Von Lorenzo Vidino, Leiter des »Program on Extremism« an der George Washington University
Islamic Relief Worldwide (IRW) zählt zu den weltweit »größten Hilfs- und Entwicklungsorganisationen«. Sie verfügt über ein Jahresbudget von annähernd 400 Millionen US-Dollar, unterhält Partnerschaften mit internationalen Institutionen wie dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und dem Welternährungsprogramm (WFP) und ist in mehr als hundert Ländern tätig.
Zugleich steht die IRW seit Längerem wegen ihrer Führungsstrukturen und ihrer Finanzierung in der Kritik. Mehrere Staaten des Nahen Ostens haben die Organisation als terroristische Vereinigung eingestuft und ihr die Tätigkeit auf ihrem Hoheitsgebiet formell untersagt. Kritiker werfen der IRW vor, Verbindungen zur Muslimbruderschaft zu unterhalten und extremistische Positionen zu fördern – Vorwürfe, die IRW stets entschieden zurückgewiesen hat.
Eine neue Klage, die der US-amerikanische Zweig der IRW vor dem Bundesgericht für den Southern District of New York eingereicht hat, gewährt Spendern und Partnern der Organisation aufschlussreiche Einblicke in deren interne Abläufe. Konkret strebt Islamic Relief USA (IRUSA), eine der größten und finanzstärksten Sektionen der IRW, die Auflösung der Verbindungen zur Mutterorganisation an – unter Berufung auf mutmaßlichen Betrug, illegale Spendenakquise und potenzielle Verstöße gegen US-Sanktionsrecht. In der IRUSA-Klageschrift heißt es (eigene Übersetzung):
»Bestimmte Vorwürfe gegen das Verhalten der IRW würden von zuständigen staatlichen und anderen Stellen sowie Einrichtungen so verstanden, als seien sie IRUSA zurechenbar, und ein solches mutmaßliches Verhalten würde sich nachteilig auf den wohlverdienten guten Ruf von IRUSA in den Vereinigten Staaten auswirken. Ein Reputationsverlust würde wiederum die Fähigkeit von IRUSA gefährden, humanitäre Hilfe in den USA und weltweit zu finanzieren und bereitzustellen. IRUSA wurde von US-Regierungsstellen darauf hingewiesen, dass ihr Status als steuerbefreite Organisation gefährdet wäre, sollte sie irgendwelche operativen oder institutionellen Beziehungen zu IRW aufrechterhalten. IRUSA hat IRW eingehend über diese Risiken informiert, doch IRW hat es nicht nur abgelehnt, an Schritten zur Abwendung solcher existenziellen Risiken mitzuwirken, sondern darüber hinaus weitere Schritte unternommen, die diese Risiken für IRUSA verschärft haben – mit der Folge, dass deren Fähigkeit, Hilfe für Begünstigte weltweit bereitzustellen, bedroht ist. Das Verhalten von IRW hat IRUSA Schaden zugefügt und die Dringlichkeit erhöht, dass IRUSA die notwendigen und unverzüglichen Schritte unternimmt, um sämtliche derartigen Beziehungen oder den Anschein solcher Beziehungen künftig zu beenden.«
Die Klageschrift von IRUSA führt einige der mutmaßlichen Verfehlungen der IRW im Einzelnen auf:
- »Erstens hat IRW unrechtmäßig und unter Verstoß gegen geltendes Recht Spenden von US-Personen in mehreren Bundesstaaten – einschließlich des Staates New York – eingeworben, wozu sie weder gesetzlich noch vertraglich berechtigt ist.«
- Zweitens habe IRW »in der Absicht, den Ruf von IRUSA zu schädigen und IRUSA für ihre Unabhängigkeit zu bestrafen, rechtswidrig und in betrügerischer Absicht Unterlagen erstellt, die den falschen Eindruck stützen sollten, IRUSA habe durch eigenes Personal aktiv Schritte unternommen, die Betreuung und Patenschaft für Hunderte von Waisenkindern aufzugeben«.
