Inhaltsverzeichnis

Die Isla­mis­mus­kom­pa­ti­bi­li­tät des Islam

Wo beginnt der Islamismus? Der Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber untersucht in diesem Aufsatz aus dem Jahr 2007 die Anknüpfungspunkte islamistischer Ideologie in Basis und Geschichte des Islam.

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Ein­lei­tung und Fra­ge­stel­lung

»Es ist … not­wen­dig«, so der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Bassam Tibi, » … zwi­schen Islam als einer Welt­re­li­gi­on, die eine der wich­tigs­ten Welt­zi­vi­li­sa­tio­nen her­vor­ge­bracht hat, und dem isla­mi­schen Fun­da­men­ta­lis­mus als poli­ti­scher Ideo­lo­gie unse­rer Gegen­wart auf der Schwel­le zum 3. Jahr­tau­send zu unter­schei­den.« Der­ar­ti­ge Aus­sa­gen konn­te man in den Medi­en nach den Ter­ror­an­schlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001 häu­fig lesen. Zutref­fend wei­sen sie dar­auf hin, dass man zwi­schen Islam als beson­de­rer Reli­gi­ons­form und Isla­mis­mus als poli­ti­scher Bestre­bung unter­schei­den soll­te. Mus­li­mi­sche Autoren mach­ten in geson­der­ten Ver­öf­fent­li­chun­gen auch auf den Gegen­satz zwi­schen den Hand­lun­gen von isla­mis­ti­schen Ter­ro­ris­ten und den Gebo­ten des Islam auf­merk­sam. Und Ver­tre­ter isla­mi­scher Orga­ni­sa­tio­nen ver­nein­ten in gemein­sa­men Stel­lung­nah­men jeden Zusam­men­hang von Reli­gi­on und Ter­ror, da sich der Koran ein­deu­tig gegen die Tötung unschul­di­ger Men­schen aus­spre­che.

So not­wen­dig und zutref­fend sol­che Unter­schei­dun­gen sind, so soll­ten sie aber nicht gene­rell die Zusam­men­hän­ge igno­rie­ren. Dazu gab es in der bis­he­ri­gen Debat­te nur weni­ge dif­fe­ren­zier­te Stel­lung­nah­men. Eine Aus­nah­me stammt von dem Jour­na­lis­ten Yas­sin Mush­ar­bash, der sich hier­zu wie folgt äußer­te: »Die Begrün­dung für den Ter­ror basiert auf den­sel­ben reli­giö­sen Quel­len, an die alle from­men Mus­li­me glau­ben, vor allem auf dem Koran und den Samm­lun­gen der Aus­sprü­che und Taten des Pro­phe­ten. Mit dem bedeut­sa­men Unter­schied frei­lich, dass mili­tan­te Isla­mis­ten die­se Quel­len selek­tiv aus­wer­ten und oft voll­kom­men kon­trär zur Mehr­heits­mei­nung inter­pre­tie­ren – aller­dings nicht will­kür­lich.« Ihm geht es also nicht um eine Gleich­set­zung von Islam und Isla­mis­mus, son­dern um die Anknüp­fungs­punk­te für den Isla­mis­mus in der Reli­gi­on des Islam. Genau die­ser Gesichts­punkt steht auch im Zen­trum der vor­lie­gen­den Erör­te­rung, fragt die­se doch nach der Isla­mis­mus­kom­pa­ti­bi­li­tät des Islam. Es geht dabei – um dies gleich ein­lei­tend klar zu stel­len – nicht um eine Gleich­set­zung von poli­ti­scher Ideo­lo­gie und reli­giö­ser Ori­en­tie­rung, son­dern um die Aus­ein­an­der­set­zung mit den Ver­ein­bar­kei­ten zwi­schen bei­den Berei­chen. Zu die­sem Zweck wer­den im Fol­gen­den eini­ge der damit gemein­ten his­to­ri­schen, reli­giö­sen, poli­ti­schen und sozia­len Bestand­tei­le des Islam her­vor­ge­ho­ben und in einen sol­chen Zusam­men­hang gestellt. Danach steht die Kom­men­tie­rung und der Umgang mit den Juden als gesell­schaft­li­che und reli­giö­se Min­der­heit in der isla­mi­schen Welt im Zen­trum des Inter­es­ses. Und schließ­lich soll es ange­sichts der zen­tra­len Fra­ge­stel­lung um das Ver­ständ­nis von Men­schen­rech­ten und Reli­gi­ons­frei­heit sowie die Immu­ni­tät gegen die Demo­kra­ti­sie­rungs- und Rechts­staats­ten­den­zen gehen. Vor­ab bedarf es aber einer Klä­rung bestimm­ter defi­ni­to­ri­scher und metho­di­scher Gesichts­punk­te: Letz­te­res bezieht sich auf das Kom­pa­ti­bi­li­täts­theo­rem, ers­te­res auf die Begriffs­be­stim­mung von Isla­mis­mus.

Defi­ni­ti­on und Typo­lo­gie von Ideo­lo­gie und Stra­te­gie des Isla­mis­mus

Dabei han­delt es sich um eine Sam­mel­be­zeich­nung für unter­schied­li­che Strö­mun­gen einer poli­ti­schen Bewe­gung, die ihren ideo­lo­gi­schen Ursprung in inner­is­la­mi­schen Reform­be­stre­bun­gen im letz­ten Drit­tel des 19. Jahr­hun­derts und ihre orga­ni­sa­to­ri­schen Wur­zeln in der 1928 in Ägyp­ten gegrün­de­ten »Mus­lim­bru­der­schaft« hat. Allen spä­ter ent­stan­de­nen Strö­mun­gen ist die Absicht eigen, den Islam nicht nur zur ver­bind­li­chen Leit­li­nie für das indi­vi­du­el­le, son­dern auch für das gesell­schaft­li­che Leben zu machen. Dies bedeu­tet not­wen­di­ger­wei­se die Auf­he­bung einer Tren­nung von Reli­gi­on und Staat als Aus­druck der Säku­la­ri­sie­rung und die insti­tu­tio­nel­le Ver­an­ke­rung der reli­giö­sen Grund­la­gen im Sin­ne eines isla­mi­schen Staa­tes. Damit ein­her geht die Ableh­nung der Prin­zi­pi­en von Indi­vi­dua­li­tät, Men­schen­rech­ten, Plu­ra­lis­mus, Säku­la­ri­sie­rung und Volks­sou­ve­rä­ni­tät. Inso­fern nimmt der Isla­mis­mus eine Front­stel­lung gegen das nor­ma­ti­ve Selbst­ver­ständ­nis offe­ner Gesell­schaf­ten und demo­kra­ti­scher Ver­fas­sungs­staa­ten ein.

Bei allen dar­auf bezo­ge­nen ideo­lo­gi­schen Gemein­sam­kei­ten las­sen sich hin­sicht­lich der poli­ti­schen Arti­ku­la­ti­ons- und Hand­lungs­wei­se aber Unter­schei­de aus­ma­chen. Ent­ge­gen eines weit ver­brei­te­ten Ein­drucks sind weder alle Isla­mis­ten gewalt­tä­tig noch ter­ro­ris­tisch aus­ge­rich­tet. Statt einer sol­chen Pau­scha­li­sie­rung emp­fiehlt sich eine Unter­schei­dung von gewalt­be­rei­ten und reform­ori­en­tier­ten Vari­an­ten, die sich wie­der­um in zwei wei­te­re Sub­grup­pen dif­fe­ren­zie­ren las­sen: zu dem letzt­ge­nann­ten Typus gehört eine kul­tu­rel­le Form, die über das Enga­ge­ment im All­tags­le­ben Akzep­tanz für ihre Auf­fas­sun­gen mobi­li­sie­ren will, und eine poli­ti­sche Vari­an­te, die über Par­tei­po­li­tik gro­ße Unter­stüt­zung für sich unter Wäh­lern anstrebt. Die gewalt­be­rei­te Form kann danach unter­schie­den wer­den, ob ihre Anhän­ger regio­nal oder trans­na­tio­nal aus­ge­rich­tet sind. Als Kri­te­ri­um für die Unter­schei­dung gilt hier­bei der Ziel­ort sol­cher Akti­vi­tä­ten, die sich auf das Her­kunfts­land beschrän­ken oder weit dar­über hin­aus gehen kön­nen.

