Strukturen und Partner
Islamic Relief (IR) ist weltweit in über 40 Ländern tätig. Die Zentrale, Islamic Relief Worldwide (IRW), wurde 1984 im Vereinigten Königreich mit Sitz in Birmingham gegründet. Seit den 1990er Jahren hat sich IRW zu einem großen internationalen Hilfswerk entwickelt, das in nahezu allen großen humanitären Krisen präsent war, darunter in Bosnien (1992–1995), im Irak nach dem Golfkrieg, in Tschetschenien, nach dem Tsunami in Südostasien im Jahr 2004 sowie beim Erdbeben in Pakistan 2005.
Im Jahr 1994 akquirierte Islamic Relief erstmals Fördermittel von der britischen Regierung. In den folgenden Jahren wurden Projekte unter anderem von der Europäischen Union (EU), der schwedischen Entwicklungsagentur Sida, Global Affairs Canada (GAC) und der Islamic Development Bank finanziert. Parallel dazu baute IRW seine Präsenz in Krisenregionen islamischer Bevölkerungsgruppen des Nahen und Mittleren Ostens, Asiens und Afrikas kontinuierlich aus.
Ein Meilenstein der strategischen Vernetzung und islamische Kreise überschreitenden Legitimierung der eigenen Arbeit war die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit dem Lutherischen Weltbund – LWB (englisch: The Lutheran World Federation – LWF) im Jahr 2014. In Deutschland gehören dem LWF verschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdÖR) an, etwa die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche).1
IRW hat sich als Netzwerkpartner der internationalen humanitären Infrastruktur positioniert. Im Jahr 2024 wurde die Organisation mit dem britischen Charity of the Year Award ausgezeichnet. Zu den wichtigsten internationalen Partnern zählen heute neben UN-Organisationen wie UNHCR, UNICEF, UNDP und dem Welternährungsprogramm (WFP) auch zahlreiche internationale NGOs wie Save the Children UK, World Vision, HelpAge International sowie aus Katar – einer Hochburg der Muslimbruderschaft – die Qatar Charity.2

Im Jahr 2024 erzielte IRW Einnahmen von rund 317 Mio. Euro (Umrechnungskurs 1 Euro = 0,87 GBP). 7 Prozent (23 Mio. Euro / 20 Mio. GBP) stammten aus Deutschland von Islamic Relief Deutschland (IRD).3 Die Gelder werden von IRD als Spenden gesammelt, mit denen Projekte in islamischen Mehrheitsgesellschaften im Nahen und Mittleren Osten sowie in Asien und Afrika durchgeführt werden sollen. Gesammelt und verwaltet wird auch die Zakāt – eine nach den fünf Säulen des Islams verpflichtende finanzielle Abgabe. Zusätzlich werden Einnahmen auch aus Tochtergesellschaften und Investitionserträgen generiert, insbesondere der TIC International Ltd. (Kleiderrecycling und Charity Shops) und dem International Waqf Fund.
Nach eigenen Angaben hat IRW 14,5 Millionen Menschen weltweit durch Programme in den Bereichen Nothilfe, Wiederaufbau und langfristige Entwicklungszusammenarbeit erreicht. Als die zehn Länder mit den größten Zielgruppen werden genannt: Jemen (1.859.192 Personen), Syrien (1.821.798), Pakistan (1.433.116), Somalia (1.273.275), Sudan (1.240.692), Bangladesch (1.055.066), Äthiopien (786.031), Afghanistan (636.611), »die besetzten palästinensischen Gebiete (Gaza)« (616.000) und Mali (522.079).
IRW betont in seinen Veröffentlichungen, humanitäre Hilfe auf der Grundlage islamischer Werte mit internationalen Standards der Entwicklungszusammenarbeit zu verbinden und als föderales Netzwerk unabhängiger nationaler Organisationen zu agieren, das global koordiniert wird.
Islamic Relief Deutschland (IRD): Rolle im Netzwerk und Förderung
Islamic Relief Deutschland (IRD) ist ein 1996 in Köln gegründeter Verein (Amtsgericht Köln VR 12464). Die Gründung erfolgt in der Neusser Straße 387. Dabei handelt es sich um eine Adresse der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG).4 Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist die IGMG »aktuell die größte islamistische Organisation in Deutschland.«5
IRD hat heute rund 110 Mitarbeiter. Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung, der ein Vorstand nachgeordnet ist. Die Verantwortung für die operative Steuerung der Organisation liegt bei der Geschäftsführung. Auf dieser Ebene sind Stabsstellen sowie fachlich gegliederte Abteilungen angesiedelt, die unter anderem Aufgaben in den folgenden Bereichen wahrnehmen: Finanzen und Controlling, Programme und institutionelle Beziehungen, Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising, Personalwesen sowie interne Dienste. Die Islamic Relief Stiftung ist organisatorisch eigenständig, jedoch der Geschäftsführung zugeordnet und dient der langfristigen finanziellen Absicherung ausgewählter Vorhaben. Insgesamt zeigt die Aufstellung von IRD eine funktional ausdifferenzierte Struktur mit formaler Trennung von strategischer Leitung, operativer Umsetzung und unterstützenden Funktionen. Die Führungsstrukturen von IRD sind seit vielen Jahren von engen Verbindungen zum internationalen Dachverband geprägt. Vorsitzender des Vereins ist Hossam Said, der zugleich als Direktor von IRW in Birmingham tätig ist – dem Hauptsitz des internationalen Netzwerks. Die weiteren Vorstandsmitglieder in Deutschland sind Samar Hababa, Nael Hawi und Usama Al-Sibai.

Neben dem Vereinsbetrieb hat IRD im Laufe der Jahre mehrere assoziierte Organisationen aufgebaut, die ergänzende Funktionen innerhalb des Netzwerks erfüllen. Dazu zählen:
- die 2016 gegründete Islamic Relief Stiftung, die an das internationale Waqf-Modell erinnert und als langfristiger Finanzierungspool für IR-Projekte dient;
- die inzwischen aufgelöste Islamic Relief Kleiderkammer gGmbH, deren Struktur der britischen TIC International Ltd. nachempfunden war;
- sowie das Muslimische Seelsorgetelefon (MuTeS), das seit 2009 in Kooperation mit Diakonie und Caritas betrieben und seit 2016 vom Berliner Senat gefördert wird.