- »Drittens hat IRW ihre vertragliche Verpflichtung verletzt, US-Recht einzuhalten – einschließlich der vom US Office of Foreign Assets Control (OFAC) erlassenen Gesetze und Vorschriften –, indem sie die Ausfuhr von Nähmaschinen aus dem Iran nach Afghanistan zur Durchführung eines Erdbeben-Hilfsprojekts veranlasst hat.«
Die 113-seitige Klageschrift (Aktenzeichen: Islamic Relief USA v. Islamic Relief Worldwide, Inc., 1:26-cv-02367, S.D.N.Y.) führt eine Reihe weiterer mutmaßlicher Verstöße der IRW auf, deren Stichhaltigkeit das »Program on Extremism« an der George Washington University nicht unabhängig überprüfen kann. […]
Die von der IRUSA in New York eingereichte Klage könnte das Verhältnis zwischen der IRW und ihren Tochterorganisationen weltweit zusätzlich belasten. Sie sollte jedoch auch Regierungen und einzelne Spender dazu veranlassen, ihre Beziehungen zu der Hilfsorganisation und die ihr gegebenenfalls gewährten Mittel noch eingehender zu prüfen.
Originalveröffentlichung: Lorenzo Vidino, »New Lawsuit Against Islamic Relief Worldwide (IRW) Raises Fresh Questions About Charity’s Operations«, The Threat – Program on Extremism, 25. März 2026. Online: https://thethreat.substack.com/p/new-lawsuit-against-islamic-relief – Nachveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Anmerkung der Redaktion (Stand: 25. Mai 2026):
Seit Erscheinen des Originalbeitrags am 25. März 2026 sind drei Entwicklungen zu verzeichnen.
Erstens wurde aus Medienberichten das Ausmaß der mutmaßlich manipulierten Patenschaftskündigungen genauer fassbar: Betroffen waren laut Klageschrift 645 zuvor über IRUSA finanzierte Kinder in neun Ländern (Äthiopien, Albanien, Bangladesch, Bosnien, Indonesien, Irak, Malawi, Mali, Pakistan). Daneben fordert IRUSA die Rückzahlung von 6,4 Millionen US-Dollar zurückgehaltener Projektmittel und beziffert den Rückgang der diesjährigen Ramadan-Spenden infolge der unrechtmäßigen Werbung in den USA auf 50 Prozent.1
Zweitens reklamierte am 30. März 2026 der Vorsitzende des Finanzausschusses des US-Repräsentantenhauses (House Ways and Means Committee), Jason Smith (R‑Missouri), den Erfolg der Klage: Dessen wiederholte Verweise an die Steuerbehörde IRS – beginnend im September 2024 mit dem formellen Antrag, den Gemeinnützigkeitsstatus der IRUSA und weiterer Organisationen zu prüfen, erneuert in einem Schreiben vom 6. Oktober 2025 (PDF) – hätten die US-Tochter zur Trennung von IRW gedrängt.2
Drittens reichte IRW am 23. April 2026 beim Bundesgericht für den Southern District of New York ein Memorandum ein und beantragte, den Streit in ein vertrauliches Schiedsverfahren zu verweisen oder die Klage mangels örtlicher Zuständigkeit des Gerichts abzuweisen. IRW bezeichnet die Klage als »Publicity-Stunt« und »jahrelange Verleumdungskampagne« und beruft sich auf die in den Mitgliedsverträgen vorgesehene Schiedsklausel.3
Endnoten
- Tariq Tahir, »UK charity sued by its US branch over alleged Muslim Brotherhood links«, The National (Abu Dhabi), 27. März 2026 (archiviert). ↩︎
- Pressemitteilung des House Ways and Means Committee, »Ways & Means Investigation Leads to Tax-Exempt Organization Cutting Ties with Terrorist-Affiliated Group«, 30. März 2026 (archiviert). ↩︎
- Dexter Van Zile, »Islamic Relief Worldwide Seeks Private Arbitration in Lawsuit with American Affiliate«, Middle East Forum / Focus on Western Islamism, 11. Mai 2026 (archiviert). ↩︎