Die­se Dif­fe­ren­zie­rung wie die Gesamt­un­ter­schei­dung des Isla­mis­mus über den Hand­lungs­stil soll ledig­lich als ide­al­ty­pisch gel­ten: Es las­sen sich nicht nur Misch­for­men aus­ma­chen; mit­un­ter wech­sel­ten ein­zel­ne isla­mis­ti­sche Per­so­nen­grup­pen im Lau­fe ihrer Akti­vi­tä­ten auch von der einen in die ande­re Kate­go­rie. Für den hier zu erör­tern­den Zusam­men­hang spie­len die unter­schied­li­chen stra­te­gi­schen Vor­ge­hens­wei­sen im Isla­mis­mus aber kei­ne bedeu­ten­de Rol­le, da es pri­mär um den ideo­lo­gi­schen Gesichts­punkt und des­sen Ver­knüp­fung mit der Reli­gi­on des Islam geht. Allen­falls hin­sicht­lich der Fra­ge einer Legi­ti­ma­ti­on von Gewalt oder des »Dschi­had« ver­die­nen die unter­schied­li­chen Hand­lungs­sti­le im Isla­mis­mus beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Die fol­gen­de Ana­ly­se fragt dem gegen­über nach den Bestand­tei­len der Reli­gi­on in Basis und Geschich­te, die zur Legi­ti­ma­ti­on einer Ableh­nung von Demo­kra­tie im Sin­ne einer extre­mis­ti­schen Ziel­set­zung durch die unter­schied­li­chen Anhän­ger die­ser poli­ti­schen Bewe­gung die­nen.

Das Essen­tia­lis­mus­pro­blem und das Kom­pa­ti­bi­li­täts­theo­rem

Bevor dar­auf näher ein­ge­gan­gen wird, zunächst noch eini­ge Aus­füh­run­gen zu zwei metho­di­schen Pro­ble­men: Der ers­te Gesichts­punkt bezieht sich auf die ins­be­son­de­re von mus­li­mi­schen Autoren und isla­mi­schen Orga­ni­sa­tio­nen her­vor­ge­ho­be­nen Gegen­sät­ze zwi­schen poli­ti­scher Ideo­lo­gie und reli­giö­ser Ori­en­tie­rung. In die­sem Zusam­men­hang wird viel­fach argu­men­tiert, der Isla­mis­mus wider­spre­che vor allem in sei­ner gewalt­ge­neig­ten Form dem »wah­ren Islam«. Doch wie will man Aus­sa­gen über den eigent­li­chen oder essen­ti­el­len Kern die­ser Reli­gi­on machen? Allein das Bestehen unter­schied­li­cher Vari­an­ten, wovon die Schii­ten und Sun­ni­ten nur die bekann­tes­ten For­men sind, ver­an­schau­licht die man­geln­de Ein­heit und Strin­genz des Islam. Auch die Hin­wei­se auf die Ent­ste­hungs­pha­se der Reli­gi­on und das Wir­ken des Pro­phe­ten Moham­med ver­schaf­fen kei­ne Klar­heit, wer­den doch auch die­se Ereig­nis­se und Grund­la­gen gera­de von Mus­li­men unter­schied­lich bis wider­sprüch­lich gedeu­tet. Daher las­sen sich kei­ne Aus­sa­gen über das »eigent­li­che Wesen« des Islam machen. Der­ar­ti­ge Annah­men ent­spre­chen einer essen­tia­lis­ti­schen Anma­ßung, die all­ge­mein als metho­di­sches Ver­fah­ren von dem Erkennt­nis­theo­re­ti­ker Karl R. Pop­per kri­ti­siert wur­de: Danach bestehe die Auf­ga­be der Wis­sen­schaft in der Ent­de­ckung und Beschrei­bung der wah­ren Natur der Din­ge, also ihrer ver­bor­ge­nen Rea­li­tät. Dies ist aber nach Pop­per im Sin­ne einer kri­ti­schen Prü­fung anhand der Rea­li­tät wis­sen­schaft­lich nicht mög­lich. Allen­falls könn­ten Aus­sa­gen über die Rol­le eines Unter­su­chungs­ob­jek­tes in kon­kre­ten Kon­tex­ten gemacht wer­den. Und in der Tat zeigt sich dies inhalt­lich auch im hier zu erör­tern­den the­ma­ti­schen Feld: Unter­schied­li­che isla­mi­sche Grup­pen und Per­so­nen bean­spruch­ten zu ver­schie­de­nen Zei­ten, das »eigent­li­che Wesen« des Islam erkannt zu haben. Wis­sen­schaft­li­che Ein­schät­zun­gen die­ser Reli­gi­on las­sen sich dem­nach nur für deren Funk­ti­on und Rol­le unter bestimm­ten Bedin­gun­gen for­mu­lie­ren.

Als zwei­ter metho­di­scher Gesichts­punkt soll noch ein­mal geson­dert das mit dem Kom­pa­ti­bi­li­ti­ät­stheo­rem kon­kret Gemein­te erläu­tert wer­den: Die genutz­te Ter­mi­no­lo­gie fin­det häu­fig im Bereich der Com­pu­ter-Tech­nik Anwen­dung und bezieht sich auf die Ver­ein­bar­keit von Hard- und Soft­ware. Im vor­lie­gen­den Kon­text geht es daher um die for­ma­len und inhalt­li­chen Anknüp­fungs­punk­te im Islam, wel­che eine Deu­tung in Rich­tung Isla­mis­mus mög­lich machen. Vor­stell­bar kön­nen dem­nach eben­so ande­re Inter­pre­ta­tio­nen sein und inso­fern wird auch kei­ne Iden­ti­tät zwi­schen den bei­den Berei­chen pos­tu­liert. Gleich­zei­tig geht es dabei aber um eine Kri­tik an der Argu­men­ta­ti­on, wonach es sich beim Isla­mis­mus nur um einen »Miss­brauch« des eigent­li­chen Islam han­de­le. Der­ar­ti­ge Aus­sa­gen ver­su­chen, mit dem Kom­pa­ti­bi­li­täts­theo­rem gemein­te Zusam­men­hän­ge zu leug­nen. Wenn aber Inhal­te in einer so brei­ten Form unter­schied­lich aus­leg­bar sind, dann sind deren Nor­men ent­we­der nicht klar defi­niert und/oder auch so ange­legt.

Abso­lut­heits­an­sprü­che und Aus­gren­zungs­ten­den­zen im Koran

Zu den for­ma­len Merk­ma­len der isla­mis­ti­schen Ideo­lo­gie gehö­ren Abso­lut­heits­an­sprü­che und Aus­gren­zungs­ten­den­zen, die man auch schon im Text des Koran an den ver­schie­dens­ten Stel­len fin­det. Für ers­te­re bezo­gen auf die Auf­fas­sung des eige­nen Glau­bens als ein­zi­gem Weg zum Heil ste­hen fol­gen­de Bei­spie­le: »Und wem Gott nicht Licht schafft, der hat kein Licht.« »Es sind Wor­te aus eurem Mund, Gott aber spricht die Wahr­heit, und er recht­lei­tet auf den Pfad.« »Oh, ihr, die ihr glaubt, gehorcht Gott und sei­nem Gesand­ten; wen­det euch von ihm nicht ab, und ihr höret.« »Und wer Gott gehorcht und sei­nem Gesand­ten, den führt er in Gär­ten, dar­un­ter­hin Strö­me flie­ßen; und wer sich abwen­det, den straft er mit qual­vol­ler Stra­fe.« »Er ist es, der den Gesand­ten mit der Recht­lei­tung gesandt und mit der wah­ren Reli­gi­on, sie über­win­den zu las­sen die Reli­gio­nen alle, und soll­te es zuwi­der sein den Göt­zen­die­nern.« Und: »Ihr seid das bes­te Volk, das aus der Mensch­heit her­vor­ging …«

Als Bei­spie­le für die Aus­gren­zungs­ten­den­zen kön­nen fol­gen­de Zita­te gel­ten: »Sind die hei­li­gen Mona­te vor­über, dann tötet die Göt­zen­die­ner, wo ihr sie auch fin­det, fan­get sie ein, bela­gert sie und stellt ihnen nach aus jedem Hin­ter­halt.« »Wahr­lich, die­je­ni­gen, die unse­re Ver­se ver­leug­nen, wer­den wir im Fege­feu­er bra­ten las­sen; sooft ihre Haupt gar wird, umwech­seln wir sie auf eine ande­re Haut, auf dass sie die Pein kos­ten.« »Ver­hei­ßen hat Gott den Heuch­lern und den Heuch­le­rin­nen, sowie den Ungläu­bi­gen das Feu­er der Höl­le, in der sie ewig ver­blei­ben.« »Und wenn ihr denen begeg­net, die ungläu­big sind – ein Schlag auf den Nacken, bis ihr sie nie­der­ge­macht habt; dann zieht fest die Fes­seln.« »Bekämpft die an Gott nicht glau­ben und an den Jüngs­ten Tag, die nicht hei­lig hal­ten, was Gott gehei­ligt und sein Gesand­ter, und nicht aner­ken­nen die Reli­gi­on der Wahr­heit von denen, die die Schrift emp­fin­gen, bis sie Tri­but aus der Hand zah­len und gering sind.« »Und so bekämpft sie, bis kei­ne Ver­füh­rung mehr ist und die Reli­gi­on ganz Got­tes.«

Gegen die Inter­pre­ta­ti­on die­ser Zita­te im vor­ge­nann­ten Sin­ne könn­ten eini­ge Ein­wän­de erho­ben wer­den: Ers­tens fän­den sich im Koran noch ande­re Stel­len, die dem ent­ge­gen für die Akzep­tanz ande­rer Reli­gio­nen ein­tre­ten. Hier­bei han­delt es sich aller­dings um quan­ti­ta­tiv weit­aus gerin­ge­re Text­an­tei­le. Außer­dem ent­stam­men sie meist den frü­hen mek­ka­ni­schen Suren, also aus der Zeit, wo Moham­med ein gesell­schaft­lich iso­lier­ter und poli­tisch macht­lo­ser Reli­gi­ons­stif­ter war. Zwei­tens könn­te dar­auf ver­wie­sen wer­den, dass die erwähn­ten Aus­sa­gen im Kon­text von zeit­ge­nös­si­schen Kon­flik­ten gese­hen wer­den müss­ten. Dies trifft zwar zu, erklärt sich so doch die inhalt­li­che Aus­rich­tung. Gleich­wohl wer­tet man den Koran als direk­tes Wort Got­tes und damit des­sen Aus­sa­gen als über­his­to­ri­sche Gebo­te. Und drit­tens wäre der Ein­wand vor­stell­bar, die erwähn­ten For­de­run­gen bezö­gen sich nur auf die reli­giö­se, nicht aber auf die gesell­schaft­li­che Ebe­ne. Dem wider­spre­chen aber sowohl die For­mu­lie­run­gen wie die Prak­ti­ken.

