Herkunft des Begriffs
Der Begriff »konfrontative Religionsbekundung« tauchte erstmals 2013 in einem internen Vermerk des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung auf. Das Papier beschreibt »religiös gefärbte Konfliktlagen«, ausgelöst durch zunehmende »islamistische Aktivitäten« in Stadtteilschulen. Dort wurden salafistische Orientierungen bei Schülerinnen und Eltern beobachtet. Die Rede ist von deutlicher Anspannung und Besorgnis in den Kollegien und Schulgemeinschaften. Der Schulalltag verliere in solchen Schulen rasant an Sicherheit gleichermaßen für Lehrer und Schüler.
Der Verein »DEVI e. V. – Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung« definiert den Begriff wie folgt:
»Unter konfrontativer Religionsbekundung an Schulen verstehen wir religiöse Praxen sowie religiös konnotiertes (Alltags)Verhalten, die in der (Schul-) Öffentlichkeit ausgelebt und ausagiert werden, auf die Herstellung von Aufmerksamkeit zielen, provozieren wollen, erniedrigen und/oder Dominanz herstellen sollen.«
Vielschichtige Konflikte in urbanen Schulmilieus
DEVI erarbeitete für eine Fortbildungsreihe von »Beratungslehrer*innen für weltanschauliche und religiöse Vielfalt« einen Ansatz zur Bearbeitung dieses Phänomens. Einer Befragung zufolge fühlen sich Lehrkräfte oft überfordert und vermieden die Themen von Weltanschauungen und Religion aus Angst. Schülerinnen und Schülern fehle demnach die Gelegenheit, sich mit anderen Meinungen sowie anderen religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen auseinanderzusetzen. Es wurden verschiedene Konfliktformen in Schulen mit stark divers zusammengesetzten Schülerschaften beobachtet, die Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und Schulleitungen regelmäßig beschäftigen. Dazu zählen:
- Stellvertreterkonflikte, die Schülerinnen und Schüler aus Herkunftskonflikten mitbringen – etwa Russland/Ukraine, Türkei/Kurden, politische Spannungen seit dem Putschversuch in der Türkei 2016 oder Konfliktlinien aus dem syrischen Bürgerkrieg.
- Religiöse Konflikte, sowohl innermuslimisch (Sunniten/Schiiten, konservative vs. liberale Strömungen) als auch interreligiös (»Gläubige« vs. »Ungläubige«).
- Konflikte rund um religiöses Verhalten, etwa Auseinandersetzungen über »halal« und »haram«, Fastenregeln im Ramadan, Kopftuchfragen, Gebetsräume oder religiöse Einwände gegen Musik, Kunstunterricht, Koedukation und Sport.
- Antisemitisch motivierte Konflikte.
- Sexistisch oder misogyn motivierte Spannungen, etwa abwertende Sprache gegenüber Mädchen und Lehrerinnen, stark normierte Vorstellungen weiblicher Lebenswege oder Einschränkungen von pubertätsbedingter Entwicklung.
- Homo- und transphobe Konflikte, die sich gegen einzelne Schüler*innen oder schulische Inhalte richten.
Die Konflikte betreffen laut DEVI häufig nicht nur Kinder, sondern werden durch Elternhäuser oder politisch-islamische Umfelder verstärkt. Sie greifen oft tief in das soziale Miteinander ein.
Konfliktintensitäten: Drei Stufen
Wo religiös begründete Konflikte auftreten, unterscheidet DEVI drei Intensitätsstufen:
- Kategorie I: »Gut und Böse« – Schülerinnen und Schüler nehmen eine Kategorisierung vor.
- Kategorie II: »Gut und Böse« mit Androhung von Konsequenz – Schülerinnen und Schüler kategorisieren, beschreiben Konsequenzen für das »Böse/ Falsche« und abweichendes Verhalten wird mit drohenden religiösen Folgen verbunden.
- Kategorie III: »Gut und Böse« mit aktiver negativer Konsequenz – Schülerinnen und Schüler werden selbst zu Akteur*innen, üben Druck aus oder greifen zu Gewalt.
