Der Antisemitismus-Skandal von 2020 als öffentlicher Wendepunkt
Islamic Relief Worldwide (IRW) mit Sitz im britischen Birmingham zählt zu den größten glaubensbasierten Hilfsorganisationen der Welt. Gegründet 1984, verfügt das Netzwerk über Büros in 45 Ländern und ein Jahresbudget von zuletzt 275,6 Millionen Pfund (2024) – umgerechnet knapp 300 Millionen US-Dollar. Als Ausgangspunkt der heutigen Verwerfungen beschreibt das Paper den Skandal des Jahres 2020. Damals machte die Londoner Times einem breiten Publikum publik, dass der IRW-Treuhänder und ‑Direktor Heshmat Khalifa auf Facebook über Jahre hinweg virulent antisemitische Inhalte verbreitet und die Terrororganisation Hamas verherrlicht hatte. Wenige Wochen später traf es seinen Nachfolger an der Spitze des International Waqf Fund, Almoutaz Tayara – dessen einschlägige Postings hatte Sigrid Herrmann bereits 2017 öffentlich rezipierte, worauf das Paper verweist. Der Stiftungsrat von IRW trat im August 2020 zurück; eine von IRW beauftragte »unabhängige Kommission« unter dem früheren britischen Generalstaatsanwalt Dominic Grieve stufte die Vorfälle Anfang 2021 als Einzelfälle ein.
Während sich die britische Charity Commission mit den zugesagten Reformen zufriedengab, zogen andere westliche Regierungen laut Vidino und Wampold deutlich andere Konsequenzen: Das US-Außenministerium beendete Anfang 2021 die Partnerschaft mit IRW, die Niederlande stellten die Förderung des dortigen Ablegers ein, und die Bundesregierung strich Islamic Relief Deutschland (IRD) im Jahr 2020 die Förderung. Dem Renommee bei privaten Spendern hat all das offenbar wenig geschadet: Das Budget von IRW hat sich zwischen 2020 und 2024 nahezu verdoppelt. Der Vertrauensverlust bei institutionellen Geldgebern jedoch wirkt bis heute nach und genau diese jüngeren Entwicklungen stehen im Zentrum des Papers.
USA: Steuerprivileg auf dem Prüfstand – und eine Friktion im eigenen Netzwerk
Islamic Relief USA (IRUSA), mit rund 150 Millionen US-Dollar Jahreseinnahmen die größte muslimische Wohltätigkeitsorganisation der Vereinigten Staaten, steuerte 2024 gut 50 Millionen Pfund und damit fast ein Fünftel der weltweiten IRW-Einnahmen bei. Im September 2024 forderte der Vorsitzende des Steuerausschusses des US-Repräsentantenhauses, Jason Smith, die Bundessteuerbehörde IRS auf, IRUSA den Gemeinnützigkeitsstatus zu entziehen; im Oktober 2025 legte er mit einem Schreiben an das Finanzministerium nach. Kurz zuvor hatte Präsident Trump per Sicherheitsdirektive angeordnet, dass keine steuerbefreite Organisation direkt oder indirekt politische Gewalt oder Terrorismus finanzieren dürfe.
Unter diesem Druck kam es zu einer Friktion innerhalb des Netzwerks: Im März 2026 verklagte IRUSA die eigene Mutterorganisation vor einem Bundesgericht in New York. Die US-Tochter wirft IRW unter anderem unautorisierte Spendenwerbung auf dem amerikanischen Markt, gefälschte Unterlagen zu Waisenpatenschaften, die Verweigerung vereinbarter Audits sowie einen möglichen Iran-Sanktionsverstoß bei einem Projekt in Afghanistan vor. Bereits im Dezember 2025 hatte IRUSA die formale Trennung von IRW erklärt. IRW wiederum bestreitet die Vorwürfe, verlangt ein Schiedsverfahren in Birmingham und bezeichnet die Klage als Effekthascherei mit Blick auf US-Kongress und Medien.
Deutschland: Die freigeklagten Prüfberichte
Das Kapitel zu Deutschland (Seiten 13 bis 16) stützt sich auf die Recherche »Deutsche Steuermillionen ›im Blindflug‹ in die Kriegsregion Nahost«, die Seyran Ateş und Sigrid Herrmann im Mai 2026 bei AK Polis vorgelegt haben und die freigeklagten Prüfberichte des Bundesrechnungshofs. Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Berichte zunächst verweigert – unter anderem mit dem Argument, eine Veröffentlichung könne zu einer irreführenden öffentlichen Darstellung führen und Diskussionen dem Wohl des Bundes abträglich sein. Erst eine Klage von Ateş machte die Unterlagen öffentlich zugänglich.