Der Tota­li­täts­an­spruch für die gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Ebe­ne

Als wei­te­res for­ma­les Merk­mal der isla­mis­ti­schen Ideo­lo­gie kann das iden­ti­tä­re Gesell­schafts­ver­ständ­nis gel­ten, wel­ches auf poli­ti­sche Homo­ge­ni­tät und sozia­len Kol­lek­ti­vis­mus hin­aus­läuft. Ansatz­punk­te dafür gibt es bereits im Islam, geht die­ser doch im reli­giö­sen Selbst­ver­ständ­nis von einem Tota­li­täts­an­spruch für die gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Ebe­ne aus. Islam bedeu­tet so viel wie »Unter­wer­fung«, Mus­lim meint »Einer, der sich Allah unter­wirft«. So heißt es denn auch im Koran: »O ihr, die ihr glaubt, gehor­chet Gott, gehor­chet den Gesand­ten und den Befehls­ha­bern unter euch.« In die­ser Per­spek­ti­ve bean­sprucht Gott den gan­zen Men­schen, der sich ihm um des ein­zi­gen Weges zum Lich­te wil­len dank­bar hin­ge­ben soll. Der­ar­ti­ge Ansprü­che ver­tre­ten auch ande­re Reli­gio­nen, hier kommt als Beson­der­heit die For­de­rung nach bedin­gungs­lo­sem Gehor­sam gegen­über dem Pro­phe­ten und sei­nen Ver­tre­tern hin­zu. Damit deu­tet sich schon an, dass die Ein- und Unter­ord­nung nicht auf den reli­giö­sen Bereich begrenzt sein soll.

Der erwähn­te Tota­li­täts­an­spruch bezieht sich näm­lich dar­auf, dass Got­tes Recht und Wil­le in allen Lebens­be­rei­chen durch­ge­setzt wer­den soll. Dies gilt nicht nur für das indi­vi­du­el­le Reli­gi­ons­ver­ständ­nis, son­dern für die gesam­te Gesell­schaft. Der Reli­gi­ons­wis­sen­schaft­ler Adel Theo­dor Khou­ry bemerk­te dazu: »So kennt der Islam kei­ne Tren­nung von Reli­gi­on und Staat, von Glau­bens­ge­mein­schaft und poli­ti­scher Gesell­schaft. Die isla­mi­sche Gemein­schaft und auch alle Gemein­schaf­ten, die im isla­misch regier­ten Staat leben, ste­hen unter dem Gesetz Got­tes und haben nach sei­nen Bestim­mun­gen zu han­deln.« Da sich Gott nun aber nicht direkt arti­ku­liert, geben sei­ne mensch­li­chen Inter­pre­ten die inhalt­li­chen Vor­ga­ben für die Gestal­tung der Gesell­schaft auf­grund ihrer Deu­tung der reli­giö­sen Schrif­ten. Sie lei­ten dar­aus Bestim­mun­gen für die Gestal­tung des all­täg­li­chen Lebens, der recht­li­chen Ord­nung und der poli­ti­schen Struk­tur ab. Die beson­de­re Aus­le­gung soll die gesam­te Gesell­schaft ein­heit­lich prä­gen.

Inso­fern läuft die­ses Selbst­ver­ständ­nis des Islam auf die Eta­blie­rung einer theo­kra­ti­schen Herr­schaft hin­aus. Noch ein­mal Khou­ry dazu: »Auf­grund die­ser Bin­dung des poli­ti­schen Lebens in der isla­mi­schen Gesell­schaft an das von Gott in sei­ner Offen­ba­rung erlas­se­ne und von Muham­mad in sei­ner Über­lie­fe­rung zur Anwen­dung gebrach­te und authen­tisch inter­pre­tier­te Gesetz wird der isla­mi­sche Staat als Theo­kra­tie bezeich­net.« Die­ses Ver­ständ­nis lehnt nicht nur die Tren­nung von Reli­gi­on und Staat ab, son­dern sieht im Islam auch das lei­ten­de Prin­zip für die Gesell­schafts­ord­nung. Dass in Koran oder Sun­na kein kon­kre­tes Modell für ein sol­ches Sys­tems ent­hal­ten ist, wider­spricht die­ser Ein­schät­zung nicht, geht es doch um die Umset­zung der Vor­ga­ben unab­hän­gig von beson­de­ren Struk­tu­ren. Im Lau­fe der isla­mi­schen Geschich­te kam es in der Rea­li­tät aller­dings immer wie­der zu Auf­wei­chun­gen die­ser Prin­zi­pi­en, wel­che von heu­ti­gen Isla­mis­ten aus ihrem reli­giö­sen Ver­ständ­nis her­aus durch­aus nach­voll­zieh­bar kri­ti­siert wer­den.

Die Ver­knüp­fung von Krieg, Poli­tik und Reli­gi­on durch Moham­med

Die his­to­ri­sche und reli­giö­se Grund­la­ge für das Ver­ständ­nis des Islam als Gesell­schafts­ord­nung fin­det sich bereits in der Ent­ste­hungs­pha­se der Reli­gi­on, ver­knüpf­te doch deren Begrün­der Moham­med in der zwei­ten Pha­se sei­nes Wir­kens bereits Poli­tik und Reli­gi­on. Nach der in den isla­mi­schen Geschichts­wer­ken geschil­der­ten Beru­fung zum Pro­phe­ten ab 610 gewann er zwar ers­te Anhän­ger und trat ab 613 auch in die­ser Funk­ti­on öffent­lich auf, blieb aber in der Gesell­schaft von Mek­ka eher iso­liert und bemüh­te sich ver­geb­lich um eine Ver­grö­ße­rung sei­nes Ein­flus­ses. Moham­meds Wir­ken blieb in jener Zeit dar­auf beschränkt, durch Anspra­chen und Wer­bung die Bewoh­ner der Stadt zu einer Abkehr von ihrem alten und der Hin­wen­dung zu dem neu­en Glau­ben zu bekeh­ren. Als sozia­ler Akteur agier­te er somit in die­ser Pha­se wie die meis­ten ande­ren Reli­gi­ons­be­grün­der, die ledig­lich durch Taten und Wor­te um neue Anhän­ger war­ben. Nach sei­ner als Hid­schra bezeich­ne­ten Aus­wan­de­rung nach Medi­na erfolg­te aller­dings ein Wan­del:

Nicht zufäl­lig gilt das ent­spre­chen­de Jahr 622 als Beginn der isla­mi­schen Zeit­rech­nung, wird danach doch gera­de die poli­ti­sche Dimen­si­on der Reli­gi­on deut­lich. Inwie­weit man hier im Unter­schied zur vor­he­ri­gen Pha­se von einem Wan­del vom »Pro­phe­ten« zum »Staats­mann« oder nur von einer Schwer­punkt­ver­la­ge­rung der Akti­vi­tä­ten spre­chen kann, wird in der For­schung kon­tro­vers dis­ku­tiert und soll hier nicht näher erör­tert wer­den. Auf­grund einer beson­de­ren Kon­flikt­si­tua­ti­on vor Ort fiel ihm die Funk­ti­on eines Schieds­rich­ters oder Schlich­ters bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen ara­bi­schen Stäm­men zu. Sein erfolg­rei­ches Wir­ken, wobei Moham­med sei­nen Anspruch als »Gesand­ter Got­tes« und »Pro­phe­ten« deut­lich her­aus­strich, führ­te ihm zahl­rei­che Anhän­ger zu. Gleich­zei­tig nahm der Reli­gi­ons­be­grün­der nun eine dezi­diert poli­ti­sche Rol­le ein, in dem er die Inte­gra­ti­on der dor­ti­gen Stäm­me in eine theo­kra­ti­sche Gemein­schaft unter sei­ner Füh­rung erfolg­reich vor­an­trieb.