Bereits jüngste Schüler*innen würden mit Diskriminierungen und religiös begründeten Abwertungserfahrungen konfrontiert werden. Ungleichwertigkeitsvorstellungen und religiös begründete Demütigungen kommen
nach der Befragung häufig in Schulen vor, in denen die Eltern sehr konservative Islamauslegungen vertreten und/oder Moscheen besuchen, die vom Verfassungsschutz überwacht wurden oder werden. Diese Eltern für Gespräche zu erreichen oder die Beteiligung an schulischen Prozessen zu gewinnen, gestalte sich schwierig.
Bei älteren Schüler*innen steige das Radikalisierungsrisiko erheblich, wo keine pädagogischen Konzepte zur Bearbeitung dieser Problemlagen greifen. Sie bezögen ihre Informationen wesentlich aus den zentralen Sozialisationsinstanzen, und in steigendem Alter steige auch die Bedeutung der Peer-Groups. Oft seien das Internet und hier insbesondere einschlägige Webseiten und Social-Media-Kanäle zentrale, gelegentlich ausschließliche Informationsquellen.
Die konfrontativen Religionsbekundungen finden oft auch in einem vorpolitischen Raum statt, etwa in folgenden
Verhaltensweisen:
- Konflikte um religiöse Kleidung
- Forderung von Gebetszeiten und –räumen
- Nichtteilnahme an schulischen Aktivitäten
- Verweigerung von Aufgabenstellungen
- Beanspruchung von Sonderrechten
- Systematische und lang anhaltende Demütigungen und Beleidigungen entlang von religiösen Themen
bzw. religiös konnotiertem Alltagsverhalten - Anpassungsdruck (besonders auf muslimische Schülerinnen)
- Stellvertreterkonflikte
Die Konflikte in diesen Themenfeldern würden daher von religiös konnotiertem Alltagsverhalten über durchaus jugendtypische Problemlagen, die von den Jugendlichen religiös ausgedeutet werden, bis zu hoch problematischen Ideologisierungsprozessen reichen.
Entwicklung des Konzepts
In Berlin-Neukölln wurde die Konzeptentwicklung zur Bearbeitung dieses Phänomens, u. a. in Form einer Anlauf- und Dokumentationsstelle, von Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD), Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) und Integrationsbeauftragter Güner Yasemin Balcı unterstützt. Der Rahmen wurde gebildet von der »Partnerschaft für Demokratie« (PfD) in Neukölln. Im Bundesprogramm »Demokratie Leben« wurden für drei Monate die Erstellung der unten verlinkten Broschüre zur Konzeptentwicklung sowie die Dokumentation der Bestandsaufnahme bewilligt. Die vorgeschlagene Anlauf- und Dokumentationsstelle soll:
- systematisch Vorfälle erfassen,
- Schulen beraten und unterstützen,
- das Ausmaß des Phänomens sichtbar machen,
- und demokratiefeindlichen Tendenzen vorbeugen.
In Zusammenarbeit zwischen DEVI, Bezirksverwaltung, Berliner Schulleitungen und Fachstellen wurde das Konzept der Anlauf- und Dokumentationsstelle beantragungsfähig gemacht, welches jedoch nicht die für eine Realisierung erforderliche Förderung durch andere öffentliche Stellen erfuhr. DEVI resümierte im Dezember 2021: »Festzuhalten ist daher, dass sich der hegemoniale Mainstream der Islamismusprävention anstatt die objektive Gefährdung zu thematisieren, die vom Islamismus ausgeht, es vorzieht, die einschlägigen Opfernarrative in der Präventionsarbeit aufzugreifen.«
Dokumentation
- Bestandsaufnahme Konfrontative Religionsbekundungen in Neukölln. Vorabversion vorgelegt für das Bezirksamt Neukölln, Dezember 2021 (archiviert)
- Michael Hammerbacher: Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung. Vorwort von Martin Hikel, Bezirksbürgermeister Berlin-Neukölln, DEVI e. V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung, Dezember 2021 (archiviert)
- Susanne Schröter: Evaluation des Vorhabens der Einrichtung einer »Anlauf- und Dokumentationsstelle Konfrontative Religionsbekundung in Berlin-Neukölln« durch den Verein für Demokratie und Vielfalt e.V. (DEVI). 2022 (archiviert)
- Carsten Frerk: Konfrontative Religionsbekundung. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), 3. Februar 2022 (archiviert)
- Analysetool und Arbeitsbogen: Umgang mit Islamismus und konfrontativer Religionsbekundung in der Schule