Am 5. November 2025 hat das Bundesministerium des Innern den islamistischen Verein »Muslim Interaktiv« verboten. Grundlage war die Verfügung vom 6. Oktober 2025, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 05.11.2025 B1). Das Ministerium stützt das Verbot auf Artikel 9 Absatz 2 GG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 und 3, Satz 2 sowie § 9 Vereinsgesetz.
In der Begründung heißt es, »Zweck und Tätigkeit der Vereinigung richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung«. Die Organisation wurde aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt und eingezogen. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde angeordnet.
Das Verbot umfasst auch das öffentliche Verwenden von Vereinskennzeichen, darunter mehrere Varianten des Logos mit der Kaaba in einem roten oder weißen Blutstropfen, teils kombiniert mit dem Schriftzug »Muslim Interaktiv«. Diese Symbolik, die den Anspruch religiöser Opfer- und Kampfbereitschaft transportierte, war in der Social-Media-Kommunikation der Gruppe weit verbreitet.
Zudem wurden sämtliche Internetauftritte und Social-Media-Kanäle der Vereinigung verboten. Betroffen sind Profile und Konten auf Facebook, Instagram, Telegram, YouTube, TikTok, X (vormals Twitter) und Threads, darunter u. a.: www.instagram.com/minteraktiv, www.t.me/Muslim_Interaktiv, www.youtube.com/@musliminteraktiv, www.tiktok.com/@muslim.interaktiv, www.x.com/Minteraktiv.
Auch deren Bereitstellung, Hosting und Weiterverwendung sind untersagt.
Ermittlungen
Zeitgleich leitete das BMI Durchsuchungen bei den Gruppierungen »Generation Islam« und »Realität Islam« ein. Beide weisen eine Nähe zur in Deutschland seit 2003 verbotenen Hizb ut-Tahrir auf. In Hamburg, Berlin und Hessen durchsuchten am 5. November insgesamt 375 Polizisten 19 Objekte, darunter sieben in Hamburg (Neuallermöhe, Mümmelmannsberg), vier in Hessen und eines in Berlin-Neukölln. Beschlagnahmt wurden Datenträger, Kommunikationsmittel und Vermögenswerte.
Die Vereinigung »Realität Islam« (RI) ist seit November 2015 vor allem im Rhein-Main-Gebiet aktiv. Am 20. Mai 2025 von RI eine angebliche Auflösung bekannt gegeben. Allerdings hat die Vereinigung ihre Tätigkeiten nicht endgültig und dauerhaft eingestellt; vielmehr wurden die bekannten Accounts bis zum Tag des Verbots weiterhin unter dem Namen des Hauptprotagonisten betrieben.
In Hamburg laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen Personen aus dem Umfeld von »Muslim Interaktiv«. Gegen vier Männer wurde Anklage wegen einer gewalttätigen Demonstration im Oktober 2023 erhoben. Allerdings hat das zuständige Amtsgericht Hamburg laut Zeit-Bericht bislang keinen Termin angesetzt (Stand: November 2025).
Zu den Verbotsgründen im Einzelnen
Das Bundesministerium des Innern begründet das Vereinsverbot vom 6. Oktober 2025 mit einer Vielzahl verfassungsfeindlicher Aspekte. Demnach richten sich Zweck und Tätigkeit von »Muslim Interaktiv« »gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung« (Bundesanzeiger, BAnz AT 05.11.2025 B1). »Muslim Interaktiv« lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich ab und vertrete eine theokratische Gegenposition. Nach Auffassung des BMI bekenne sich die Gruppe zu einem Gesellschaftsmodell, in dem »der Islam« als alleiniges Ordnungsprinzip fungieren solle und in dem staatliche Entscheidungen religiöser Kontrolle unterworfen seien. Kennzeichnend sei die programmatische Abgrenzung von demokratischer Gesetzgebung, wie sich in den eigenen Aussagen der Gruppierung zeigt:
»Wir lehnen jegliche staatliche Einflussnahme ab.«
»All unsere Ideen und Wertevorstellungen entspringen unserer islamischen Weltanschauung und sind unverhandelbar.«
»Die demokratische Gesellschaft entspricht einer Wertediktatur.«
Weiterhin verstoße MI gegen die universellen Menschenrechte. Das BMI führt an, dass die Gruppe insbesondere gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie gegen die Freiheit hinsichtlich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität vorgehe. Dies bringe eine mit Demokratie und Menschenrechten nicht zu vereinbarende Intoleranz zum Ausdruck.
Die Organisation habe zudem »in der gesetzlich geforderten kämpferisch-aggressiven Weise« gegen die verfassungsmäßige Ordnung agiert. Das sei, so das BMI, insbesondere durch die anhaltenden öffentlichen Aufrufe zur Umsetzung verfassungsfeindlicher Ziele belegt. »Muslim Interaktiv« nutze dazu digitale Propaganda und realweltliche Inszenierung: Über Social-Media-Kanäle und Demonstrationen (»Performances«) versuche die Gruppe, »eine möglichst große Zahl von Menschen zu indoktrinieren und beständig neue Verfassungsfeinde zu schaffen, um die freiheitliche Grundordnung fortlaufend zu untergraben«.
