»Der Politische Islam … mit einer Milliarde Anhängern weltweit zur einflussreichsten und mächtigsten transnationalen Kraft entwickelt«
Die 1996 an der University of Kent angenommene Doktorarbeit des heutigen iranischen Außenministers Sejjed Abbas Araghtschi1 trägt den Titel Die Entwicklung des Konzepts politischer Partizipation im islamischen politischen Denken des 20. Jahrhunderts.2 Sie ist öffentlich zugänglich3 und einen genauen Blick wert.
Schon der Ausgangspunkt der Dissertation ist aufschlussreich hinsichtlich seiner Sichtweise auf den »Politischen Islam«. Araghtschi formuliert im Abstract als zentrale Frage, wie politische Partizipation als Ausdruck der Volkssouveränität in westlichen liberalen Demokratien mit einer islamischen politischen Theorie vereinbar sein könne, »in der die Souveränität unbestreitbar allein Gott zukommt«. Er erklärt, dass das islamische politische Denken des 20. Jahrhunderts versucht habe, »die absolute Souveränität und höchste Autorität Gottes auf das Volk auszudehnen«, während die eigentliche Grundlage der Demokratie – der Liberalismus – zurückgewiesen werde.
Araghtschi bewertet den »Politischen Islam« als, nach seinen Worten, weltweit einflussreichste und mächtigste transnationale Kraft. Gleich zu Beginn schreibt er:
»Der Politische Islam, der in eine entscheidende Phase seiner Geschichte eintritt, hat in den letzten Jahrzehnten als Thema von Kontroversen und Konflikten in der Weltpolitik nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Niedergang der kommunistischen und marxistischen Ideologien breite Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Der Islam hat sich mit einer Milliarde Anhängern weltweit zur einflussreichsten und mächtigsten transnationalen Kraft entwickelt. Angesichts des bevorstehenden neuen Jahrtausends ist es wichtig, dass das durch das Ende des Kalten Krieges entstandene Vakuum nicht durch übertriebene Ängste vor dem Islam als neue Bedrohung gefüllt wird, die an die Stelle der roten Gefahr des Weltkommunismus tritt, der mit der sogenannten Neuen Weltordnung im Krieg steht und die globale Stabilität gefährdet.«

Gottessouveränität und politische Religion
Deutlich wird die ideologische Ausrichtung der Arbeit überall dort, wo Araghtschi den Vorrang göttlicher Souveränität nicht nur beschreibt, sondern als unhintergehbare Prämisse behandelt. Er schreibt, Gott sei »der Absolute und der Mensch das Relative«; die Frage der Souveränität werde im Islam dadurch »klar und selbstverständlich«: Als höchste Befehlsgewalt gehöre sie immer Gott selbst und seinen offenbarten Botschaften. Gottes Souveränität erstrecke sich auch auf das Recht. Im gesellschaftlichen und politischen Leben sei ihre Verwirklichung von der Umsetzung der islamischen Gebote und des islamischen Rechts abhängig.
Araghtschi betont zudem, dass die prophetische Sendung sowohl eine geistliche als auch eine praktische Seite habe. Weil die islamischen Gebote ihrer Natur nach durch Staat und Regierung eingerichtet und durchgesetzt werden müssten, sei Macht ein notwendiges Mittel. In dieser Lesart ist Islam nicht primär Privatreligion, sondern eine politische Ordnungsvorstellung, die auf den Staat zielt.
