet – im Jahr des Förderbeginns. Folgeprojekte wurden bewilligt, ohne dass die Nachweise vorheriger Projekte geprüft waren. Es wurde ein Bargeldtransfer von rund 240.000 Euro in die Türkei akzeptiert, ohne dass das Auswärtige Amt den Vorgang weiterverfolgt und die Empfänger festgestellt hätte. Die mit der Verwendungsprüfung beauftragte Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH benötigte für Prüfungen bis zu fünf Jahre; sie erkannte Zahlungen als ordnungsgemäß an, die nicht zugeordnet werden konnten oder ohne Nachweis geleistet worden waren. Der Verfassungsschutz hat bestätigt, dass »nach wie vor signifikante personelle Verflechtungen zwischen Islamic Relief Deutschland und der Muslimbruderschaft« bestehen.
Lösung
(1) Institutionell. Das Auswärtige Amt muss seine eigene Beschluss- und Weisungslage konsequent, lückenlos und nachweisbar umsetzen. Die Verwendungsnachweisprüfung ist nachzuschärfen: Wo Belege der Letztempfänger fehlen, darf eine ordnungsgemäße Mittelverwendung nicht zugunsten des Zuwendungsempfängers unterstellt werden. Jahrelanges Versagen von projektführendem Referat, Mitzeichnungskette bis zur Hausleitung und Innenrevision ist abzustellen.
(2) Statusbezogen. Die Mitgliedschaft von IRD im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe der Bundesregierung besteht bis heute fort, obwohl das Auswärtige Amt »mit Blick auf die eigene Weisungslage« diesen Status nicht einräumen dürfte. Ein Ausschluss ist überfällig.
(3) Prozessbezogen. Mit Verweis auf das »Staatswohl« hat die Bundesregierung über Jahre Transparenz verhindert. Die erzwungene Offenlegung hat gezeigt, dass dieses nicht durch die Transparenz, sondern durch die Intransparenz gefährdet war. Nur so können regelbasierte Vergabeprozesse gestärkt und der Missbrauch und die Verschwendung von Steuergeldern in vergleichbaren Fällen künftig verhindert werden.
(4) Politisch. Die Befunde werfen strukturelle Fragen nach dem negativen Zusammenwirken von politischer Leitung und Verwaltungsapparat auf, das mehrere Wechsel der Hausleitung überdauert hat. Für die handelnden Personen lassen die Befunde wenige Erklärungen zu: Sie haben den Vorgang entweder gleichgültig, fachlich überfordert oder in einer noch aufzuklärenden Nähe zum Zuwendungsempfänger bearbeitet.
Sachstand AK Polis | Nr. 4 | 10. Juni 2026: »Im Blindflug« – Steuermillionen an Islamic Relief vom Auswärtigen Amt (PDF)