IRD ist nach Angaben in seinem Jahresbericht 2024 in ein breites Netzwerk nationaler und internationaler Bündnisse, Plattformen und Verbände eingebunden. Auf nationaler Ebene ist die Organisation unter anderem vertreten im Bündnis Aktion Deutschland Hilft (ruhend), im Deutschen Spendenrat, bei VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen, in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, der Klima-Allianz Deutschland sowie im Bündnis Gemeinsam für Afrika. Auf europäischer und internationaler Ebene weist IRD eine Partnerschaft mit dem Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) aus, ist Mitglied im Climate Action Network Europe (CAN) und gehört der CHS Alliance an, die Standards zur Qualitätssicherung humanitärer Arbeit vergibt. Darüber hinaus werden genannt: Centre for Humanitarian Action (CHA) als Think Tank im Bereich humanitäre Hilfe, dessen Träger unter anderem Ärzte ohne Grenzen, der Deutsche Caritasverband, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung und das Deutsche Rote Kreuz sind. Hinzu kommen Fair Share of Women Leaders und der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe, einem Abstimmungsforum zwischen Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Institutionen.

Während IRW in Birmingham die globale Strategie, internationale Programme und den übergeordneten Mitteleinsatz koordiniert, fungiert IRD im Wesentlichen als Fundraising‑, Kommunikations- und Projektpartnerorganisation für den deutschsprachigen Raum. Die enge strukturelle Verbindung zeigt sich insbesondere in der finanziellen Verzahnung: Nach Angaben des IRW-Jahresberichts 2024 überwies IRD im Berichtsjahr rund 23 Millionen Euro (7 Prozent des IRW-Budgets), mit einem Anstieg seit 2023 von knapp 40 Prozent, an die internationale Zentrale.

IRD erzielte 2024 Einnahmen von knapp 36 Mio. Euro. Der Jahresabschluss 2024 wurde geprüft von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhmp NEXT GmbH & Co. KG aus Pforzheim. Als größte Position werden »Religiöse Spenden« ausgewiesen mit 15 Mio. Euro. Aus der Landeshauptkasse Berlin gingen 135.000 Euro ein. In der Projektliste besteht die größte Position (4,7 Mio. Euro) aus Waisenpatenschaften für 13.996 Begünstigte (global). In der Liste der Not- und Katastrophenhilfe ist es die »Bereitstellung von Nahrungsmitteln und medizinische Notversorgung im Gaza-Streifen« für 710.000 Begünstigte (1,2 Mio. Euro).
In Deutschland wird IRD mit öffentlichen Geldern gefördert. Zwischen 2013 und 2020 unterstützten das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Projekte von IRD mit insgesamt mehr als 16 Millionen Euro. Die Bundesregierung gab in einer Antwort an den Bundestag im Jahr 2020 Einzelheiten bekannt:
»Aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) für humanitäre Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) erhielt IRD seit 2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 15,2 Mio. Euro. Im Einzelnen erhielt IRD 2013 rund1,1 Mio. Euro, 2014 rund 3 Mio. Euro, 2015 rund 1,5 Mio. Euro, 2016 rund 2,6 Mio. Euro, 2017 rund 1,5 Mio. Euro, 2018 rund 2,5 Mio. Euro, 2019 rund 2,5 Mio. Euro und 2020 rund 0,5 Mio. Euro. Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhielt IRD seit 2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 965.040 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus Mitteln der Gesellschaftlichen Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe (Kapitel 2302 Titel 687 08) in Höhe von 632.926 Euro, die IRD im Jahr 2013 erhielt, sowie aus Mitteln der Bilateralen Technischen Zusammenarbeit (Kapitel 2301 Titel 896 03), in Höhe von insgesamt 332.114 Euro, die IRD im Rahmen eines Vorhabens der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) erhielt. Zuwendungen aus Mitteln der Bilateralen Technischen Zusammenarbeit teilen sich wie folgt auf: 2018: 243.817 Euro, 2019: 15.578 Euro, 2020: 72.719 Euro.«6
Seit 2022 fließen nach Auskunft des Auswärtigen Amtes jedoch keine Bundesmittel mehr an die Organisation. Im Jahresbericht 2024 sind auf Landesebene Zuflüsse aus Berlin ausgewiesen. Zudem erhielt IRD indirekt über die EU weiterhin Förderzugänge.
Von der Europäischen Kommission erhielt IRW zwischen 2007 und 2020 EU-Fördermittel in Höhe von insgesamt 33,77 Mio. Euro; bezieht man die formal eigenständigen nationalen Ableger ein, steigt das Fördervolumen auf rund 40,03 Mio. Euro. Für den engeren Zeitraum 2014 bis 2020 gab es eine Förderung von insgesamt 13,83 Millionen Euro – laut dem EU Financial Transparency System (FTS).7 Obwohl die EU 2023 erklärte, es gebe keine laufenden EU-geförderten Projekte von Islamic Relief, belegten parlamentarische Anfragen fortbestehende Förderungen von IRD im Rahmen von Erasmus+, die über nationale Agenturen abgewickelt wurden. Im Fall Deutschlands erfolgte dies durch die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung.8 Parallel dazu führte die Generaldirektion ECHO Islamic Relief Deutschland und Islamic Relief Schweden weiterhin als »zertifizierte EU-humanitäre Partner für den Zeitraum 2021–2027«. Darüber hinaus stellten EU-eigene Plattformen wie Capacity4Dev Islamic Relief weiterhin positiv dar, unter anderem im Zusammenhang mit Gaza, obwohl enge Beziehungen von Islamic Relief Palestine zu Hamas-nahen Wohlfahrtsstrukturen wie dem Gaza Zakat Committee öffentlich bekannt seien. Die Vorgänge zeigen strukturelle Defizite bei Transparenz, Kontrolle und institutioneller Koordinierung europäischer Förderentscheidungen; nationale Sicherheitsbewertungen zu Verbindungen in das Umfeld der Muslimbruderschaft wurden dabei nur eingeschränkt berücksichtigt.9
In der deutschen Öffentlichkeit verfügt IRD über eine vergleichsweise starke Sichtbarkeit. Über Spendenkampagnen, Medienkooperationen und prominente Fürsprecher – darunter über Jahre Persönlichkeiten aus Politik, Kirchen und Kultur – positioniert sich die Organisation als etablierter Akteur humanitärer Hilfe. Mitgliedschaften in Verbänden wie dem Deutschen Spendenrat, dem Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) sowie die Beteiligung im Trägerkreis des Centre for Humanitarian Action (CHA) in Berlin tragen zusätzlich zur institutionellen Einbindung bei.
Damit setzt IRD, eingebettet in das internationale Netzwerk von Islamic Relief, auf eine doppelte Strategie: einerseits kontinuierliche private Mittelakquise durch breite Öffentlichkeitsarbeit und Nebenorganisationen, andererseits die Einbindung in staatliche und zivilgesellschaftliche Förderstrukturen in Deutschland und der Europäischen Union zur Akquise staatlicher Gelder.
