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Nach dem isla­mis­ti­schen Anschlag auf den CSD Ber­lin: Murat Kay­man wider­spricht der Deu­tung der Moschee­ver­bän­de als Prä­ven­ti­ons­ak­teu­re

Der Jurist und frühere DITIB-Verbandsfunktionär Murat Kayman nimmt zwei Interviews des Berliner Soziologen Özgür Özvatan im »Freitag« und im Deutschlandfunk zum Ausgangspunkt einer Grundsatzkritik. Er konfrontiert die These von den Gemeinden als wirksamen Schutzräumen mit Befunden des Forschungsverbunds MOTRA und mit der Predigtpraxis der staatlichen Partnerverbände. Sein Fazit: Ob religiöse Bildung vor Radikalisierung schützt, entscheidet sich an ihrem Inhalt, und genau diese Frage bleibt in der Debatte unbeantwortet.

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Die Annah­me und ihr wis­sen­schaft­li­cher Ver­stär­ker

Den Beginn setzt Murat Kay­man mit einer Grund­an­nah­me der deut­schen Reli­gi­ons­po­li­tik: Die Anbin­dung an eine Moschee­ge­mein­de bewah­re jun­ge Men­schen vor extre­mis­ti­scher Ideo­lo­gie. Auf die­ser Annah­me ruhen aus sei­ner Sicht die Deut­sche Islam­kon­fe­renz (DIK), die Staats­ver­trä­ge und Bei­rä­te der Län­der sowie das Ende 2023 geschlos­se­ne Abkom­men mit der tür­ki­schen Reli­gi­ons­be­hör­de Diya­net und der DITIB, das die Ent­sen­dung tür­ki­scher Staats­be­diens­te­ter durch die Aus­bil­dung von jähr­lich 100 Ima­men in Deutsch­land ablö­sen soll.

Die­se Annah­me erklärt nach Kay­man erst die Logik sol­cher Maß­nah­men. Man müs­se sie ken­nen, »um zu ver­ste­hen, war­um eine Bun­des­re­gie­rung die Aus­bil­dung von Geist­li­chen für deut­sche Gemein­den in die Hand einer aus­län­di­schen Reli­gi­ons­be­hör­de und ihres deut­schen Able­gers legt und das für einen sicher­heits­po­li­ti­schen Fort­schritt hält«. Das­sel­be gel­te für Kir­chen, die ihre mus­li­mi­schen Part­ner gegen Kri­tik aus den mus­li­mi­schen Gemein­schaf­ten selbst ver­tei­di­gen: »Die­sen Maß­nah­men liegt kein böser Wil­le, son­dern eben die­se posi­ti­ve Annah­me zugrun­de.« Die mus­li­mi­schen Orga­ni­sa­tio­nen hal­ten es nach Kay­mans Beob­ach­tung eben­so. Sie beschrei­ben sich »als das authen­ti­sche und wich­tigs­te Ange­bot gegen Radi­ka­li­sie­rung und sie tun das mit einer Selbst­ver­ständ­lich­keit, die kei­nen Nach­weis für nötig hält«.

Als prä­gnan­tes­ten Für­spre­cher die­ser Annah­me iden­ti­fi­ziert Kay­man den poli­ti­schen Sozio­lo­gen Özgür Özvat­an, der sie bin­nen einer Woche zwei­mal öffent­lich for­mu­lier­te: am 28. Juli im »Frei­tag« und am 3. August im Deutsch­land­funk. Kay­man begrün­det, war­um er sich an Özvat­an als Für­spre­cher abar­bei­tet: »Ich bezie­he mich auf ihn, weil er die­se Annah­me bes­ser for­mu­liert als die Ver­bän­de selbst und weil sein wis­sen­schaft­li­ches Pro­fil sie in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung zu einem unbe­strit­te­nen Befund gerin­nen lässt.«

Dabei legt Kay­man eine Span­nung zwi­schen bei­den Auf­trit­ten offen. Im »Frei­tag« erscheint Reli­gi­on als Motiv uner­heb­lich, denn Radi­ka­li­sie­rung begin­ne meist mit Ein­sam­keit. Im Radio­ge­spräch gilt dann feh­len­de reli­giö­se Bil­dung als zen­tra­le Anfäl­lig­keit. Kay­man hält bei­des für ver­ein­bar, zieht dar­aus aber eine Kon­se­quenz, die Özvat­an aus­lässt:

»Wenn feh­len­de reli­giö­se Bil­dung anfäl­lig macht, dann ist reli­giö­se Bil­dung eine Grö­ße, die auf den Ver­lauf einer mög­li­chen Radi­ka­li­sie­rung ein­wirkt. Und was ein­wir­ken kann, kann in bei­de Rich­tun­gen ein­wir­ken.«

Die Rei­hen­fol­ge der Argu­men­te hält er für auf­schluss­reich: »Wer zuerst erklärt, am Anfang ste­he nicht der Glau­be, hat sich das Nach­fra­gen nach den reli­giö­sen Inhal­ten erspart. Wer sich das erspart hat, kann anschlie­ßend die­sel­ben reli­giö­sen Inhal­te als Heil­mit­tel emp­feh­len, ohne sie je kon­kret durch­leuch­ten und benen­nen zu müs­sen.«

Der Begriffs­streit um das Wort »Isla­mis­mus«

Özvat­an spricht von »reli­gi­ös begrün­de­tem Extre­mis­mus«, um die Ideo­lo­gie von der Welt­re­li­gi­on zu tren­nen. Kay­man hält die­se Wort­wahl für kon­tra­pro­duk­tiv, weil sie das Gegen­teil des Beab­sich­tig­ten bewir­ke: »Die For­mu­lie­rung Özvat­ans ver­mei­det den Namen und behält die Behaup­tung.« Das Wort »Isla­mis­mus« leis­te die ein­ge­for­der­te Tren­nung dage­gen tat­säch­lich: »Die Endung macht aus einem Gegen­stand eine Leh­re über ihn, so wie Kle­ri­ka­lis­mus nicht der Kle­rus ist und nicht mit ihm ver­wech­selt wird.« Wer die­ses Wort auf­ge­be, so Kay­man, »gibt die Kate­go­rie auf, in der sich die­se Gren­ze über­haupt zie­hen lie­ße«.

Kay­man ver­weist dar­auf, dass auch die gro­ßen Ver­bän­de den Begriff seit 25 Jah­ren zurück­wei­sen, und sieht in der Kon­ver­genz mit Özvat­an eine fol­gen­rei­che Ent­wick­lung: »Am Ende steht für den Anschlag von Ber­lin kein Wort zur Ver­fü­gung, mit dem Mus­li­me ihre Reli­gi­on über­zeu­gend von einer extre­mis­ti­schen Ideo­lo­gie tren­nen könn­ten.«

Aus der Selbst­be­schrei­bung der Ver­bän­de als Prä­ven­ti­ons­in­stanz lei­tet Kay­man zudem eine Zwick­müh­le ab. Wer Radi­ka­li­sie­rung ver­hin­de­re, set­ze eine Anfäl­lig­keit vor­aus, deren Zusam­men­hang mit der Reli­gi­on die­sel­ben Orga­ni­sa­tio­nen seit 2001 bestrei­ten. Kay­man for­mu­liert es so:

»Man kann nicht der Garant gegen eine Gefahr sein, deren Exis­tenz man leug­net.«

Özvat­an habe die­se Zwick­müh­le vor­ge­fun­den, ver­schär­fe sie jedoch, »weil es sie auto­ri­siert und Poli­tik und Zivil­ge­sell­schaft davon über­zeugt, dass die Moschee­ver­bän­de in ihrem gegen­wär­ti­gen Zustand schon gute Ver­bün­de­te im Kampf gegen Radi­ka­li­sie­rung sei­en«.

Was die Daten des MOTRA-Ver­bunds zei­gen

Den empi­ri­schen Kern des Bei­trags bil­den Befun­de von Peter Wet­zels und Kat­rin Brett­feld (Uni­ver­si­tät Ham­burg, For­schungs­ver­bund MOTRA). Danach steigt mit der Stär­ke der reli­giö­sen Bin­dung die Häu­fig­keit isla­mis­ti­scher Ein­stel­lun­gen; der Effekt über­trifft im sta­tis­ti­schen Modell jene von Alter und Bil­dung deut­lich. Kay­man betont die Gren­zen die­ser Daten: Es han­delt sich um Selbst­aus­künf­te zu Ein­stel­lun­gen, der Moschee­be­such wird als Ein­zel­merk­mal gar nicht geson­dert aus­ge­wer­tet, und for­ma­le Bil­dung zeigt bei isla­mis­mus­af­fi­nen Ein­stel­lun­gen kei­nen kla­ren Schutz­ef­fekt. Aus der ers­ten Ein­schrän­kung lei­tet er ab, was er aus­drück­lich behaup­tet und was er aus­drück­lich offen­lässt:

»Reli­giö­se Bin­dung schützt als sol­che nicht. Wer gehofft hat, die Prä­ven­ti­ons­ver­mu­tung fin­de in den Daten ihre Bestä­ti­gung, fin­det sie dort jeden­falls nicht.«

Der aus sei­ner Sicht ent­schei­den­de Befund liegt in der Typo­lo­gie der Glau­bens­ver­ständ­nis­se. Unter fest Gläu­bi­gen, die ande­ren Mus­li­men ihre Aus­le­gung zuge­ste­hen, sind isla­mis­ti­sche Ein­stel­lun­gen extrem sel­ten. Unter jenen, die wört­li­che Befol­gung zur Bedin­gung ech­ten Mus­lim­seins erklä­ren und Moder­ni­sie­rung als Zer­stö­rung der wah­ren Leh­re betrach­ten, fin­det sich fast ein Drit­tel mit isla­mis­ti­schen Ein­stel­lun­gen. Kay­man fasst zusam­men: »Sobald aus dem eige­nen Glau­ben ein Maß­stab wird, mit dem man ande­ren die Zuge­hö­rig­keit abspricht, ver­viel­facht sich die Wahr­schein­lich­keit isla­mis­ti­scher Ein­stel­lun­gen.« Und wei­ter: »Nicht die Fröm­mig­keit trägt den Befund, son­dern das, was in ihr trans­por­tiert wird.« Dis­kri­mi­nie­rungs­er­fah­run­gen erhö­hen das Risi­ko zusätz­lich, der Zusam­men­hang zwi­schen Glau­bens­ver­ständ­nis und isla­mis­ti­scher Ein­stel­lung bleibt jedoch auch nach deren Her­aus­rech­nung bestehen: »Die Absto­ßung kommt zum reli­giö­sen Befund hin­zu, sie ersetzt ihn nicht.«

Kay­man warnt zugleich vor einem Gene­ral­ver­dacht. Auch in der strengs­ten Grup­pe leh­nen zwei von drei Befrag­ten isla­mis­ti­sche Posi­tio­nen ab: »Ein Befund über Ver­hält­nis­se ist kein Ver­dacht gegen Per­so­nen und wer das eine in das ande­re über­setzt, macht die Sache schlim­mer.« Die kur­sie­ren­de Zahl von 45 Pro­zent isla­mis­mus­af­fi­nen jun­gen Mus­li­men fas­se einen har­ten Kern von gut 11 Pro­zent mit einem gewach­se­nen, ledig­lich offe­nen Vor­feld zusam­men: »Beun­ru­hi­gend ist nicht die Zahl der Über­zeug­ten, son­dern die Ver­brei­te­rung des Ran­des, an dem rekru­tiert wird.«

Die Pra­xis der Ver­bän­de als Prüf­stein

Özvat­ans The­se von der libe­ra­len, viel­fäl­ti­gen Mehr­heit der Gemein­den hält Kay­man für unbe­legt. Als prüf­ba­res Doku­ment zieht er die Frei­tags­pre­dig­ten her­an. In der Woche nach dem Anschlag von Ber­lin pre­dig­te die DITIB über Halal-Ver­dienst, im Gleich­klang mit einer The­men­set­zung der Diya­net in Anka­ra; das Gesche­hen in Deutsch­land kam dar­in nicht vor. Zum Ver­gleich ver­weist Kay­man auf das Erd­be­ben von Kahr­a­man­ma­raş 2023, nach dem der Ver­bands­ap­pa­rat bin­nen vier Tagen eine bun­des­wei­te Trau­er­pre­digt samt Toten­ge­bet orga­ni­sier­te. Sein Urteil über die Ber­li­ner Leer­stel­le fällt ent­spre­chend aus:

»Was er im Juli 2026 nach dem Anschlag in Ber­lin nicht getan hat, hat er nicht etwa nicht gekonnt. Er hat es nicht gewollt.«

Den Kon­trast zwi­schen der aus­führ­li­chen Trau­er um die Tür­kei und dem Schwei­gen zu Ber­lin nennt er »die Geo­gra­fie der Fremd­heit«.