Inso­fern hat­te Moham­med ein Gemein­we­sen auf Basis des Islam begrün­det und damit die enge Ver­zah­nung von Reli­gi­on und Staat bereits zu einem genui­nen Fun­da­ment des Islam gemacht. Aus dem Reli­gi­ons­grün­der wur­de aber nicht nur ein Poli­ti­ker, son­dern auch ein Feld­herr. Der nun fol­gen­de Sie­ges­zug des Islam ging bereits zu die­ser Zeit mit mili­tä­ri­schen Mit­teln ein­her, führ­te des­sen Begrün­der doch eine Rei­he von Feld- und Raub­zü­gen gegen die Mek­ka­ner bis zur end­gül­ti­gen Ein­nah­me der Stadt 630 durch. Der­ar­ti­ge krie­ge­ri­sche Unter­neh­mun­gen stell­ten für die dama­li­ge Zeit in der dor­ti­gen Regi­on aber kei­ne Beson­der­hei­ten dar. Bilan­zie­rend bemerk­te die Islam­wis­sen­schaft­le­rin Gud­run Krä­mer zu die­ser Pha­se: »Von Beginn an scheint Muham­mad in Medi­na eine Dop­pel­stra­te­gie ver­folgt zu haben, die die reli­giö­se Mis­si­on mit poli­ti­schen und mili­tä­ri­schen Maß­nah­men gegen Kri­ti­ker und Wider­sa­cher jeg­li­cher Natur ver­band, … die teils mit Gewalt, teils mit diplo­ma­ti­schen Mit­teln ange­gan­gen wur­den.«

Die zwei Tra­di­ti­ons­li­ni­en der isla­mi­schen Erobe­rungs­krie­ge

Ent­schei­dend für den hier zu erör­tern­den Kon­text ist die Eta­blie­rung eines aus­ge­dehn­ten Staats­we­sens auf reli­giö­ser Grund­la­ge mit krie­ge­ri­schen Mit­teln. An das damit ver­bun­de­ne Selbst­ver­ständ­nis knüpf­ten Moham­meds Nach­fol­ger in der Früh­pha­se des Islam, die von heu­ti­gen Isla­mis­ten als eine Art »gol­de­nes Zeit­al­ter« ihrer Reli­gi­on ange­se­hen wird, an. Es kam neben einer Rei­he von inner­is­la­mi­schen Macht­kämp­fen zu einer Wel­le von Erobe­rungs­krie­gen, die sich bis 656 noch auf Gebie­te in Ägyp­ten, Iran, Nord­afri­ka und Syri­en beschränk­te. Danach setz­te aller­dings eine immer stär­ke­re Aus­deh­nung der Expan­sio­nen ein: Sie fan­den bis 740 ihren Höhe­punkt in den letzt­lich geschei­ter­ten Ver­su­chen, über Spa­ni­en hin­aus nach Euro­pa ein­zu­drin­gen. Im Unter­schied zu den spä­te­ren christ­li­chen Erobe­rungs­zü­gen beab­sich­tig­te man aller­dings nicht die Unter­wor­fe­nen zu einer Kon­ver­si­on zum Islam zu zwin­gen. Chris­ten und Juden erhiel­ten meist den noch näher zu beschrei­ben­den Sta­tus von »Schutz­be­foh­le­nen«.

Die zwei­te Tra­di­ti­ons­li­nie isla­mi­scher Expan­si­on ging vom Osma­ni­schen Reich aus: Für deren Höhe­punk­te ste­hen die Erobe­rung von Kon­stan­ti­no­pel 1453 und dem Sieg über die Ungarn 1526 sowie die aller­dings zwei­mal geschei­ter­te Bela­ge­rung von Wien 1529 und 1683. In wel­chem Maße es den in bei­den Pha­sen akti­ven Ver­ant­wort­li­chen um eine blo­ße Macht­ex­pan­si­on oder um die Ver­brei­tung der Reli­gi­on ging, lässt sich schwer sagen. Ent­schei­dend für den hier zu erör­tern­den Zusam­men­hang ist aller­dings, dass die jewei­li­gen Expan­si­ons­krie­ge im Namen des Islam erfolg­ten und es auch kei­ne gegen­tei­li­gen Aus­sa­gen auf Basis die­ser Reli­gi­on gab. Nimmt man die bereits in der Früh­pha­se des Islam ange­leg­te enge Ver­bin­dung mit mili­tä­ri­schen Mit­teln und poli­ti­schen Ziel­set­zun­gen hin­zu, ent­spricht das skiz­zier­te Vor­ge­hen durch­aus dem sei­ner­zei­ti­gen Selbst­ver­ständ­nis der Reli­gi­on. Der Islam stell­te somit kei­nes­wegs nur einen beson­de­ren Glau­ben für Indi­vi­du­en dar, son­dern trat als kriegs­füh­ren­de Macht zur Unter­wer­fung auf.

Glei­ches gilt für die sei­ner­zei­ti­gen Expan­sio­nen im Namen des Chris­ten­tums, womit in die­ser Hin­sicht kein Unter­schied besteht. Von einem sol­chen muss man aller­dings hin­sicht­lich des his­to­ri­schen Bewusst­seins in den gegen­wär­ti­gen christ­li­chen und isla­mi­schen Gesell­schaf­ten spre­chen: Wäh­rend in den ers­te­ren durch die Wir­kung von Auf­klä­rung und Demo­kra­ti­sie­rung etwa in Kolo­nia­lis­mus und Kreuz­zü­gen eine ver­werf­li­che Vor­ge­hens­wei­se gese­hen wird, besteht in der isla­misch gepräg­ten Welt kein brei­ter ent­wi­ckel­tes kri­ti­sches Bewusst­sein über die­se Zeit. Es gab auch kei­ne öffent­li­chen Erklä­run­gen des Bedau­erns und Ent­schul­di­gens von hohen Reprä­sen­tan­ten des Islam. Ganz im Gegen­teil ste­hen die »Hel­den­ta­ten« mus­li­mi­scher Feld­herrn hoch im Kurs, was sich auch an der Namens­ge­bung für vie­le Moscheen in Euro­pa able­sen lässt. Hier­zu gehö­ren etwa die nach dem Erobe­rer des christ­li­chen Kon­stan­ti­no­pel benann­ten Ein­rich­tun­gen mit der Bezeich­nung »Erobe­rer (Fatih-)Moschee«.

Der »Hei­li­ge Krieg« als inte­gra­ler Bestand­teil der Reli­gi­on

Dies erklärt sich zu gewis­sen Tei­len auch dadurch, dass das »Dschihad«-Verständnis im Sin­ne eines »Hei­li­gen Krie­ges« ein inte­gra­ler Bestand­teil der Reli­gi­ons­auf­fas­sung und ‑geschich­te ist. Auch dar­an kön­nen gegen­wär­ti­ge Isla­mis­ten direkt anknüp­fen. Dschi­had bedeu­tet als ara­bi­scher Begriff zunächst nur so viel wie »Bemü­hung, ein bestimm­tes Ziel zu errei­chen«. Dar­über hin­aus unter­schei­det man die Auf­fas­sung von einem »gro­ßen« und »klei­nen Dschi­had«, wobei ers­te­res das Bemü­hen des Gläu­bi­gen um ein beson­ders mora­li­sches Ver­hal­ten im Sin­ne des Islam meint. Der »klei­ne Dschi­had« meint dem­ge­gen­über im isla­mi­schen Recht die legi­ti­me Form der Kriegs­füh­rung zur Erwei­te­rung des isla­mi­schen Herr­schafts­be­reichs oder des­sen Ver­tei­di­gung. Inso­fern ver­dient Beach­tung, in wel­chem Sin­ne die­ser Begriff jeweils benutzt wird. Gro­ße Ver­brei­tung fand die Annah­me, ein Ver­ständ­nis von »Dschi­had« als »Hei­li­ger Krieg« habe in der Geschich­te domi­niert, aber ent­spre­che nicht dem kora­ni­schen Sinn.

Die Über­prü­fung der Ver­wen­dungs­kon­tex­te kommt aller­dings zu einem ande­ren Ergeb­nis: Ins­ge­samt ist an 35 Stel­len von »Dschi­had« die Rede, ledig­lich in zwei Fäl­len in der eigent­li­chen Grund­be­deu­tung von »sich abmü­hen, sich anstren­gen« und an vier wei­te­ren Stel­len in einem so mög­li­cher­wei­se deut­ba­ren Sin­ne. »An allen ande­ren«, so die Ori­en­ta­lis­tin Rot­raud Wie­landt, »d.h. an mehr als 80% der kora­ni­schen Fund­stel­len geht jedoch aus dem Kon­text zwei­fels­frei her­vor, dass das Wort … tat­säch­lich nichts ande­res als ein mili­tä­ri­sches Vor­ge­hen bezeich­net, also im Sin­ne von ›Krieg füh­ren‹ zu ver­ste­hen ist.« Bei dem heu­te ins­be­son­de­re von Mus­li­men in den euro­päi­schen Län­dern ver­tre­te­nen »Dschihad«-Verständnis, das auf die Bemü­hung um eine bes­se­re Ein­hal­tung der Glau­bens­mo­ral abstellt, han­delt es sich somit um eine durch­aus begrü­ßens­wer­te Neu­in­ter­pre­ta­ti­on. Sie kann sich aller­dings weder auf das eigent­li­che Kon­zept im Koran noch auf die his­to­ri­sche Wirk­sam­keit stüt­zen.