Verflechtungen mit der Muslimbruderschaft und staatliche Bewertungen
Seit den frühen Jahren von Islamic Relief Deutschland (IRD) finden sich in der Vereinsführung Personen, die zugleich zentrale Rollen in muslimbrudernahen Organisationen einnahmen.
Was ist die Muslimbruderschaft?

Bei der Muslimbruderschaft handelt es sich um die »älteste und einflussreichste islamistische Bewegung« (Verfassungsschutz NRW). Die Muslimbruderschaft ist laut Verfassungsschutz »der Ursprung des modernen politischen Islam«, der besage, dass »die politische Herrschaft nur Gott zustehe und der Mensch diese nur als sein Stellvertreter oder Sachwalter auszuüben habe. Dabei müsse der Mensch sich an die von Gott herabgesandten Offenbarungen und die darin gegebenen Bestimmungen halten. Diese finde man im Koran und der Sunna, dem Brauch des Propheten Muhammad.« Sie strebt »ein Regierungssystem auf Grundlage der Scharia« an und akzeptiert eine säkulare Demokratie höchstens als »Übergang zu einer islamischen Ordnung«. Ihre Strategie ist die »Islamisierung von unten«, die auf einen Bewusstseinswandel des Individuums zielt und langfristig die Gesellschaft prägen soll. In der von ihr angestrebten Ordnung wäre »Gott der Souverän, nicht das Volk«, was »im Grundsatz dem Gedanken der Volkssouveränität und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht«. Auch der von ihr vertretene »Islam der Mitte« orientiert sich eindeutig am klassischen Scharia-Konzept und weist deshalb »Widersprüche zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung« auf. Daher gilt die Muslimbruderschaft als »extremistische Bestrebung« und unterliegt der nachrichtendienstlichen Beobachtung.10
Bereits in den 1990er und 2000er Jahren traten Hany El-Bana, der Gründer von Islamic Relief Worldwide (IRW), sowie Ibrahim El-Zayat und Almoutaz Tayara als Mitgründer von Islamic Relief Deutschland (IRD) hervor. El-Zayat galt laut Der Spiegel schon früh als »Chef der deutschen Sektion« der Muslimbruderschaft.11 Er war von 2002 bis 2010 Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die später als Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) firmierte. Diese Vereinigung kann als Teil des weltweiten Muslimbruderschaft-Netzwerkes bezeichnet werden, was im Jahr 2017 durch den Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigt wurde. Die DMG wird wiederholt in Verfassungsschutzberichten genannt. Im Verfassungsschutzbericht 2024 wird sie als »die wichtigste und zentrale Organisation der Muslimbruderschaft-Anhängerschaft in Deutschland« eingestuft. Laut Bericht tritt die DMG gegenüber Politik, Behörden und zivilgesellschaftlichen Partnern gezielt als Ansprechpartnerin eines angeblich gemäßigten, weltoffenen Islam auf. Tatsächlich verfolge sie jedoch eine »an der MB-Ideologie ausgerichtete Strategie der Einflussnahme im politischen und gesellschaftlichen Bereich«. Öffentliche Bekenntnisse zur Muslimbruderschaft und verfassungsfeindliche Aussagen würden vermieden, doch »zahlreiche Verbindungen« zwischen hochrangigen Funktionären und namhaften ausländischen Muslimbrüdern würden die Zugehörigkeit zum internationalen MB-Netzwerk belegen.12 Es gehört zum »konspirativen Vorgehen«, die Verbindung zur Muslimbruderschaft öffentlich zu bestreiten, was »die Janusköpfigkeit der Organisation« verdeutliche. Die DMG ging gegen diese in Zitatform gesetzten Aussagen juristisch vor, zog ihre Klage jedoch im September 2021 zurück.13
Die Verbindungen personeller und finanzieller Art waren offenkundig: Beispielsweise trat IRD im Jahr 2015 als Hauptsponsor für das IGD-Jahrestreffen auf. IRD sponsorte 2016 diverse Veranstaltungen des Vereins Muslimische Jugend in Deutschland (MJD), einer formal unabhängigen Jugendorganisation, die enge Verbindungen zur IGD unterhält.14
Das gesamte Islamic-Relief-Netzwerk wird wegen der Nähe zur Muslimbruderschaft und Hamas in einigen Ländern als Terrororganisation eingestuft. In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)15 und in Israel16 ist IR seit dem Jahr 2014 verboten, Bangladesch hat der Organisation den Zugang zu den Rohingya-Gebieten untersagt.
In Deutschland wurden diese Sachverhalte weitgehend beschwiegen. Erst ab 2017 rückten diese Verbindungen stärker in den Fokus der (Fach-)Öffentlichkeit, als die Autorin (Anm. der Red.: die Islamismusforscherin Sigrid Herrmann) Beiträge des IRD-Vorsitzenden Tayara dokumentierte, in denen dieser die Hamas-Führung als »große Männer« lobte, die dem »göttlichen und heiligen Ruf der Muslimbruderschaft« gefolgt seien. Die Posts enthielten zusätzlich antisemitische Darstellungen, darunter eine Karikatur des US-Präsidenten Barack Obama mit Davidstern-Symbolik sowie Lob für die Kämpfer der Izz-al-Din-al-Qassam-Brigaden. Diese Brigaden sind der militärische Flügel der Hamas und verantwortlich für die Planung und Durchführung von Raketenangriffen, Terroranschlägen und Entführungen gegen Israel. Tayara, der IRD ab 2016 leitete, soll im Schura-Rat der IGD gesessen haben und war überdies in einer Bildungsstätte in Nordrhein-Westfalen tätig, die dem Umfeld der Muslimbruderschaft zugerechnet wird. Auch seine Ehefrau Houaida Taraji gehörte über Jahre zum Vorstand der IGD und war zeitweise Vorstandsmitglied des Zentralrats der Muslime (ZMD). Diese personellen Überschneidungen prägten das Profil von IRD lange vor den späteren öffentlichen Kontroversen.