Besonders aufschlussreich ist das Kapitel zu Ayatollah Ruhollah Khomeini, dem politischen und religiösen Führer der Islamischen Revolution von 1979 und Staatsoberhaupt bis zu seinem Tod im Jahr 1989. Araghtschi diente in jenen Jahren im Korps der Islamischen Revolutionsgarde. Er referiert nicht nur distanziert, sondern zustimmend die zentralen Elemente der khomeinistischen Herrschaftslehre. Auf Seite 192 der Dissertation heißt es, Khomeini verorte die Entfremdung der muslimischen Welt in der »feindlichen Einwirkung der Juden«, in den imperialen Ambitionen der Umayyaden- und Abbasiden-Kalifen sowie in den »satanischen Bemühungen« kolonialistischer und imperialistischer Staaten; in diesem Zusammenhang fällt auch der Begriff »Gharbzadegi« (»Westoxication«), also der westlichen »Vergiftung« muslimischer Gesellschaften. Auf derselben Seite schreibt Araghtschi, Khomeini versuche zu beweisen, dass der Islam »unzweifelhaft eine politische Religion« mit einer bestimmten Regierungsform und umfassenden Regeln zur Ordnung der Gesellschaft sei, und er fügt hinzu: »Die Errichtung eines islamischen Staates und einer islamischen Regierung ist, so Khomeini, ein Muss für Muslime.«
Im anschließenden Unterkapitel über die »islamische Regierung« fasst Araghtschi Khomeinis Position zusammen, wonach diese weder tyrannisch noch absolut, wohl aber »konstitutionell« sei – allerdings nicht im heutigen Sinn der Mehrheitsherrschaft, sondern in dem Sinn, dass die Herrschenden an die im Koran und in der Sunna gesetzten Bedingungen gebunden seien. Die entscheidende Passage lautet: Die islamische Regierung sei eine Regierung des Gesetzes, und »allein das Gesetz herrscht über die Gesellschaft«. Daraus folgt: »Die Souveränität gehört allein Gott.« Selbst die individuelle Meinung des Propheten könne in Fragen von Regierung und göttlichem Gesetz nicht eingreifen; alle seien dem Willen Gottes unterworfen.
Noch deutlicher wird die Struktur der khomeinistischen Theokratie in Araghtschis Darstellung der Herrschaft des Rechtsgelehrten (Welāyat‑e Faqīh). Er schreibt, diese Herrschaft beruhe auf Ernennung, nicht auf Wahl: Der Faqih werde von Gott eingesetzt, nicht vom Volk gewählt. Das Volk liefere »eine zweite Ebene der Legitimität«, also gerade nicht die primäre. Sobald sich die Autorität des Faqih etabliert habe, sei Gehorsam ihm gegenüber für alle Muslime erforderlich.



Die iranische Verfassung als theokratische Ordnung
Von besonderem Gewicht ist sodann das Kapitel über die Verfassung der Islamischen Republik Iran. Araghtschi nennt sie »das einzige existierende Dokument in der islamischen Welt, in offizieller Verfassungsform, von dem beansprucht wird, vollständig auf der Grundlage der islamischen Religion geschrieben zu sein«. Mehr noch: Sie sei »die Kodifizierung einer politischen Theorie«, nämlich von Khomeinis Regierungslehre. Araghtschi bezeichnet die Verfassung ausdrücklich als Versuch, diese Theorie in eine praktikable Regierungsform zu übersetzen und verfassungsrechtlich zu kodifizieren.
Das ist ein zentraler Punkt. Seine Formulierung, es handle sich um »ein Dokument, das versucht, demokratische Institutionen in eine theokratische Theorie einzubauen«, gehört zu den Schlüsselsätzen der gesamten Dissertation. Demokratie erscheint hier nicht als Alternative zur Theokratie, sondern als mögliches, nachgeordnetes Funktionsprinzip in den Schranken einer theokratischen Ordnung.
Im Abschnitt zur Souveränität in der iranischen Verfassung wird Araghtschis Position ideologisch unmissverständlich. »Grundsätzlich«, so schreibt er, »gehört die Souveränität in islamischer Perspektive vollständig und ewig Gott und seinen offenbarten Geboten.« Die Verfassung erkenne deshalb »seine ausschließliche Souveränität und das Recht zur Gesetzgebung« an. Zwar zitiert er auch den Verfassungsartikel, wonach Gott den Menschen zum Herrn seines gesellschaftlichen Schicksals gemacht habe. Doch seine Schlussfolgerung ist eindeutig: Gottes Souveränität werde durch die Anerkennung seiner Gebote begründet; hinsichtlich der Umsetzung zeige sie sich in der Herrschaft der Rechtsgelehrsamkeit. Artikel 5 der Verfassung, wonach während der Verborgenheit des zwölften Imam die Führung der Umma dem gerechten und frommen Faqih zufällt, deutet er in diesem Sinn als Bestätigung der von Gott verliehenen Herrschaft des Faqih.
Noch klarer ist seine abschließende Bewertung des Verfassungskapitels: Die beiden Konzepte göttlicher und demokratischer Souveränität existierten in der Verfassung in einem symbiotischen Zusammenhang, »wobei der göttlichen Souveränität unvermeidlich die Oberhand gegeben wird«.