Hier lässt sich allen­falls noch fra­gen, ob mit der Legi­ti­ma­ti­on des gewalt­tä­ti­gen Vor­ge­hens durch das »Dschihad«-Konzept eine angrei­fen­de oder nur eine ver­tei­di­gen­de Dimen­si­on gemeint ist. Selbst wenn sich man­che For­mu­lie­run­gen wie im letzt­ge­nann­ten Sin­ne lesen, sind sie doch ange­sichts der beschrie­be­nen zeit­ge­nös­si­schen Vor­ge­hens­wei­se von Moham­med in einem angrei­fen­den Sin­ne zu inter­pre­tie­ren. Dafür ste­hen eben­so die obi­gen Koran-Zita­te, die nicht nur Ausgrenzungs‑, son­dern auch Bekämp­fungs­vor­schrif­ten ent­hal­ten. Hier stell­ver­tre­tend dafür ein wei­te­res Bei­spiel: »O ihr, die ihr glaubt, bekämpf­et die euch Benach­bar­ten von den Ungläu­bi­gen und las­set sie bei euch Stren­ge fin­den, und wis­sen, dass Gott mit den Got­tes­fürch­ti­gen ist.« Gegen­wär­tig dürf­ten sich die meis­ten Mus­li­me von dem Gebot eines reli­gi­ös moti­vier­ten Angriffs­kriegs gegen Anders­gläu­bi­ge gelöst haben, die gewalt­ge­neig­ten Isla­mis­ten kön­nen sich gleich­wohl auf die­se authen­ti­sche Grund­la­ge ihrer Reli­gi­on beru­fen.

Der gesell­schaft­li­che Sta­tus der »Schutz­be­foh­le­nen«

Die oben anhand von Koran-Zita­ten ver­deut­lich­ten Abso­lut­heits­an­sprü­che und Aus­gren­zungs­ten­den­zen im Koran erklä­ren auch den Umgang mit Anders­gläu­bi­gen wie den Chris­ten und Juden, die den Sta­tus von »Schutz­be­foh­le­nen« erhiel­ten. Da der Islam sich als Offen­ba­rungs­re­li­gi­on im Sin­ne des eigent­li­chen und wah­ren Erbes der bereits zuvor bestehen­den mono­the­is­ti­schen Reli­gio­nen ansah, erfuh­ren Ange­hö­ri­ge die­ser bei­den Reli­gio­nen im Unter­schied zu den im Koran mit dem Tod bedroh­ten Hei­den eine höhe­re Wert­schät­zung. Als Anhän­ger einer »Buch­re­li­gi­on« glaub­ten sie im mus­li­mi­schen Selbst­ver­ständ­nis an eine wah­re, aber ver­fälsch­te Offen­ba­rung. Die damit ver­bun­de­ne reli­giö­se Auf­fas­sung erklärt mit, war­um Anhän­ger bei­der Reli­gio­nen zwar gedul­det und tole­riert, nicht aber aner­kannt und gleich­ge­stellt wur­den. Es ging hier dem­nach ent­ge­gen weit ver­brei­te­ter Auf­fas­sun­gen immer nur um eine rela­ti­ve Akzep­tanz inner­halb der dor­ti­gen Gesell­schaf­ten:

Der ange­spro­che­ne Sta­tus des »Schutz­be­foh­le­nen« bezog sich auf einen »Schutz­ver­trag«, der den Stel­len­wert von Ange­hö­ri­gen einer ande­ren Offen­ba­rungs­re­li­gi­on als Min­der­heit in einer isla­misch gepräg­ten Mehr­heits­ge­sell­schaft bestimm­te. Einer­seits gewähr­te man ihnen die Sicher­heit der eige­nen Per­son und des per­sön­li­chen Besit­zes, gestat­te­te ihnen die Aus­übung ihrer Reli­gi­on und sicher­te ihnen die Mög­lich­keit zur Rege­lung inter­ner Ange­le­gen­hei­ten zu. Ande­rer­seits ging der »Schutz­ver­trag« mit der Not­wen­dig­keit einer regel­mä­ßi­gen Tri­but­zah­lung und mit der Ein­hal­tung dis­kri­mi­nie­ren­der Bestim­mun­gen ein­her. Zu letz­te­rem gehör­te etwa das Ver­bot für Nicht­mus­li­me zum Besitz eines mus­li­mi­schen Skla­ven, die auf nicht­mus­li­mi­sche Frau­en beschränk­te Mög­lich­keit zu einer gemischt­re­li­giö­sen Ehe oder die Erhe­bung beson­ders hoher Abga­ben und Zöl­le. Auch die Vor­schrift zum Tra­gen bestimm­ter Klei­dungs­stü­cke in der Öffent­lich­keit gehör­te zu den dis­kri­mi­nie­ren­den Prak­ti­ken.

Inso­fern han­del­te es sich bei dem »Schutz­ver­trag« nicht um eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung unter Glei­chen, son­dern um einen Akt der gesell­schaft­li­chen Abwer­tung. Die Mus­li­me sahen in den Chris­ten und Juden bis ins 19. Jahr­hun­dert hin­ein somit »Bür­ger zwei­ter Klas­se«, sie wur­den benach­tei­ligt und dis­kri­mi­niert, aber auch gedul­det und tole­riert. In der ver­glei­chen­den Betrach­tung mit dem christ­li­chen Euro­pa hebt sich in der his­to­ri­schen Rück­schau hier die isla­mi­sche Welt posi­tiv ab. Dort konn­ten die Juden weit­aus frei­er und siche­rer leben als in den euro­päi­schen Län­dern, bil­de­te sich doch kei­ne aggres­si­ve und tief­ver­wur­zel­te Juden­feind­schaft her­aus. Auch kam es bis auf weni­ge Aus­nah­men nicht zu einem ähn­li­chen Aus­maß von Pogro­men und Ver­trei­bun­gen wie etwa zur Zeit der Kreuz­zü­ge im christ­lich gepräg­ten Euro­pa. Die rela­ti­ve reli­giö­se und sozia­le Tole­ranz für die Juden unter dem Islam soll­te aller­dings auch nicht idea­li­siert wer­den, es han­del­te sich ledig­lich um die Dul­dung von Dis­kri­mi­nier­ten und Ver­ach­te­ten.

Juden­feind­li­che Ein­stel­lun­gen in der Ent­ste­hungs­pha­se des Islam

Die Juden bil­den ein beson­de­res Feind­bild der Isla­mis­ten, kann man doch mitt­ler­wei­le von einem isla­mis­ti­schen Anti­se­mi­tis­mus spre­chen. Er stützt sich auf bereits in der Ent­ste­hungs­pha­se des Islam vor­han­de­ne Ein­stel­lun­gen. Im Koran fin­det man eine Rei­he von abwer­ten­den und dif­fa­mie­ren­den Kom­men­ta­ren zu den Juden: Ihnen wird unter­stellt, sie ver­fälsch­ten das Wort Got­tes, hät­ten den mit ihm geschlos­se­nen Bund gebro­chen und ihren eige­nen Pro­phe­ten getö­tet. Und schließ­lich ver­die­nen auch die im Koran erfol­gen­den Hin­wei­se auf eine Geschich­te Beach­tung, wonach Juden auf­grund ihres Ver­hal­tens in Affen und Schwei­ne ver­wan­delt wor­den sei­en. Gera­de dar­auf spie­len Isla­mis­ten in ihrer gegen­wär­ti­gen Agi­ta­ti­on immer wie­der an. Zwar wer­den ande­re Reli­gio­nen weit­aus stär­ker abge­wer­tet und Chris­ten­tum und Juden­tum erhal­ten als »Buch­re­li­gio­nen« eine rela­ti­ve Wert­schät­zung. Der Koran beschreibt die Juden im Ver­gleich zu den Chris­ten aber im Sin­ne einer Her­ab­stu­fung weit­aus nega­ti­ver.

Wie kam es zu der­ar­ti­gen Ver­leum­dun­gen und Zerr­bil­dern im Koran? Die Ursa­chen dafür lagen in den poli­ti­schen und reli­giö­sen Umstän­den der dama­li­gen Zeit in Gestalt der Aus­ein­an­der­set­zung Moham­meds mit den Juden. Nach­dem er von Mek­ka nach Medi­na emi­grier­te, ver­such­te der Begrün­der des Islam, sei­ne bis­he­ri­ge Bekeh­rungs­ar­beit dort bei den unter­schied­li­chen Grup­pen und Stäm­men fort­zu­set­zen. Dabei ging Moham­med zunächst davon aus, dass der Islam in bedeu­ten­den Fra­gen mit dem Juden­tum über­ein­stim­me. Um des­sen Anhän­ger für sei­ne Reli­gi­ons­auf­fas­sung zu gewin­nen, nahm er im Bereich des Kul­tus sogar gewis­se Anglei­chun­gen in Rich­tung des Juden­tums vor. Moham­meds hohe Erwar­tun­gen wur­den aller­dings nicht erfüllt: Ledig­lich eini­ge weni­ge Ein­zel­gän­ger wand­ten sich ihm zu, die über­wie­gen­de Mehr­heit der Juden blieb ihrem Glau­ben treu. Aus die­ser Erfah­rung erklä­ren sich die ver­bit­ter­ten Bemer­kun­gen über deren Min­der­wer­tig­keit und Unbe­lehr­bar­keit im Koran.