Das US-Außenministerium wies 2020 öffentlich darauf hin, dass diese einschlägigen Islamic-Relief-Beiträge 2017 aufgeklärt wurden, als die Autorin (Anm. der Red.: Sigrid Herrmann) sie in einem Blogeintrag markierte und analysierte.17
Kurz zuvor hatte die Bundesregierung im April 2019 erstmals öffentlich erklärt, dass »sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland e. V. über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehende Organisationen verfügen«. Gleichzeitig verweigerte sie die Auskunft, ob der Bundesregierung bekannt sei, dass deutsche Steuergelder von IRD und IRW an die Hamas, ihr Personal oder ihre Vorfeldorganisationen geflossen seien. Diese Auskunft könne »das Staatswohl gefährden«.18
In der gleichen Antwort teilte die Bundesregierung mit, dass ihr das Verbot von IRW in Israel (aus dem Jahr 2014) und auch die Verbotsgründe bezüglich der Finanzierung der Hamas bekannt seien und diese »bei der laufenden Bearbeitung durch die zuständigen Stellen Berücksichtigung« fänden. In welcher Weise es berücksichtigt wurde, ist unklar – jedenfalls flossen die deutschen Steuergelder im gleichen Zeitraum unter mehreren Außenministern.
Ihren Höchststand erreichten sie in der Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier (SPD). Aber auch zuvor unter Guido Westerwelle (FDP) und danach unter Sigmar Gabriel (SPD) und Heiko Maas (SPD) flossen die oben genannten Millionensummen. In jener Zeit waren Dirk Niebel (FDP) und Gerd Müller (CSU) Bundesminister im BMZ, wo ebenfalls Steuergelder flossen. Akteure der Hamas haben »mindestens indirekt von deutschem Steuergeld profitiert«, alles andere wäre »naiv«, stellte Remko Leemhuis 2021 in Die Zeit fest.19
Auskünfte über ihren Kenntnisstand der Vernetzung zwischen IRD und der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) – »der größten islamistischen Organisation in Deutschland« (Verfassungsschutz) – sowie mit der türkischen Regierungspartei AKP verweigerte die Bundesregierung in der oben genannten Auskunft vom April 2019, da damit in besonderem Maße das Staatswohl berührt werde.
Im April 2019 nahm IRW öffentlich Stellung und erklärte, dass Behauptungen über Verbindungen von Islamic Relief zur Muslimbruderschaft »schädlich, verleumderisch und falsch« seien.20
Das Jahr 2020 markierte einen Wendepunkt: Die erwähnte Stellungnahme des US-Außenministeriums beinhaltete, dass der nachgewiesene Antisemitismus bei hochrangigen Islamic-Relief-Funktionären ein erhebliches Problem für alle Geberstaaten und Geldgeber von Islamic Relief darstelle. Es gebe ein fortgesetztes Muster, mit dem die Führung den »widerwärtigsten antisemitischen Hass« verbreite (»blatant and horrifying anti-Semitism and glorification of violence exhibited at the most senior levels of IRW«). Alle staatlichen Stellen, die gegenwärtig die Aktivitäten von IRW und ihre jeweiligen Beziehungen zu der Organisation prüfen, würden ausdrücklich zu einer vertieften Befassung ermutigt.
Britische Medien machten im Juli 2020 die antisemitischen und Hamas-verherrlichenden Beiträge von Tayara breit publik, woraufhin er mehrere Funktionen niederlegen musste. Zeitgleich wurden ebenfalls 2020 antisemitische Posts des deutschen IRW-Vorstandsmitglieds Heshmat Khalifa breiter bekannt. Der gesamte IRW-Vorstand trat in der Folge zurück. Die britische Charity Commission eröffnete ein Verfahren und stellte erhebliche Governance-Defizite fest.21 Eine von IRW beauftragte Untersuchung kam 2021 zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise gebe, wonach die »reputationsbezogenen« Vorwürfe gegen einzelne Führungspersonen die Projektarbeit von IRW beeinträchtigt hätten. Die festgestellten Probleme beträfen die Governance- und Aufsichtsebene, nicht jedoch die operative Umsetzung der Hilfsprogramme.22
Nach 2020 verringerte sich die staatliche Förderung von Islamic Relief in westlichen Ländern oder brach – soweit ersichtlich – gänzlich ab. Regierungen und öffentliche Geldgeber zogen sich zurück. Gleichwohl wuchs der Umsatz: Anhaltend hohe private Spenden, ein Rebranding und die enge internationale und interreligiöse Vernetzung des Islamic-Relief-Netzwerks trugen dazu bei, den Verlust öffentlicher Zuschüsse mehr als kompensieren zu können.23
Bei der Aufarbeitung früherer Zahlungen an IRD zeigt sich die deutsche Bundesregierung nicht kooperativ. Es ist bekannt, dass der Bundesrechnungshof (BRH) die Förderpraxis prüfte, jedoch bleibt seit Jahren der Zugang zu den Ergebnissen als Verschlusssache eingestuft.24
An den staatlichen Bewertungen hat sich offenbar nichts geändert. Im Dezember 2025 verweigerte Israel einer kanadischen Delegation aus 30 Personen – darunter sechs Abgeordnete – die Einreise ins Westjordanland. Nach israelischen Angaben wurde die Reise maßgeblich von Islamic Relief Canada finanziert, einer Organisation aus dem IRW-Netzwerk: »Der Staat Israel wird Organisationen und Einzelpersonen, die mit als Terrororganisationen eingestuften Gruppen in Verbindung stehen, die Einreise nicht gestatten«.25
Staatliche Förderung und staatliche Transparenzprobleme
Trotz der seit Jahren geführten Debatten über personelle Überschneidungen mit muslimbrudernahen Strukturen erhielt Islamic Relief Deutschland (IRD) über einen langen Zeitraum hinweg umfangreiche öffentliche Fördermittel. Zwischen 2013 und 2020 stellte das Auswärtige Amt (AA) für humanitäre Hilfe im Ausland insgesamt rund 15,2 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 965.040 Euro flossen aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie im Rahmen eines Projekts der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Die größten jährlichen Zuwendungen erfolgten in den Jahren 2014, 2016 und 2018. Erst ab 2022, so die Auskunft des AA-Staatssekretärs Thomas Bagger, gingen keine Bundesmittel mehr an IRD.
Parallel dazu wurde IRD auch über europäische Förderschienen unterstützt. So bestätigte die Europäische Kommission im Jahr 2024, dass die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein IRD-Projekt im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert hatte.26 Inwieweit öffentliche Mittel auf Bundesebene zurückgefahren wurden, blieb für den europäischen Förderzugang somit ohne unmittelbare Bedeutung.
Zugleich besteht bis heute keine vollständige Transparenz über die Verwendung früherer Bundesmittel. Der Bundesrechnungshof (BRH) prüfte die Förderpraxis des Auswärtigen Amtes gegenüber IRD, doch die Ergebnisse wurden als Verschlusssache eingestuft. Mehrere Auskunftsbegehren Dritter wurden trotz Berufung auf § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO), § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Art. 5 Abs. 1 GG (Informations- und Pressefreiheit) abgelehnt.