Auch der Schluss der Dissertation bestätigt dies. Araghtschi schreibt dort: »Schließlich stellt die Frage der politischen Partizipation eine große Herausforderung im gegenwärtigen islamischen politischen Denken dar. In der Gegenüberstellung der Souveränität Gottes und der Souveränität des Volkes bezweifelt kein muslimischer Denker, dass selbstverständlich Gott der Souverän ist.« Dieser Satz bringt die gesamte Dissertation gewissermaßen auf einen Nenner: Politische Partizipation bleibt in Araghtschis Denken nur innerhalb eines Rahmens möglich, in dem Gott – nicht das Volk – der eigentliche Souverän ist.
Ein Versagen der Politikwissenschaften und der westlichen Universität
Bemerkenswert ist darüber hinaus der institutionelle Kontext der Arbeit. In der Danksagung dokumentiert Araghtschi seinen Dank an das iranische Außenministerium für die finanzielle Unterstützung seiner Dissertation, insbesondere dankt er dem Leiter der Ausbildungsabteilung des Ministeriums. Zum Zeitpunkt der Abfassung war der Doktorand bereits in diplomatischen Funktionen seines Landes tätig. Es ist anzunehmen, dass die Gutachter an der University of Kent und die beteiligte Fachöffentlichkeit darüber informiert gewesen sind; Araghtschi schreibt es selbst.
Erstgutachter war David McLellan, ein renommierter Professor für Politische Theorie,4 insbesondere für Karl Marx und den Marxismus. Gerade deshalb ist bemerkenswert, dass in der Dissertation keine einzige Kategorie marxistischer oder postmarxistischer Gesellschaftsanalyse auftaucht. Von Klassenverhältnissen im Iran, von Globalisierung oder Armut ist keine Rede. Stattdessen liest sich die Arbeit über weite Strecken als Apotheose des politischen Denkens Ayatollah Khomeinis. Im ersten Teil behandelt sie das Kalifat und seinen Niedergang, islamische Modernisten, die Vordenker des islamischen Nationalstaats, die Muslimbruderschaft und Sayyid Qutb, ferner Mawdudi und die Jamaat-e-Islami sowie die sunnitischen Extremisten von Hizb ut-Tahrir im Gefolge Taqi ad-Din an-Nabhanis.
Diese Dissertation ist keine empirisch-kritische politikwissenschaftliche Analyse des Iran der 1990er Jahre. Sie ist vielmehr eine normativ-affirmative Rekonstruktion islamistischer Ideengeschichte. Verfasst aus der Perspektive eines aufstrebenden Funktionärs der Islamischen Republik, behandelt sie die machtpolitische Funktion des Islam, Khomeinis Staatslehre und die theokratische Struktur der iranischen Verfassung in ideologisch bekräftigender Weise.
Damit stellen sich Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen. Wie konnte eine solche Arbeit an der University of Kent, im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften und in der Disziplin der Politikwissenschaft sowie der Internationalen Beziehungen,5 nicht nur betreut und eingereicht, sondern als Doktorarbeit angenommen werden? Was sagt dies über die normativen Maßstäbe und die Qualitätssicherung gerade jener wissenschaftlichen Disziplinen aus, die sich mit dem Erforschen politischer Prozesse und dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen befassen? Und wie weit reicht die akademische Anpassungsbereitschaft im Umgang mit von autokratischen Regimen geförderten Studien, wenn selbst offenkundig theokratische Modelle im akademischen Raum legitimiert werden sollen?
Für die gegenwärtige Debatte in Deutschland sind dies aufschlussreiche Befunde.
Politikwissenschaftliche Bildung für die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB)
Seit Jahren wird im deutschsprachigen Raum von bestimmten Akteuren behauptet, der Ausdruck »Politischer Islam« sei lediglich ein »Kampfbegriff«, der muslimische politische Betätigung diskreditiere und Muslime unter Generalverdacht stelle. Zu diesen Akteuren gehören regelmäßig Politiker, Universitätsdozenten, Islamismuspräventionsberater und Funktionäre des Politischen Islam, etwa der größten islamistischen Organisation in Deutschland.6 Aber auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) verbreitet in einem Beitrag eines Journalisten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), dass es »auf jeden Fall« und zwar »sicher« ein »Kampfbegriff« sei, ein »Instrument des Populismus«, eine »Projektionsfläche für Feindbilder und muslimfeindliche Ängste«.7
Araghtschis Dissertation zeigt dagegen, dass der Begriff innerhalb islamistischer Denktraditionen selbst verwendet wird. Der spätere Außenminister der Islamischen Republik verstand den »Politischen Islam« bereits in den 1990er Jahren nicht als diskreditierende Fremdzuschreibung populistisch-orientierter Personen in Deutschland und Europa. Er verwendet den Begriff, um eine aus seiner Sicht positive politische Perspektive für die Zukunft einer muslimischen Welt darzustellen.