Dar­über hin­aus ergab sich noch ein krie­ge­ri­sches Nach­spiel, das gegen drei jüdi­sche Stäm­me im Sied­lungs­ge­biet um Medi­na gerich­tet war. Moham­med führ­te gegen sie nach­ein­an­der einen Angriffs­krieg, der mit deren erfolg­rei­cher Unter­wer­fung ende­te. In den ers­ten bei­den Fäl­len muss­ten die Juden ihre Besitz­tü­mer abge­ben und danach in die Emi­gra­ti­on gehen. Gegen den drit­ten Stamm ging man weit­aus bru­ta­ler vor, wur­den doch nicht nur die Frau­en und Kin­der ver­sklavt, son­dern über 600 Ange­hö­ri­ge regel­recht abge­schlach­tet. Hin­sicht­lich einer Ein­schät­zung die­ser Ereig­nis­se gilt es aber zu beden­ken, dass die Moti­ve pri­mär macht­po­li­ti­scher Natur waren und eine Aus­lö­schung des Juden­tums in sei­ner Gesamt­heit kein Ziel dar­stell­te. Wel­che Sei­te in die­sem Kon­flikt im Vor­feld eine Bünd­nis­ver­ein­ba­rung gebro­chen hat, lässt sich heu­te auf­grund der Über­lie­fe­rungs­pro­ble­ma­tik nicht mehr sagen. Ent­schei­dend für die hier zu erör­tern­de Pro­ble­ma­tik ist ledig­lich das in der Ent­ste­hungs­pha­se des Islams bereits bestehen­de Nega­tiv-Bild von den Juden.

Anti­jü­di­sche Dif­fa­mie­run­gen und Mas­sa­ker in der Geschich­te des Islam

So erklärt sich auch die Exis­tenz einer Rei­he von Schmäh­schrif­ten, die ab dem 9. Jahr­hun­dert Ver­brei­tung fan­den. Inhalt­lich boten sie kei­ne Neue­run­gen, son­dern knüpf­ten an die Aus­sa­gen über die Juden aus dem Koran an. Mit­un­ter fin­det man dar­in aber auch Über­stei­ge­run­gen, die von den Ange­hö­ri­gen der reli­giö­sen Min­der­heit angeb­lich aus­ge­hen­de beson­de­re Gefah­ren unter­stell­ten. Hier­zu gehör­ten etwa War­nun­gen, wonach sich Mus­li­me nicht mit Juden ein­las­sen soll­ten, beab­sich­tig­ten die­se doch mög­li­cher­wei­se die Tötung der Anhän­ger des Islam. Ein Bei­spiel für eine gegen die Juden gerich­te­te Schmäh­schrift stel­len die Aus­sa­gen von Abu Ishaq in einem 1066 in Gra­na­da geschrie­be­nen Gedicht dar: Danach gestat­te der Glau­be den Mus­li­men die Tötung der Juden, hät­ten die­se doch Ver­trä­ge gebro­chen. Bereits zu die­ser Zeit zeig­te sich, dass die Aus­sa­gen im Koran unab­hän­gig von ihrem kon­kre­ten zeit­li­chen Ent­ste­hungs­kon­text als all­ge­mei­ne Recht­fer­ti­gung zu einer pau­scha­len Dif­fa­mie­rung von Juden dien­ten.

Von einer aus­ge­präg­ten Ver­brei­tung der­ar­ti­ger Ver­öf­fent­li­chun­gen kann aber nicht aus­ge­gan­gen wer­den. In den klas­si­schen isla­mi­schen Schrif­ten jener Zeit, sei­en sie his­to­ri­scher, lite­ra­ri­scher, phi­lo­so­phi­scher oder reli­giö­ser Art, fin­den sich der­ar­ti­ge Aus­sa­gen allen­falls am Ran­de. Bei den Autoren han­del­te es sich häu­fig um Mus­li­me, die ursprüng­lich christ­li­chen oder jüdi­schen Glau­bens gewe­sen waren und in der Abgren­zung von die­sen ihre Hin­wen­dung zum Islam beto­nen woll­ten. Dar­über hin­aus rich­te­ten sich reli­giö­se Streit­schrif­ten in der dama­li­gen Zeit pri­mär gegen das Chris­ten­tum als aus isla­mi­scher Sicht weit­aus bedeut­sa­me­re »Kon­kur­renz­re­li­gi­on«. Dem Juden­tum und sei­nen Ver­tre­tern wid­me­te man auf Grund von des­sen rela­ti­ver Bedeu­tungs­lo­sig­keit kein son­der­li­ches Inter­es­se. Inso­fern nahm das Nega­tiv-Bild von den Juden nicht ähn­li­che Dimen­sio­nen wie zeit­gleich im christ­lich gepräg­ten Mit­tel­al­ter an. Trotz­dem bestand aber ein inhalt­lich aus­ge­präg­tes Res­sen­ti­ment gegen die­se reli­giö­se Min­der­heit.

So erklä­ren sich auch bestimm­te Mas­sa­ker an Juden in der isla­misch gepräg­ten Welt. Eini­ge Bei­spie­le sei­en zur Ver­an­schau­li­chung genannt: Zwi­schen 1010 und 1013 wur­den Hun­der­te von Juden in den mus­li­mi­schen Tei­len Spa­ni­ens umge­bracht; in Fez mas­sa­krier­te man 1033 mehr als 6.000 Ange­hö­ri­ge der reli­giö­sen Min­der­heit; und bei den mus­li­mi­schen Unru­hen in Gra­na­da kamen um die 4.000 Juden ums Leben. Auch gewalt­tä­ti­ge Ver­trei­bun­gen mit aller­dings teil­wei­ser Rück­kehr präg­ten das Schick­sal der reli­giö­sen Min­der­heit, so etwa 1016 in Kai­ro­u­an, 1145 in Tunis oder 1232 in Mar­ra­kesch. Auch hier stan­den Mas­sa­ker und Ver­trei­bun­gen in kei­nem Ver­hält­nis zu den zeit­glei­chen und spä­te­ren Vor­ge­hens­wei­sen gegen die Juden in Euro­pa, das einen hin­sicht­lich der Gewalt­po­ten­tia­le weit­aus stär­ke­ren Anti­se­mi­tis­mus kann­te. Gleich­wohl gab es eben auch in der isla­misch gepräg­ten Welt bereits in dem genann­ten Zeit­raum ein sol­ches Vor­ge­hen gegen die Ange­hö­ri­gen die­ser reli­giö­sen Min­der­heit.

Das Span­nungs­ver­hält­nis von Islam und Men­schen­rech­ten

Neben den bis­lang genann­ten Bestand­tei­len des Islam, die den Isla­mis­ten als Anknüp­fungs­punk­te zur Legi­ti­ma­ti­on ihrer Ein­stel­lun­gen und Hand­lun­gen die­nen, bedarf es auch einer Beach­tung der Gesichts­punk­te, die ihn teil­wei­se gegen­über Demo­kra­tie und Men­schen­rech­ten immu­ni­sie­ren. Begon­nen wer­den soll mit dem letzt­ge­nann­ten Aspekt, wobei zunächst Begrün­dung und Inhal­te Beach­tung ver­die­nen: Die moder­ne Auf­fas­sung von Men­schen­rech­ten geht davon aus, dass bestimm­te Rech­te allen Men­schen als Men­schen unab­hän­gig von einem gött­li­chen und staat­li­chen Wil­len eigen sind. Dazu gehört neben ande­ren das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und die Inan­spruch­nah­me der Reli­gi­ons­frei­heit. Gera­de der indi­vi­dua­lis­ti­sche Aspekt steht im Span­nungs­ver­hält­nis mit dem kol­lek­ti­vis­ti­schen Moment des Islam, das im Indi­vi­du­um pri­mär den Bestand­teil einer Glau­bens­ge­mein­schaft sieht. Inso­fern besteht kei­ne ent­wi­ckel­te Auf­fas­sung von einer davon unab­hän­gi­gen mün­di­gen und sou­ve­rä­nen Per­son als Trä­ger der Men­schen­rech­te.