Entgegen der sicherheitsbehördlichen Bewertungen – insbesondere der Einstufung der DMG als zentrale Organisation der Muslimbruderschaft im Verfassungsschutzbericht 2024 – ist IRD seit vielen Jahren prominent in der politischen und zivilgesellschaftlichen Landschaft eingebunden. Zu den Unterstützern der Spendenkampagne »Speisen für Waisen« zählten in früheren Jahren u. a. der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU), der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), die Staatsministerin Aydan Özoğuz (SPD), die Berliner Senatorin Dilek Kolat (SPD), Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sowie der Parteivorsitzende Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen).27 Während die vorgenannten Personen später nicht mehr in den Werbematerialien genannt wurden, tritt IRD heute (September 2025) mit Testimonial-Bekundungen auf von u. a. Malu Dreyer (SPD), ehem. Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz; Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln; Margot Käßmann, Botschafterin des Reformationsjubiläums 2017 und ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).28
Für die Projektsichtbarkeit ist zudem die Kooperation mit dem Muslimischen Seelsorgetelefon (MuTeS) relevant, dessen Träger IRD seit 2009 ist. Leiter des MuTeS ist Imran Sagir, ehemaliger Amir der Muslimischen Jugend Deutschlands (MJD) und früherer Geschäftsführer des MB-nahen Berliner Vereins Inssan. Die MJD ist ein eingetragener Jugendverein mit Sitz in Berlin mit Nähe zur Muslimbruderschaft.29 In Kenntnis dieser Zusammenhänge entfernte das »Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt« (BfDT) den Eintrag des Projekts MuTeS aus seiner Datenbank.30 Hingegen wird das Projekt seit 2016 vom Berliner Senat gefördert und Ende 2024 warnten die Diakonie und die Caritas den Berliner Senat sogar öffentlich vor Einsparungen beim MuTeS. Es dürfe nicht »durch Ressentiments oder Sparideen gefährdet werden«, erklärten die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.31
Diese öffentliche Unterstützung von Spitzen aus Politik und Kirchen ist vermutlich Teil der Erklärung dafür, dass es bis September 2020 dauerte, bis die »Aktion Deutschland Hilft e. V. – Bündnis der Hilfsorganisationen« eine greifbare Reaktion zeigte und die Mitgliedschaft von IRD aussetzte.32 Gleichwohl wurde die Mitgliedschaft nicht beendet. Die weiteren Kooperationspartnerschaften sind wie im IRD-Jahresbericht 2024 oben dargestellt, formell unverändert. So wird IRD im Deutschen Spendenrat weiterhin als Mitglied – mit Werbung durch Spendenlink – geführt.33 Ebenso als Mitglied im VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.34 Der in Berlin ansässige Think TankCentre for Humanitarian Action (CHA) wird nach eigenen Angaben »finanziell und ideell« von IRD unterstützt. Zu den Trägern gehören Ärzte ohne Grenzen Deutschland e.V., der Deutsche Caritasverband e.V./Caritas international, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Das Auswärtige Amt leistete Förderung für die »Stärkung der Programm- und Policy relevanten Fähigkeiten humanitärer Akteure in Deutschland«, und damit anscheinend auch für IRD.35
Während die sicherheitsbehördliche Bewertung der Muslimbruderschaft-Bezüge zunehmend kritisch ausfiel, gelang es IRD über Jahre, sowohl staatliche Fördermittel als auch politische und gesellschaftliche Legitimität zu erhalten. Die förderrechtlichen und institutionellen Prüfungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch Lücken in der Transparenz und in der Aufsicht öffentlicher Mittelvergabe, deren Ergebnisse – insbesondere die Bewertung des Bundesrechnungshofes – bis heute nicht öffentlich sind.
Governance-Probleme
Der vormalige Geschäftsführer Tarek Abdelalem, knapp 30 Jahre für IRD tätig, schrieb im August 2025 auf LinkedIn: »Ende Dezember 2024 teilte mir der Vorstand die sofortige Beendigung meines Arbeitsverhältnisses mit – verbunden mit einer unwiderruflichen Freistellung und einem Hausverbot. Dies geschah ohne vorherige Abmahnung und ohne mir bekannte schriftliche Begründung.«
Abdelalem kommentierte weiter: »Aus meiner Sicht entstand dadurch ein Eindruck von Erneuerung nach außen, während sich intern nur wenig verändert hat. Für Spender:innen, Partnerorganisationen, Behörden und die breite Öffentlichkeit wirkte dies wie ein Neuanfang – tatsächlich gab es jedoch keine spürbaren strukturellen oder personellen Veränderungen.«36
»Bis heute existiert bei IRD meines Wissens kein unabhängiges Gremium, das die Arbeit des Vorstandes wirksam überwacht und bewertet. Dies steht nach meinem Verständnis nicht im Einklang mit den Empfehlungen des VENRO-Verhaltenskodex, der für Organisationen dieser Größe – gemessen an Einnahmen und Mitarbeiterzahl – eine funktionierende und unabhängige Aufsicht nahelegt.«
Im Juni 2025 übernahm Michael Pfaff die Geschäftsführung. Pfaff war zuvor in verschiedenen religiösen, zivilgesellschaftlichen Strukturen aktiv, unter anderem als Vorsitzender der Deutschen Muslim-Liga e. V. (2006–2015), als Mitinitiator der Initiative »Muslime gegen Terror« sowie in interreligiösen Projekten wie der Christlich-Islamischen Friedensarbeit (CIF). Zuletzt wirkte er in leitender Funktion beim Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. (SmF). Seine berufliche Laufbahn kann so interpretiert werden, dass IRD damit eine Person berufen hat, der über etablierte Zugänge zu politischen, kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Förderstrukturen verfügt.
Obwohl Funktionen des Vorstandes und der Geschäftsführung neu besetzt wurden, blieb die grundlegende Aufsichtsstruktur unverändert: Der Vorstand vereint operative und strategische Verantwortung in wenigen Händen, während externe, unabhängige Kontrollmechanismen zu fehlen scheinen, wie Abdelalem feststellt. Auch ehemalige Funktionäre wie Tayara oder El-Zayat, die formell keine Positionen mehr im Verein einnehmen, können aufgrund langer historischer Bindungen und Netzwerke nicht vollständig aus dem Umfeld von IRD herausgedacht werden.