Gerade deshalb ist diese Dissertation weit mehr als ein historisches Dokument aus dem Jahr 1996. Sie ist ein aufschlussreicher Text für die Gegenwart – und ein Beleg dafür, dass der »Politische Islam« von einem seiner aktuellen Protagonisten als theokratisches Herrschaftsprojekt verstanden und in aller Deutlichkeit vertreten wird.8
Professor Dr. Arno Tausch ist österreichischer Politikwissenschaftler und einer der Mitbegründer der quantitativen Weltsystem- und Entwicklungsforschung in Europa. Er ist seit 2022 Gastprofessor für Politikwissenschaft und Governance an der University of the Free State in Bloemfontein, Südafrika. Zu seinen jüngeren Veröffentlichungen zählt der bei Springer erschienene Band »Antisemitismus, Terrorismus und politischer Islam. Erkenntnisse aus internationalen Meinungsumfragen« (2024).
Tabellarische Übersicht ausgewählter Stellen in Araghtschis Dissertation
| Seite in der Dissertation | Originalzitat | Deutsche Übersetzung | Kurze Einordnung |
|---|---|---|---|
| Abstract und S. 2–3 | »…the divinely-inspired political theory of Islam in which sovereignty belongs unquestionably to God alone.« | »…die göttlich inspirierte politische Theorie des Islam, in der die Souveränität unbestreitbar allein Gott zukommt.« | Bereits im Abstract setzt Araghtschi die ausschließliche Gottessouveränität als Grundannahme. |
| Abstract und S. 243 | »…the political thinking of twentieth-century Islam has tried, albeit in an uneasy manner, to extend the absolute sovereignty and the supreme authority of God to the people…« | »…das islamische politische Denken des 20. Jahrhunderts hat versucht, wenn auch in spannungsvoller Weise, die absolute Souveränität und höchste Autorität Gottes auf das Volk auszudehnen…« | Demokratie erscheint hier nicht als autonome Volkssouveränität, sondern als abgeleitete Teilhabe an Gottes Herrschaft. |
| Abstract | »While the very foundation of the concept of democracy — liberalism — is rejected, its tangible appeals and advantages are more or less approved and sought after.« | »Während die eigentliche Grundlage des Demokratiebegriffs – der Liberalismus – zurückgewiesen wird, werden seine greifbaren Attraktionen und Vorteile mehr oder weniger gebilligt und angestrebt.« | Der liberale Kern der Demokratie wird ausdrücklich zurückgewiesen, nur ihre instrumentellen Vorteile werden akzeptiert. |
| S. 3 | »…although sovereignty belongs to God entirely, His agents on the earth are the people… The sovereignty of God is not discarded but extended to the people.« | »…obwohl die Souveränität ganz Gott gehört, sind seine Vertreter auf Erden die Menschen… Die Souveränität Gottes wird nicht aufgegeben, sondern auf das Volk ausgedehnt.« | Das Volk erscheint als Agent göttlicher Souveränität, nicht als eigentlicher Souverän. |
| S. 17 | »The prophetic mission, therefore, has both spiritual and practical faces.« | »Die prophetische Sendung hat daher sowohl eine geistliche als auch eine praktische Seite.« | Araghtschi begründet hier die politische Funktion der Religion selbst. |
| S. 18 | »As the nature of the Islamic commands necessitates being established and installed by and within a state or government, power, then, is an essential means towards this end.« | »Da die Natur der islamischen Gebote verlangt, durch und innerhalb eines Staates oder einer Regierung eingerichtet und durchgesetzt zu werden, ist Macht ein wesentliches Mittel zu diesem Zweck.« | Islamische Normen bedürfen nach dieser Logik ausdrücklich staatlicher Durchsetzung. |
| S. 192 | »…the source of this alienation in the hostile influence of Jews… and in the satanic efforts of the colonialist and imperialist states as well as the ‘Westoxication’ (Gharbzadegi) of Muslim societies…« | »die Ursache dieser Entfremdung im feindlichen Einfluss der Juden… sowie in den satanischen Bemühungen kolonialistischer und imperialistischer Staaten und in der ‚Westvergiftung‘ (Gharbzadegi) muslimischer Gesellschaften…« | Araghtschi referiert hier Khomeinis Feindbildschema ohne erkennbare Distanz. |