Weit­aus bedeut­sa­mer ist aller­dings in die­sem Kon­text das Kon­flikt­ver­hält­nis des erwähn­ten Men­schen­rechts­ver­ständ­nis­ses zur poli­ti­schen Ord­nung. Das tra­di­tio­nel­le isla­mi­sche Ver­ständ­nis geht von einer all­sei­ti­gen Prä­gung des gesell­schaft­li­chen Lebens durch die Reli­gi­on aus, was den Staat als Herr­schafts­in­sti­tu­ti­on ein­schließt. Die­ser soll sich an den gött­li­chen Gebo­ten ori­en­tie­ren und sie zum Maß­stab für die Rege­lung des sozia­len Mit­ein­an­ders machen. In die­sem Sin­ne könn­ten Men­schen­rech­te allen­falls isla­misch, nicht aber uni­ver­sell ver­stan­den wer­den. Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Lud­ger Kühn­hardt bemerk­te denn auch: »Men­schen­rech­te erschei­nen als eine Art Pri­vi­leg Allahs an die Men­schen, blei­ben einer theo­kra­tie­ähn­li­chen Staats­auf­fas­sung unter­wor­fen und sind ihrem Wesen eher Pflich­ten als Rech­te.« Dies bedingt nicht not­wen­di­ger­wei­se, dass es nicht Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bo­te, Frei­heits­rech­te und Schutz­ga­ran­tien gibt, sie ste­hen aber immer unter dem Vor­be­halt der beson­de­ren Deu­tung des Islam.

Men­schen­rech­te gel­ten in die­ser Per­spek­ti­ve auch nicht als ange­bo­re­ne Rech­te, son­dern sind abhän­gig von der Recht­gläu­big­keit im isla­mi­schen Sin­ne. Inso­fern hängt auch der Grad mensch­li­cher Rechts­an­sprü­che zum einen vom dies­be­züg­li­chen Kon­sens des Indi­vi­du­ums und zum ande­ren von der Aus­le­gung des isla­mi­schen Rechts durch ent­spre­chen­de Gelehr­te ab. Zutref­fend bemerk­te der bereits erwähn­te Bassam Tibi: »Das Feh­len der Men­schen­rech­te in der Welt des Islam liegt einer­seits aktu­ell an den ver­schie­de­nen bestehen­den Herr­schafts­for­men ori­en­ta­li­scher Des­po­tien und ande­rer­seits his­to­risch-kul­tu­rell an dem Feh­len einer Tra­di­ti­on von Plu­ra­lis­mus und eines Begrif­fes indi­vi­du­el­ler Men­schen­rech­te im Islam.« Dar­an haben auch spä­te­re Inter­pre­ta­ti­ons­ver­su­che der Men­schen­rech­te wie etwa in der Isla­mi­schen Men­schen­rechts­er­klä­rung von 1981 nichts geän­dert. Die dort genann­ten Grund­rech­te soll­ten nur unter der Vor­ga­be Gel­tung besit­zen, dass sie nicht im Wider­spruch zur Deu­tung des Islam ste­hen.

Anspruch und Gren­zen der Reli­gi­ons­frei­heit im Islam

Der­ar­ti­ge Ein­schrän­kun­gen las­sen sich anhand des Anspruchs und der Gren­zen der Reli­gi­ons­frei­heit im Islam ver­deut­li­chen. Zuvor um einer bes­se­ren Ver­an­schau­li­chung wil­len eine kur­ze Defi­ni­ti­on des mit die­sem Grund­recht gemein­ten Ver­ständ­nis­ses: Es schließt die freie Wahl einer Reli­gi­on, die unge­stör­te Reli­gi­ons­aus­übung und reli­giö­se Ver­ei­ni­gungs­frei­heit ein. Dazu gehört dem­nach auch die Mög­lich­keit zu einem ande­ren Glau­ben über­zu­tre­ten oder Reli­gi­on in einem säku­la­ren Sin­ne ganz auf­zu­ge­ben. Außer­dem gilt die Ein­schrän­kung, dass Reli­gi­ons­frei­heit dort ihre Gren­zen hat, wo in ihrem Namen ande­re Grund­rech­te in Fra­ge gestellt wer­den. Umstrit­ten mag fol­gen­der wei­te­rer Gesichts­punkt sein: Hin­zu kommt noch für die staat­li­che Sei­te eine insti­tu­tio­nel­le Tren­nung von Reli­gi­on und Staat, führt doch die ein­sei­ti­ge Bevor­zu­gung einer bestimm­ten Glau­bens­rich­tung zu einem Bruch mit dem Prin­zip der Gleich­ran­gig­keit der Reli­gi­ons­frei­heit, die allen Glau­bens­for­men den glei­chen Sta­tus zuweist.

Da der Islam in sei­nem reli­giö­sen Selbst­ver­ständ­nis für eine ein­heit­li­che Gesell­schaft von Mus­li­men kon­zi­piert wur­de, lässt sich allen­falls stark ein­ge­schränkt von der Akzep­tanz der Reli­gi­ons­frei­heit spre­chen. Wie bereits die oben aus­führ­li­cher zitier­ten Stel­len im Koran zu Abso­lut­heits­an­sprü­chen und Aus­gren­zungs­ten­den­zen ver­deut­lich­ten, steht man ande­ren Glau­bens­rich­tun­gen und Skep­ti­kern mit gro­ßer Ableh­nung gegen­über. Dem wider­spre­chen auch nicht die weit­aus gerin­ge­ren Koran-Zita­te, die eine freie Aus­wahl von Glau­bens­for­men beto­nen, oder der Sta­tus der »Schutz­be­foh­le­nen«, der nur mit einer Tole­ranz als »Bür­ger zwei­ter Klas­se« ver­bun­den war. So geht die Dis­kri­mi­nie­rung ande­rer Glau­bens­rich­tun­gen und Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten in heu­ti­gen isla­mi­schen Län­dern durch­aus mit den Gebo­ten des Koran kon­form. Isla­mis­ten auf der Bewe­gungs- wie Sys­tem­ebe­ne kön­nen sich dem­nach mit ihren Auf­fas­sun­gen durch­aus auf die Grund­la­gen ihres Glau­bens beru­fen.

Noch deut­li­cher zeigt sich das gespann­te Ver­hält­nis zur Reli­gi­ons­frei­heit im oben defi­nier­ten Sin­ne bei der Ein­schät­zung von Apo­sta­ten, wozu sich der Koran wie folgt äußert: »Wahr­lich, die an die Ver­se Got­tes nicht glau­ben, wird Gott nicht recht­lei­ten, qual­vol­le Stra­fe ist ihnen … Wer Gott ver­leug­net, nach­dem er des Glau­bens war, jedoch nicht, wer gezwun­gen wird, wäh­rend sein Herz im Glau­ben fest bleibt, son­dern wer sich trot­zig zum Unglau­ben bekennt – Got­tes Zorn über sie, schwe­re Pein ist ihnen.« Dass der­ar­ti­ge Ankün­di­gun­gen kei­nes­wegs nur für die reli­giö­se, son­dern auch für die welt­li­che Sphä­re inter­pre­tier­bar sind, ver­an­schau­licht fol­gen­des wei­te­re Zitat: »Wen­den sie sich aber ab, so ergrei­fet sie und tötet sie, wo ihr sie auch fin­det …« Auch wenn gegen­wär­tig die Todes­stra­fe für Apo­sta­sie nur noch in sel­te­nen Fäl­len ver­hängt wird, gilt die Abkehr vom Islam als schwe­re Sün­de. Gleich­wohl bil­ligt der offi­zi­el­le Islam den Mus­li­men nicht zu, ihren ein­mal ange­nom­me­nen Glau­ben auch wie­der abzu­le­gen.

Die Immu­ni­tät gegen­über der Demo­kra­ti­sie­rung in der isla­mi­schen Welt

Nach dem Blick auf die Men­schen­rech­te und die Reli­gi­ons­frei­heit nun der Blick auf die Demo­kra­tie in der isla­misch gepräg­ten Welt: Hier­bei fällt zunächst auf, dass die dor­ti­gen Län­der von den unter­schied­li­chen Demo­kra­ti­sie­rungs­wel­len im Lau­fe der Geschich­te nicht betrof­fen waren. Viel­mehr erwie­sen sie sich im Ver­gleich mit ande­ren Regio­nen der Welt als rela­tiv immun gegen­über sol­chen Ent­wick­lun­gen. Dies kann nicht dadurch erklärt wer­den, dass das moder­ne Demo­kra­tie­ver­ständ­nis allein durch die christ­li­che Reli­gi­on und die west­li­che Kul­tur geprägt ist. Schon der Hin­weis auf Demo­kra­tien im kon­fu­zia­ni­schen Japan, dem hin­du­is­ti­schen Indi­en oder isla­mi­schen Mali wider­legt die­se Annah­me. Auch die in die­sem Kon­text häu­fig erfol­gen­de Her­vor­he­bung der öko­no­mi­schen Unter­ent­wick­lung als Resul­tat der Kolo­nia­li­sie­rung trägt nicht, gab es doch in etli­chen sol­cher Län­der wie etwa Indi­en, Süd­ko­rea oder Tai­wan neben einem wirt­schaft­li­chen Auf­stieg auch einen poli­ti­schen Wan­del hin zur Demo­kra­tie.