Strukturelle Risiken und offene Prüfbedarfe
Islamic Relief Deutschland (IRD) ist organisatorisch und finanziell eng in das globale Netzwerk von Islamic Relief Worldwide (IRW) eingebunden, das zu den größten muslimischen Hilfswerken weltweit gehört. Die Organisation verfügt über ein breites Partnernetzwerk und eine etablierte humanitäre Infrastruktur. Gleichzeitig zeigt die Analyse der vergangenen Jahre, dass diesem operativen Profil dauerhaft erhebliche Risiken gegenüberstehen, die für staatliche Stellen unmittelbar relevant sind.
Besonders ins Gewicht fallen dabei Funktionärsverbindungen zur Muslimbruderschaft und zu verfassungsfeindlichen Organisationen. Diese Einschätzungen wurden von der Bundesregierung bereits 2019 (»signifikante personelle Verbindungen«) und im Verfassungsschutzbericht 2024 (»wichtigste und zentrale Organisation der Muslimbruderschaft-Anhängerschaft in Deutschland« im Hinblick auf die DMG, in deren Führung mehrere IRD-Gründungsakteure tätig waren) ausdrücklich bestätigt. Hinzu treten offizielle Maßnahmen anderer Staaten – darunter Verbote in Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten seit 2014 –, die die sicherheitsbehördlichen Bedenken international untermauern.
Ebenfalls relevant sind die wiederholt dokumentierten Governance-Defizite. Dazu zählen antisemitische und Hamas-verherrlichende Äußerungen ehemaliger leitender Funktionäre, die 2020 zum Rücktritt des gesamten IRW-Vorstands führten. Auch für IRD selbst bestehen nach Aussagen des früheren Geschäftsführers Tarek Abdelalem bis heute keine unabhängigen Kontrollgremien, was grundlegende Fragen der Mittelverwendung und Aufsicht aufwirft.
Die Diskrepanz zwischen externer Wahrnehmung und interner Realität verstärkt das Risiko weiter. Während IRD öffentlich durch prominente politische und zivilgesellschaftliche Unterstützer legitimatorisch abgesichert wurde, sind zentrale sicherheitsrelevante Bewertungen – insbesondere der deutschen Behörden – über Jahre hinweg nur unzureichend berücksichtigt worden. Seit 2022 zeigt sich jedoch eine Korrektur: Auf Bundesebene werden nach Angaben der Regierung keine Mittel mehr vergeben, und auch zivilgesellschaftliche Verbände sowie Bündnisse haben Kooperationen ausgesetzt oder überprüft. Eine vollständige Transparenz über frühere Förderentscheidungen besteht jedoch nicht; beim Auswärtigen Amt und beim Bundesrechnungshof liegen relevante Prüfergebnisse bis heute unter Verschluss.
Im Jahresbericht 2024, der unter der Verantwortung des neuen Geschäftsführers Michael Pfaff entstand, erläutert der Verein den größten Einzelposten der Not- und Katastrophenhilfe mit dem Beitrag »Ein Jahr der Zerstörung: Rückblick auf unseren Einsatz in Gaza«. Auffällig ist die einseitige negative Zuschreibung: Der Text verzichtet vollständig auf die Nennung der Hamas sowie auf jede Einordnung der Ursachen des Krieges, insbesondere des Massakers vom 7. Oktober 2023 durch die Hamas, das die beschriebene Situation auslöste. Israel wird als Akteur beschrieben, der humanitäre Hilfe »einschränke«, Hilfskonvois »blockiere oder gezielt angreife« und eine »völkerrechtswidrige Totalblockade« verhängt habe; militärische Gewalt erscheint allein als israelische »Militäroffensive«, ohne die militärische Kontrolle Gazas durch die Hamas zu benennen.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Aufnahme »tausender Waisenkinder aus Gaza« in Patenschaftsprogramme besonders auffällig. In dem von der Hamas kontrollierten Gebiet besteht seit Jahren ein institutionalisiertes System regelmäßiger Zahlungen an Witwen und Waisen getöteter Kämpfer, häufig als »Märtyrerrenten« bezeichnet. Dieses System wird von den USA, der EU und von Deutschland als materielle Unterstützung terroristischer Gewalt bewertet. Humanitäre Waisen- und Unterstützungsprogramme in Gaza sollten nicht ohne vertiefte Sorgfaltsprüfungen umgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Begünstigten, der Rolle lokaler Partnerorganisationen und der Abgrenzung gegenüber Hamas-nahen Sozialstrukturen. Detaillierte Angaben zu Verfahren, Auswahlkriterien und Kontrollmechanismen wären erforderlich. Dergleichen ist bei IRD – soweit ersichtlich – nicht vorhanden.
Anstelle entsprechender Ausführungen enthält der Jahresbericht 2024 auf Seite 16 folgende einseitig gegen Israel gerichtete Passage:
»Ohne politischen Druck bleibt jede Hilfe ein Tropfen auf den heißen Stein – zumal die völkerrechtswidrige israelische Totalblockade seit März 2025 unsere Vorräte weitgehend erschöpft hat. Deshalb fordert Islamic Relief – wie auch Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen – einen sofortigen Waffenstillstand, die Öffnung aller Grenzen für Hilfslieferungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen und ein Ende aller Rüstungsexporte an Israel.«
Der Führungswechsel 2025 ändert an den strukturellen Risiken bislang nichts Greifbares. Über fast drei Jahrzehnte war Tarek Abdelalem in der Organisation tätig. Er bekleidete unterschiedliche Funktionen und führte IRD zuletzt als Geschäftsführer, bis ihm der Vorstand Ende 2024 überraschend die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilte. In einem späteren öffentlichen Beitrag beschrieb Abdelalem, der Vorgang habe »den Eindruck von Erneuerung« erweckt, während sich intern »kaum etwas verändert« habe. Er kritisierte insbesondere das Fehlen eines unabhängigen Aufsichtsgremiums, das für Organisationen dieser Größe – etwa nach dem VENRO-Verhaltenskodex – üblich sei. Auch unter neuer Geschäftsführung bleiben Fragen offen, insbesondere hinsichtlich personeller Kontinuitäten, fehlender unabhängiger Aufsicht und der Fähigkeit des Vereins, sich tatsächlich von früheren problematischen Verflechtungen zu lösen. Solange diese Fragen nicht belastbar beantwortet sind, dürften staatlichen Stellen oder den mit Steuergeldern geförderten Organisationen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit fehlen.
Für staatliche Förderinstitutionen und kirchliche und sonstige Partner bestehen folgende Risiken:
- Personelle und ideologische Überschneidungen mit Strukturen der Muslimbruderschaft, wiederholt dokumentierte Fälle von Pro-Hamas-Äußerungen und antisemitischen Haltungen auf Führungsebene sowie eine einseitige, radikal antiisraelische Positionierung im jüngsten Jahresbericht.