| S. 192 | »Establishing Islamic state and government, Khomeini argues, is a must for Muslims.« | »Die Errichtung eines islamischen Staates und einer islamischen Regierung ist, so Khomeini, ein Muss für Muslime.« | Klarer Beleg für den normativen Staatsanspruch des politischen Islam. |
| S. 194 | »In short, Islamic government is a government of law and it is law alone that rules over society. Sovereignty belongs to God alone and law is His decree and command. The law of Islam, divine command, has absolute authority over all individuals and the Islamic government.« | »Kurz gesagt: Die islamische Regierung ist eine Regierung des Gesetzes, und allein das Gesetz herrscht über die Gesellschaft. Die Souveränität gehört allein Gott, und das Gesetz ist sein Erlass und Gebot. Das islamische Gesetz, das göttliche Gebot, hat absolute Autorität über alle Einzelnen und über die islamische Regierung.« | Das theokratische Kernprinzip wird hier offen formuliert. |
| S. 194 | »Khomeini affirms that even obedience to the Prophet and those entrusted with authority takes place on the basis of divine decree. ›Individual opinion, even if it be that of the Prophet himself, cannot intervene in matters of government or divine law. All are subject to the will of God.‹« | »Khomeini bekräftigt, dass selbst der Gehorsam gegenüber dem Propheten und den mit Autorität Betrauten auf göttlichem Gebot beruht. ›Die individuelle Meinung, selbst wenn es die des Propheten selbst wäre, kann in Angelegenheiten der Regierung oder des göttlichen Gesetzes nicht eingreifen. Alle sind dem Willen Gottes unterworfen.‹« | Nicht menschliche Deliberation, sondern göttlicher Wille ist letzte Instanz. |
| S. 205 | »The governance of jurisprudent is a matter of appointment. He is appointed by God, not elected by the people.« | »Die Herrschaft des Rechtsgelehrten ist eine Frage der Ernennung. Er wird von Gott eingesetzt, nicht vom Volk gewählt.« | Besonders deutlicher Beleg gegen demokratische Volkssouveränität. |
| S. 205 | »People, nonetheless, provide a second level of legitimacy.« | »Das Volk liefert dennoch eine zweite Ebene der Legitimität.« | Das Volk wird explizit nur als sekundäre Legitimationsquelle behandelt. |
| S. 205 | »As soon as one establishes his authority, obedience to him is necessary for all Muslims…« | »Sobald jemand seine Autorität etabliert hat, ist Gehorsam ihm gegenüber für alle Muslime erforderlich…« | Herrschaft wird als Gehorsamsverhältnis konstruiert. |
| S. 206 | »…it is the only existing document in the Islamic world, in an official form of a constitution, that is claimed to be written entirely on the basis of the Islamic religion.« | »…es ist das einzige existierende Dokument in der islamischen Welt, in offizieller Form einer Verfassung, von dem beansprucht wird, vollständig auf der Grundlage der islamischen Religion geschrieben zu sein.« | Die iranische Verfassung wird als singuläres islamisches Verfassungsprojekt hervorgehoben. |
| S. 206 | »Moreover, it is the codification of a political theory, the Khomeini’s ›Governance of the Faqih‹.« | »Darüber hinaus ist sie die Kodifizierung einer politischen Theorie, nämlich Khomeinis ›Herrschaft des Faqih‹.« | Araghtschi identifiziert die iranische Verfassung selbst als Kodifizierung von Khomeinis Herrschaftslehre. |
| S. 207 | »The Constitution of the Islamic Republic of Iran is an attempt… to translate this theory into a practicable way of govtheocratic theoryerning the country, and to codify it in a constitutional way.« | »Die Verfassung der Islamischen Republik Iran ist ein Versuch, diese Theorie in eine praktikable Weise der Regierung des Landes zu übersetzen und sie verfassungsrechtlich zu kodifizieren.« | Theokratische Theorie wird hier ausdrücklich als praktikables Regierungsmodell beschrieben. |
| S. 207 | »…a document which tries to incorporate democratic institutions into a theocratic theory.« | »…ein Dokument, das versucht, demokratische Institutionen in eine theokratische Theorie einzubauen.« | Eine der klarsten Stellen: Demokratieelemente werden in eine theokratische Ordnung integriert, nicht umgekehrt. |