Betrach­tet man dies­be­züg­li­che Ent­wick­lun­gen welt­weit, fällt auf der empi­ri­schen Ebe­ne die ange­deu­te­te Beson­der­heit der isla­mi­schen Welt auf. Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Wolf­gang Mer­kel stell­te bei der Aus­wer­tung ent­spre­chen­der Daten fol­gen­des fest: »Wäh­rend in der nicht isla­mi­schen Welt drei Vier­tel der Staa­ten demo­kra­tisch genannt wer­den kön­nen, sind in der isla­mi­schen Welt drei Vier­tel der Län­der Dik­ta­tu­ren.« Die­ser Zusam­men­hang wird noch bestä­tigt durch den Blick auf den Trend der letz­ten 25 Jah­re, erwies sich doch in die­ser Zeit die ara­bisch-isla­mi­sche Kern­kul­tur als beson­ders resis­tent gegen­über Demo­kra­ti­sie­rungs- und Rechts­staats­ten­den­zen. Dies wirft die Fra­ge nach dem Ein­fluss­fak­tor des Islams für das Phä­no­men auf. Hier besteht durch­aus eine Kau­sa­li­tät, nicht nur eine Par­al­le­li­tät. Dar­auf machen ande­re Unter­su­chun­gen auf­merk­sam, wonach weit­aus stär­ker die reli­giö­se Prä­gung der dor­ti­gen Gesell­schaf­ten als die sozio­öko­no­mi­schen Rah­men­be­din­gun­gen deren man­geln­de Demo­kra­ti­sie­rung erklä­ren.

Wel­che inhalt­li­chen Bestand­tei­le des Islam könn­ten zu die­ser Situa­ti­on bei­getra­gen haben? Mer­kel nann­te in sei­ner Ana­ly­se eine Rei­he von Gesichts­punk­ten: Das zen­tra­le Pro­blem für die Ver­ein­bar­keit mit der Demo­kra­tie sei die feh­len­de Auf­klä­rung im Islam, die wie­der­um aus der man­geln­den Tren­nung von Reli­gi­on und Staat resul­tie­re. Bei­de Berei­che hät­ten sich nicht als eige­ne Teil­be­rei­che aus­dif­fe­ren­ziert. Das theo­zen­tri­sche Welt­bild ist nach Mer­kel hin­sicht­lich der Legi­ti­mi­tät poli­ti­scher Herr­schafts­for­men nicht oder nicht hin­rei­chend durch eine anthro­po­zen­tri­sche Auf­fas­sung ersetzt wor­den. Dies sei eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für Demo­kra­tie und Volks­sou­ve­rä­ni­tät. Als beson­ders pro­ble­ma­tisch gilt dar­über hin­aus die frü­he Ver­schmel­zung von Gesetz und Reli­gi­on. Bilan­zie­rend und ver­all­ge­mei­nernd bemerk­te Mer­kel: »Eine dezi­diert nicht säku­la­ri­sier­te reli­giö­se Kul­tur oder Zivi­li­sa­ti­on behin­dert die Ver­brei­tung demo­kra­tie­stüt­zen­der Nor­men und Ver­hal­tens­wei­sen in der Gesell­schaft.«

Schluss­wort und Zusam­men­fas­sung

Die vor­ste­hen­den Aus­füh­run­gen haben bewusst einen ein­sei­ti­gen Blick auf den Islam gewor­fen, ging es doch pri­mär um die Her­vor­he­bung von Anknüp­fungs­punk­ten in die­ser Reli­gi­on für die isla­mis­ti­sche Deu­tung. Dass sich sowohl in grund­le­gen­den Schrif­ten, his­to­ri­scher Ent­wick­lung und gesell­schaft­li­chen Rea­li­tä­ten noch ganz ande­re Auf­fas­sun­gen fin­den, soll­te nicht igno­riert wer­den. Gleich­wohl zeig­ten die Erör­te­run­gen auch: Ein rigo­ro­ser Tren­nungs­strich zwi­schen Islam und Isla­mis­mus lässt sich nicht zie­hen. Gera­de die­se Reli­gi­on wies his­to­risch betrach­tet bereits in der Kon­sti­tu­ie­rungs­pha­se star­ke poli­ti­sche Dimen­sio­nen auf, wel­che Isla­mis­ten heu­te zur Legi­ti­ma­ti­on ihrer Ein­stel­lun­gen und Hand­lun­gen die­nen. Inso­fern besteht eine Kom­pa­ti­bi­li­tät, pas­sen doch bestimm­te Bestand­tei­le der isla­mi­schen Reli­gi­on sehr wohl zu Ver­satz­stü­cken der isla­mis­ti­schen Ideo­lo­gie. Dar­aus lässt sich aber kei­ne Gleich­set­zung vor­neh­men, wären dann doch alle Mus­li­me als Isla­mis­ten anzu­se­hen.

Deren Bezü­ge auf die Reli­gi­on gestat­tet die Inter­pre­ta­ti­ons­viel­falt des Koran: Dar­in fin­den sich zahl­rei­che unkla­re bis wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen, die eine ganz unter­schied­li­che Deu­tung des Islam mög­lich machen. In sei­nem Namen las­sen sich die ver­schie­dens­ten Ein­stel­lun­gen und Hand­lun­gen legi­ti­mie­ren, wofür die Geschich­te und Gegen­wart der Reli­gi­on zahl­rei­che Bei­spie­le lie­fert. Mit­un­ter bil­den Aus­sa­gen in bestimm­ten Suren den genau­en Gegen­satz zu Posi­tio­nen in ande­ren Suren. Zu sol­chen Inhal­ten und his­to­ri­schen Gege­ben­hei­ten gehö­ren auch tra­gen­de Bestand­tei­le des reli­giö­sen Selbst­ver­ständ­nis­ses des Islam, wel­che von poli­ti­schen Extre­mis­ten in des­sen Namen auf­ge­grif­fen wer­den. Gegen­wär­tig bemü­hen sich zahl­rei­che mus­li­mi­sche Refor­mer um Islam-Deu­tun­gen im Sin­ne einer Libe­ra­li­sie­rung. Dabei heben sie eben­so ein­sei­tig die dafür kom­pa­ti­blen Bestand­tei­le der Reli­gi­on her­vor, um so unter ihren Mit­mus­li­men eine grö­ße­re Akzep­tanz für Wer­te wie Demo­kra­tie, Men­schen­rech­te und Plu­ra­lis­mus zu bewir­ken.

Wer in die­ser Aus­ein­an­der­set­zung die Hege­mo­nie erlangt, lässt sich gegen­wär­tig nicht sagen. Der Trend der letz­ten Jahr­zehn­te geht aber eher in Rich­tung der Isla­mis­ten. Das Pro­blem der libe­ra­len Deu­tun­gen besteht auch dar­in, dass sie sich auf die glei­che Grund­la­gen wie die Isla­mis­ten beru­fen und deren Inhal­te und Tra­di­tio­nen den Isla­mis­ten mehr ent­ge­gen kom­men. So aner­ken­nens­wert die Bemü­hun­gen der Refor­mer beim Anknüp­fens an die geteil­ten Wer­te des Islam bei ande­ren Mus­li­men aus stra­te­gi­schen Grün­den sind, so ver­mei­den sie eine grund­le­gen­de­re Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Islam im Sin­ne von Auf­klä­rung und Kri­tik. Eine Abwen­dung von Fana­tis­mus und Isla­mis­mus und eine Hin­wen­dung zu Demo­kra­tie und Men­schen­rech­ten setzt die inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit die­sen Bestand­tei­len und einen poli­ti­schen Lern­pro­zess zu deren Über­win­dung vor­aus. Dafür gibt es in der isla­mi­schen Welt kaum Poten­tia­le, Hoff­nun­gen könn­ten sich wohl weit­aus mehr auf die stil­le Macht der Indi­vi­dua­li­sie­rung und Säku­la­ri­sie­rung grün­den.


Armin Pfahl-Traugh­ber ist ein deut­scher Poli­tik­wis­sen­schaft­ler und Sozio­lo­ge. Er war Refe­rats­lei­ter in der Abtei­lung Rechts­extre­mis­mus im Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz. Seit 2004 ist er haupt­amt­li­cher Pro­fes­sor an der Hoch­schu­le des Bun­des für öffent­li­che Ver­wal­tung. Er ist Her­aus­ge­ber des Jahr­buchs für Extre­mis­mus- und Ter­ro­ris­mus­for­schung.


Die Fuß­no­ten mit allen Bele­gen sind ent­hal­ten in der Erst­ver­öf­fent­li­chung in Auf­klä­rung und Kri­tik (ISSN 0945–6627), Son­der­heft 13/2007 (S. 62–78, PDF). Nach­ver­öf­fent­li­chung auf ak-polis.de mit freund­li­cher Geneh­mi­gung der Zeit­schrift und des Autors.

Zita­ti­on:

Pfahl-Traugh­ber, Armin (2007): Die Isla­mis­mus­kom­pa­ti­bi­li­tät des Islam. Anknüp­fungs­punk­te in Basis und Geschich­te der Reli­gi­on. In: Auf­klä­rung und Kri­tik, Son­der­heft 13/2007, S. 62–78.