- Governance-Strukturen, die nicht den Standards entsprechen, die für den Umgang mit öffentlichen Mitteln vorausgesetzt werden, insbesondere fehlende unabhängige Aufsicht.
- Unzureichende Transparenz über Mittelverwendung und staatliche Kontrolle. So bleiben die Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes zu Förderungen des Auswärtigen Amtes als Verschlusssache eingestuft, da eine Offenlegung nach Angaben der Bundesregierung das Staatswohl gefährden würde.
- Hohe außen- und sicherheitspolitische Sensibilität infolge internationaler Maßnahmen und Verbotsentscheidungen gegen Islamic Relief, insbesondere in Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten, sowie gegen die Muslimbruderschaft durch die USA. Die US-Regierung begründet diese Schritte mit Erkenntnissen über transnationale Einflussstrukturen, Terrorunterstützung und finanzielle Verflechtungen, siehe White House Factsheet.37
Eine Förderung kann daher nur unter erheblichen Vorbehalten oder nicht verantwortet werden, solange keine umfassende strukturelle Reform, unabhängige Kontrolle und eine eindeutige Distanzierung von muslimbrudernahen Netzwerken nachweisbar vollzogen wurden. Bis dahin bleibt IRD eine Organisation, deren Zusammenarbeit für staatliche Stellen hohe Risiken im Bereich der Extremismusprävention, der ordnungsgemäßen Mittelverwendung sowie der außen- und sicherheitspolitischen Verträglichkeit birgt.
Dieser Beitrag von Sigrid Herrmann ist Teil des Dossiers zur Dokumentation der Veranstaltung »Die Muslimbruderschaft (MB) – Agenda, Strukturen und politische Antworten« am 12. September 2025 im Willy-Brandt-Haus in Berlin.
Vortrag auf YouTube

Endnoten
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EVLKS), Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe, Lippische Landeskirche – Lutherischer Teil, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKMD), Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB), Norddeutsche Evangelisch-Lutherische Kirche (Nordkirche), Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB), Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig (ELLB), Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Württemberg (ELKW), Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (ELKH). Online verfügbar unter:
https://lutheranworld.org/member-churches/search?field_n_country=DE&vkey=1 (Abruf: 10.09.2025) ↩︎ - Islamic Relief Worldwide: Annual Report 2024. Birmingham, Juli 2025. S. 51. Online verfügbar unter: https://annualreport.islamic-relief.org/2024/wp-content/uploads/2025/07/IRW-AR2024-FINAL-14072025.pdf (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Islamic Relief Worldwide: Annual Report 2024. Birmingham, Juli 2025. Online verfügbar unter: https://annualreport.islamic-relief.org/2024/wp-content/uploads/2025/07/IRW-AR2024-FINAL-14072025.pdf (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Frerk, Carsten: »Islamic Relief Deutschland«. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid). Archivversion vom 09.07.2025. Online verfügbar unter:
https://web.archive.org/web/20250709224800/https://fowid.de/meldung/islamic-relief-deutschland
(Abruf: 10.09.2025). ↩︎ - Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Islamismus in Deutschland 2025. Berlin 2025, S. 27. Archivversion vom 11.04.2025. Online verfügbar unter:
https://web.archive.org/web/20250411121223/https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/2025–04-islamismus-in-deutschland.pdf
(Abruf: 10.09.2025). ↩︎ - Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion »Islamic Relief«, Drucksache 19/23023 vom 13.11.2020, S. 11. Online verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/094/1909415.pdf (Abruf: 10.09.2025) ↩︎
- Europäische Kommission: Financial Transparency System – Analysis Tool. Online verfügbar unter: https://ec.europa.eu/budget/financial-transparency-system/analysis.html (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Schindler, Frederik: »Islamic Relief: EU finanziert Projekt von deutsch-muslimischem Hilfswerk mit Verbindungen zu Islamisten«. Die Welt, 14.12.2023. Archivversion vom 21.12.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20251221195405/https://www.welt.de/politik/deutschland/article248958228/Islamic-Relief-EU-finanziert-Projekt-von-deutsch-muslimischem-Hilfswerk-mit-Verbindungen-zu-Islamisten.html (Abruf: 22.12.2025). ↩︎
- Bergeaud-Blackler, Florence / Virgili, Tommaso (2025): »Unmasking the Muslim Brotherhood. Brotherism, Islamophobia & the EU«. Archivversion vom 21.12.2025. Online verfügbar unter:
https://web.archive.org/web/20251221203118/https://ecrgroup.eu/files/Unmasking_the_Muslim_Brotherhood_(2).pdf (Abruf: 22.12.2025) ↩︎ - Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: »Muslimbruderschaft«. Archivversion vom 31.08.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250831022357/https://www.im.nrw/muslimbruderschaft (Abruf: 10.09.2025); weiteres: Arbeitskreis Politischer Islam (2025): »>Kalifat nach Plan< Von Florence Bergeaud-Blackler über den Frérismus (Muslimbruderschaft) und seine Netzwerke in Europa«. Online verfügbar unter: https://www.ak-polis.de/kalifat-nach-plan-von-florence-bergeaud-blackler-ueber-den-frerismus-muslimbruderschaft-und-seine-netzwerke-in-europa/ (Abruf: 10.09.2025).. ↩︎
- Hein, Jan-Philipp / Musharbash, Yassin / Reimann, Anna (2007): »Extremismus – Islamratsmitglied hielt antisemitische Rede«. Der Spiegel, 01.10.2007. Online verfügbar unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/extremismus-islamratsmitglied-hielt-antisemitische-rede-a-508870.html (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Bundesamt für Verfassungsschutz: »Verfassungsschutzbericht 2024«, S. 245. Online verfügbar unter: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025–06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Sarhan, Aladdin: »Die Muslimbruderschaft in Deutschland«. Konrad-Adenauer-Stiftung. Online verfügbar unter: https://www.kas.de/de/web/extremismus/islamismus/die-muslimbruderschaft-in-deutschland (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln), Bündnis 90/Die Grünen, zu Erkenntnissen über Islamic Relief Deutschland e. V. Drucksache 18/10923, Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 16.01.2017. Archivversion vom 23.06.2024. Online verfügbar unter:
https://web.archive.org/web/20240623020740/https://dserver.bundestag.de/btd/18/109/1810923.pdf
(Abruf: 10.09.2025). ↩︎ - Al Jazeera: »UAE lists scores of groups as terrorists«. 16.11.2014. Archivversion vom 09.11.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250909172906/https://www.aljazeera.com/news/2014/11/16/uae-lists-scores-of-groups-as-terrorists (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Newman, Marissa: »Defense minister outlaws Hamas-linked Muslim charity«. The Times of Israel, 19.06.2014. Online verfügbar unter: https://www.timesofisrael.com/defense-minister-outlaws-hamas-linked-muslim-charity (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- »While these posts had already been brought to light in 2017 when German researcher Sigrid Herrmann-Marschall highlighted them in a blog post, Islamic Relief Germany chose to maintain Tayara as chairman following an apology which he issued, deletion of the posts and closure of his Facebook account.«