Das Paper dokumentiert, dass IRD zwischen 2011 und 2025 rund 152 Millionen Euro an IRW transferierte und dass die Bundesregierung dem Netzwerk etwa 16 Millionen Euro zukommen ließ – davon allein rund 15 Millionen Euro des Auswärtigen Amts für Syrien-Projekte zwischen 2013 und 2020. Die mit der Prüfung beauftragte GIZ stellte zahlreiche Verstöße gegen das Zuwendungsrecht fest: fehlende Belege, nicht nachvollziehbare Zahlungen, undokumentierte Ausgaben. Wo Letztempfänger in der Türkei und in Syrien überhaupt keine Unterlagen einreichten, unterstellte die GIZ schlicht zugunsten des Zuwendungsempfängers, IRD werde intern schon alles geprüft haben. Für Bargeldtransfers per Kurier über die Türkei in Höhe von 240.000 Euro fehlte jeder Nachweis über den Verbleib der Mittel. Im Jahr 2013, in dem die ersten Auszahlungen erfolgten, wurde zudem eine Grundsatzakte im Auswärtigen Amt vernichtet.
Das Paper hält ebenso fest, dass das Syrien-Referat des Auswärtigen Amts im Oktober 2018 intern vor einer unbeabsichtigten Förderung karitativer Strukturen der Muslimbruderschaft in Syrien gewarnt hatte – und dass auch BND und Verfassungsschutz gewarnt hatten. Die Zahlungen liefen dennoch weiter. Das Kapitel schließt mit dem Auftritt des früheren Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), bei einer Veranstaltung von AK Polis am 24. Juni 2026: Roth erklärte dort, Mitarbeiter des Auswärtigen Amts hätten gegen die Weisungen des eigenen Hauses gehandelt und offenkundig gewusst, was sie taten. Vidino und Wampold zitieren diese Aussage nach der Aufzeichnung aus der Veranstaltung.
Steuermillionen von @AuswaertigesAmt an Islamic Relief: Nicht einfach »wegnuscheln«, dafür sei es zu tiefgreifend und zu schwerwiegend, sagt @MiRo_SPD. Michael Roth (SPD) ist Staatsminister a. D. (Auswärtiges Amt 2013 bis 2021) und ehem. Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses… pic.twitter.com/mLfSmlUOBO
— AK Polis | Arbeitskreis Politischer Islam (@AK_Polis) July 1, 2026
Schweden: SIDA dreht den Geldhahn zu
Der schwedische Ableger Islamic Relief Sverige (IRS) steuerte 2024 16,6 Millionen Pfund zu den weltweiten IRW-Einnahmen bei; zugleich erhielt IRS über das vergangene Jahrzehnt umgerechnet rund 133 Millionen US-Dollar von der staatlichen Entwicklungsagentur SIDA – zuletzt machten die SIDA-Mittel etwa 70 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Am 20. Januar 2026 verkündete SIDA, keine neuen Fördermittel mehr zu bewilligen. Die Agentur konnte nach einer Überprüfung durch das schwedische Zentrum zur Prävention gewaltbereiten Extremismus (CVE) nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass Verbindungen zu gewaltbereitem Extremismus oder antidemokratischen Milieus bestehen. Das CVE hatte bei einzelnen Personen im Umfeld von IRS und zweier verbundener Organisationen entsprechende Bezüge identifiziert. IRS weist die Befunde zurück und betont einen rein humanitären Auftrag.
Vidino und Wampold kommen zu dem Schluss, dass der Druck auf das Islamic-Relief-Netzwerk angesichts dieser Bilanz und des verstärkten Augenmerks der US-Regierung auf islamistische Strukturen und einschlägige Wohltätigkeitsorganisationen kaum nachlassen dürfte. Dass die deutsche Dimension des Falls dabei anhand der freigeklagten Prüfberichte und der Analyse von Seyran Ateş und Sigrid Herrmann rekonstruiert wird, zeigt die Relevanz der Transparenzbemühungen auch außerhalb Deutschlands.
Lorenzo Vidino / Samantha Wampold (14. Juli 2026): Islamic Relief Worldwide Under Pressure. In: Program on Extremism, The George Washington University. Online verfügbar unter: LINK (archiviert)