Hin­zu kommt die Struk­tur der reli­giö­sen Bil­dung selbst. In DITIB-Gemein­den ist der Imam tür­ki­scher Staats­be­diens­te­ter, und nach der im Mai 2024 vor­ge­stell­ten Umset­zung des Ima­maus­bil­dungs­ab­kom­mens sol­len 75 der 100 jähr­li­chen Absol­ven­ten wei­ter­hin aus tür­ki­schen Theo­lo­gie­fa­kul­tä­ten kom­men. Das Abkom­men, so Kay­man, »ver­la­gert also den Ort der prak­ti­schen Aus­bil­dung, nicht der theo­lo­gi­schen und lässt offen, was in ihr ver­mit­telt wird«.

Am Ende des Radio­ge­sprächs sieht Kay­man die Kon­struk­ti­on an ihrem schwächs­ten Punkt. Auf die Fra­ge nach Gemein­den, die Homo­se­xua­li­tät als Sün­de pre­di­gen oder tabui­sie­ren, ver­weist Özvat­an auf eine libe­ra­le Mehr­heit der Gemein­den. Kay­man hält dem ent­ge­gen: »Das Schwei­gen ist die monis­ti­sche Aus­le­gung in ihrer wirk­sams­ten Form, weil es nicht ein­mal als Posi­ti­on auf­tritt, gegen die sich etwas ein­wen­den lie­ße.« Und über die Betrof­fe­nen:

»Wer als quee­rer Mensch nur um den Preis der Unsicht­bar­keit zur Gemein­de gehö­ren darf, gehört nicht zur Gemein­de. Er befin­det sich nur in einer Moschee.«

Kay­man, der 16 Jah­re in mus­li­mi­schen Ver­bands­struk­tu­ren gear­bei­tet hat, berich­tet zudem aus eige­ner Anschau­ung von inter­nen Posi­ti­ons­pa­pie­ren zur Homo­se­xua­li­tät und von Kar­rie­ren ihrer Ver­fas­ser. Sein Fazit zur Mehr­heits­be­haup­tung:

»Wer den Satz von der libe­ra­len Mehr­heit sagt, beschreibt nicht die Gemein­den. Er beschreibt, wie sie sein müss­ten, damit der Rest sei­nes Argu­ments trägt.«

Kay­mans Fol­ge­rung

Kay­man unter­schei­det abschlie­ßend zwei Aus­sa­gen: die For­de­rung, mus­li­mi­sche Gemein­schaf­ten müss­ten Teil der Lösung wer­den, und die Behaup­tung, sie sei­en es bereits. Die ers­te hält er für rich­tig und anspruchs­voll, die zwei­te für bequem und ent­las­tend, für Ver­bän­de, Poli­tik, For­schung und Kir­chen glei­cher­ma­ßen: »Ein Argu­ment, das so vie­len so viel Arbeit abnimmt, ver­dient unser aller Miss­trau­en.« Wer Gemein­den reflex­haft zur funk­tio­nie­ren­den Prä­ven­ti­ons­in­stanz erklä­re, ohne hin­zu­se­hen, ris­kie­re deren Glaub­wür­dig­keit:

»Denn nach­se­hen wird irgend­wann jemand. Es wird ver­mut­lich nicht wohl­wol­lend gesche­hen und dann kommt die­se Wunsch­vor­stel­lung mit­samt allem, was an ihr rich­tig war, unter die Räder.«

Dass Kay­man kein Inter­es­se am Schei­tern der Gemein­den hat, betont er selbst: »Die Moschee­ge­mein­de kann das Wirk­sams­te sein, was wir gegen Radi­ka­li­sie­rung haben. Kann.« Sein Schluss­satz benennt die Distanz zwi­schen Anspruch und Zustand: »Wir sind weit davon ent­fernt und wir bewe­gen uns gera­de zügig in die ande­re Rich­tung.«


Murat Kay­man (7. August 2026): Unter­schätz­te Play­er. In: murat-kayman.de. Online ver­füg­bar unter: LINK (archi­viert)