U.S. Department of State: »Islamic Relief Worldwide«. Office of the Special Envoy to Monitor and Combat Anti-Semitism, 30.12.2020. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20231012190555/https://2017–2021.state.gov/islamic-relief-worldwide (Abruf: 10.09.2025). ↩︎ - Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion »Ausmaß ausländischer Einflussnahme auf Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen«, Drucksache 19/9415 vom 15.04.2019, S. 11. Online verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/094/1909415.pdf (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Leemhuis, Remko: »Terrorismusfinanzierung – Hamas, Muslimbruderschaft, Antisemitismus«. Die Zeit, Ausgabe 21/2021. Archivversion vom 01.08.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250801095051/https://www.zeit.de/2021/21/terrorismus-finanzierung-hamas-muslimbruederschaft-antisemitismus/komplettansicht (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Islamic Relief Worldwide: »Response to allegations of links to Muslim Brotherhood«. 18.04.2019. Archivversion vom 19.06.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250401000000*/https://islamic-relief.org/news/response-to-allegations-of-links-to-muslim-brotherhood (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- The Times: »Islamic Relief leader quits as Times discovers antisemitic posts«. Archivversion vom 08.07.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250708200843/https://www.thetimes.com/uk/religion/article/islamic-relief-leader-quits-as-times-discovers-antisemitic-posts-5dplrw9vv (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Grieve, Dominic (2021): »Independent Commission into Governance and Vetting within Islamic Relief, January 14, 2021«. Archivversion vom 05.09.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250905014843/https://islamic-relief.org/wp-content/uploads/2022/08/Independent-Commission-Report-29.01.2021.pdf (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Westrop, Sam (2023): »Why Has the Islamic Relief Franchise Lost Its Way?«. Middle East Forum, 25.09.2023. Online verfügbar unter: https://www.meforum.org/why-has-the-islamic-relief-franchise-lost (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Institut für Weltanschauungsrecht (ifw): »BRH-Prüfergebnisse zur Förderung von Islamic Relief unter Verschluss«. Archivversion vom 17.07.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250717215222/https://weltanschauungsrecht.de/meldung/brh-pruefergebnisse-foerderung-islamic-relief (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Jerusalem Post: »Canadian delegation banned from West Bank over links to proscribed Islamic group«. Archivversion vom 21.12.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20251221195204/https://www.jpost.com/israel-news/article-880558 (Abruf: 22.12.2025). ↩︎
- Schindler, Frederik: »EU finanziert Projekt von deutsch-muslimischem Hilfswerk mit Verbindungen zu Islamisten«. Welt Online, 14.12.2023. Online verfügbar unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/article248958228/Islamic-Relief-EU-finanziert-Projekt-von-deutsch-muslimischem-Hilfswerk-mit-Verbindungen-zu-Islamisten.html (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Islamic Relief Deutschland: »Speisen für Waisen – Prominente Unterstützer«. Archivversion vom 24.12.2023. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20231224195806/https://www.speisen-fuer-waisen.de/wp-content/uploads/2016/11/Speisen‑f%C3%BCr-Waisen_Prominente-Unterst%C3%BCtzer_2017.pdf (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Islamic Relief Deutschland: »Speisen für Waisen – Prominente Unterstützer«. Archivversion vom 09.09.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250909100423/https://www.islamicrelief.de/fileadmin/user-upload/Kampagnen/Speisen-fuer-Waisen/pdf/2025/06-SfW-2025-Prominente_Unterstuetzer.pdf
(Abruf: 10.09.2025). ↩︎ - Breuer, Rita: »Die Muslimbruderschaft in Deutschland«. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Dossier Islamismus. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/themen/islamismus/dossier-islamismus/290422/die-muslimbruderschaft-in-deutschland/ (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Fischer, Ralf: »Ein zuverlässiger Partner«. Jungle World, Ausgabe 38/2020. Archivversion vom 26.03.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250326081918/https://jungle.world/artikel/2020/38/ein-zuverlaessiger-partner (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- evangelisch.de: »Warnung vor Einsparungen bei muslimischem Seelsorgetelefon«.
Archivversion vom 21.12.2025. Online verfügbar unter:
https://web.archive.org/web/20251221214959/https://www.evangelisch.de/inhalte/235834/08–11-2024/warnung-vor-einsparungen-bei-muslimischem-seelsorgetelefon
(Abruf: 22.12.2025). ↩︎ - Aktion Deutschland Hilft: »Bündnispartnerschaft mit Islamic Relief Deutschland ruht bis auf Weiteres«. Online verfügbar unter: https://www.aktion-deutschland-hilft.de/de/fachthemen/news/buendnispartnerschaft-mit-islamic-relief-deutschland-ruht-bis-auf-weiteres/ (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Deutscher Spendenrat: »Mitglieder – Islamic Relief Deutschland«. Archivversion vom 29.09.2025, Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250929072237/https://www.spendenrat.de/mitglieder/islamic-relief-deutschland/ (Abruf: 29.09.2025). ↩︎
- VENRO: »Mitglieder – Islamic Relief Deutschland«. Archivversion vom 29.09.2025, Online verfügbar unter: https://web.archive.org/save/https://venro.org/mitglieder/unsere-mitglieder/mitglied/islamic-relief-deutschland (Abruf: 29.09.2025). ↩︎
- Centre for Humanitarian Action: »Über uns«. Archivversion vom 10.08.2025. Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250810134516/https://www.chaberlin.org/ueber-uns (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- Abdelalem, Tarek: »Ein Abschied, der anders verlaufen sollte«. Beitrag auf LinkedIn, 02.08.2025 (Archivversion vom 29.09.2025). Online verfügbar unter: https://web.archive.org/web/20250929080933/https://www.linkedin.com/pulse/ein-abschied-der-anders-verlaufen-sollte-tarek-abdelalem-mba-hmu7e/ (Abruf: 10.09.2025). ↩︎
- The White House: »Fact Sheet on U.S. Policy Regarding the Muslim Brotherhood«. 24.11.2025. Archivversion. Online verfügbar unter: https://archive.is/1fhFO (Abruf: 01.12.2025). ↩︎