| S. 208 | »As a matter of principle, sovereignty, in Islamic perspective, belongs totally and eternally to God and to His revealed decrees.« | »Grundsätzlich gehört die Souveränität in islamischer Perspektive vollständig und ewig Gott und seinen offenbarten Geboten.« | Explizite Priorität göttlicher Souveränität. |
| S. 208 | »The sovereignty of God is established by the recognition of His commands.« | »Die Souveränität Gottes wird durch die Anerkennung seiner Gebote begründet.« | Die politische Ordnung wird durch Unterwerfung unter göttliche Gebote legitimiert. |
| S. 216 | »The two concepts co-exist in the document in a symbiotic context, with the upper hand given inevitably to divine sovereignty.« | »Die beiden Konzepte koexistieren in dem Dokument in einem symbiotischen Zusammenhang, wobei der göttlichen Souveränität unvermeidlich die Oberhand gegeben wird.« | Vielleicht die stärkste zusammenfassende Formulierung der gesamten Arbeit. |
| S. 216 | »In short, the Constitution of the Islamic Republic of Iran is a combination of democratic principles and broader religious ideas and aspirations. It incorporates the role of people into the interpretation of a theocratic doctrine…« | »Kurz gesagt: Die Verfassung der Islamischen Republik Iran ist eine Verbindung demokratischer Prinzipien mit umfassenderen religiösen Ideen und Zielsetzungen. Sie bezieht die Rolle des Volkes in die Interpretation einer theokratischen Doktrin ein…« | Das Volk wird in eine theokratische Doktrin eingebaut, nicht als souveräner Ausgangspunkt gesetzt. |
| S. 243 | »Finally, the question of political participation is a great challenge in contemporary Islamic political thinking. In the confrontation of God’s and people’s sovereignties, no Muslim thinker doubts that God is, of course, the sovereign.« | »Schließlich stellt die Frage der politischen Partizipation eine große Herausforderung im gegenwärtigen islamischen politischen Denken dar. In der Gegenüberstellung der Souveränität Gottes und der Souveränität des Volkes bezweifelt kein muslimischer Denker, dass selbstverständlich Gott der Souverän ist.« | Schlussformel der Dissertation; besonders starker Beleg für die grundlegende Priorität göttlicher Herrschaft. |
Endnoten
- Englisch: Seyed Abbas Araghchi ↩︎
- Im Original: The Evolution of the Concept of Political Participation in Twentieth-Century Islamic Political Thought ↩︎
- Araghchi, Seyed Abbas: The Evolution of the Concept of Political Participation in Twentieth-Century Islamic Political Thought, Diss. University of Kent, 1996, DOI: 10.22024/UniKent/01.02.86095, online unter: https://kar.kent.ac.uk/86095 (zuletzt abgerufen am 18. März 2026). ↩︎
- Der Routledge-Verlag gab einen Sammelband zu seinem akademischen Wirken heraus. Hier: David Bates / Iain MacKenzie / Sean Sayers (Hg.): Marxism, Religion and Ideology. Themes from David McLellan. London / New York: Routledge 2016. ↩︎
- Englisch: Division of Human and Social Sciences, School of Politics and International Relations ↩︎
- Siehe etwa Äußerungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeit der Dokumentationsstelle Politischer Islam in Österreich und des Arbeitskreises Politischer Islam (AK Polis) in Deutschland. Zum Aspekt der größten islamistischen Organisation in Deutschland ist verwiesen auf den Befund des Verfassungsschutzes zur Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Deren Zitate nachgewiesen über Friedmann Eißler: »Was ist ›politischer Islam‹?« In: Materialdienst der EZW 4/2020, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. ↩︎
- Christian Meier: »Was ist eigentlich unter ‚politischem Islam‘ zu verstehen?« In: Infodienst Radikalisierungsprävention, Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), 28. Januar 2021. Online abrufbar unter: https://www.bpb.de/themen/infodienst/326260/was-ist-eigentlich-unter-politischem-islam-zu-verstehen (zuletzt abgerufen am 18. März 2026) ↩︎
- Als weiterführende wissenschaftliche Literatur zum Phänomen des »Politischen Islam« empfiehlt sich neben anderen: Thomas Jäger / Ralph Thiele (Hg.): Handbook of Political Islam in Europe. Activities, Means, and Strategies from Salafists to the Muslim Brotherhood and Beyond. 2024, Springer-Verlag DOI: 10.1007/978–3‑031–46173‑6 ↩︎