Schließlich verstoße MI auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. In Veröffentlichungen der Gruppe werde das Existenzrecht Israels ausdrücklich bestritten. Das Ministerium dokumentiert mehrere einschlägige Zitate:
»Israel hat kein Existenzrecht.«
»Wir werden nicht einen einzigen Zentimeter des Apartheidstaates ‹Israel› und der kolonialen Grenzen akzeptieren.«
»Die Gründung des rechtgeleiteten Kalifats wird in der Lage sein, die Probleme in der islamischen Welt und insbesondere in Palästina von der Wurzel zu lösen.«
Mit diesen Aussagen mache die Gruppierung deutlich, dass sie »die Souveränität anderer Staaten nicht anerkennt« und auf eine theokratische Weltordnung unter islamischem Herrschaftsanspruch hinarbeite.
Hochburg Hamburg: Ideologie und Mobilisierung
Der Verfassungsschutz Hamburg ordnet »Muslim Interaktiv« dem ideologischen Umfeld der Hizb ut-Tahrir (HuT) zu. Obwohl HuT in Deutschland verboten ist, würden deren Positionen »weiterhin verbreitet, so unter anderem durch die HuT-nahe Gruppierung ›Muslim Interaktiv‹ (MI), die 2020 gegründet wurde und vor allem in Hamburg aktiv ist«. MI entfalte »eine relevante Wirkung durch ihre Online-Aktivitäten auf verschiedenen Social-Media-Kanälen, darunter Facebook, Instagram und TikTok«, sei aber auch »in der realen Welt aktiv, zum Beispiel durch die Organisation von Demonstrationen«.
Die Zuordnung zu HuT ergibt sich laut LfV »aus den inhaltlichen Schnittmengen sowie den Bezügen der für die Social-Media-Präsenz verantwortlichen Personen, die in Video-Beiträgen auch für MI auftreten«. Die Gruppierung konzentriere sich »seit Jahren auf die Verbreitung gesellschaftskritischer Stellungnahmen und Kommentare«. In ihren professionell produzierten Videos greife MI »aktuelle, gesellschaftlich relevante Themen auf und instrumentalisiere diese zur Darstellung einer vermeintlich fortwährenden Ablehnungshaltung der Politik und Gesellschaft in Deutschland gegenüber der gesamten muslimischen Community«.
Damit greife die Gruppierung auf ein »verbreitetes Narrativ islamistischer Organisationen« zurück, das »dem Westen eine zielgerichtete Unterdrückung der Muslime« vorwerfe und »ein Bedrohungsszenario entwerfe, in welchem sie sich dann wiederum als Beschützer präsentiere«. MI suggeriere dabei, »als Sprachrohr aller Muslime zu fungieren«, die als homogene Einheit angesehen würden.
Mit einer »selektiven Interpretation gesellschaftspolitischer Ereignisse« ziele MI nach Einschätzung des Verfassungsschutzes auf »eine desintegrative Wirkung unter der muslimischen Bevölkerung und eine Spaltung der Gesellschaft«. Darüber hinaus versuche die Gruppierung, »das Vertrauen in die Institutionen des deutschen Staates zu erschüttern«, der von MI als »Wertediktatur« bezeichnet werde.
Typisch für die Gruppe sei ihr »konfrontatives Auftreten« und eine »an die Jugendkultur angepasste Ästhetik« der Social-Media-Beiträge. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt, der »immer wieder von islamistischen Organisationen instrumentalisiert« werde, spiele in der Rhetorik von MI die »Forderung nach einem Kalifat« eine zunehmende Rolle.
MI in Hamburg mehrfach in der Öffentlichkeit
- April 2024: Unter dem Tenor »Gegen islamfeindliche Berichterstattung« versammelten sich etwa 1.250 Teilnehmende. Anlass war u. a. die Berichterstattung über MI und den Funktionär Joe Adade Boateng. Neben der behaupteten »medialen und politischen Hetzkampagne« wurde der Nahostkonflikt thematisiert. Auf Plakaten waren Parolen wie »Kalifat ist die Lösung« und »Staatsräson tötet« zu lesen. Die Veranstaltung sorgte »bundesweit für Schlagzeilen und politische Diskussionen«.
- Mai 2024: Als Reaktion auf die mediale Kritik folgte die »Demonstration gegen Zensur und Meinungsdiktat« mit rund 2.300 Teilnehmenden. In Redebeiträgen wurden Staat und Medien erneut scharf kritisiert und der Wunsch nach einem Kalifat geäußert, das »die Muslime in der islamischen Welt vereint und die vorgeblich herrschende koloniale Ordnung überwindet«.
- Oktober 2024: Eine weitere Versammlung mit rund 1.600 Teilnehmenden war unter dem Motto »Stoppt den Genozid gegen unsere uigurischen Geschwister in Ostturkistan« angemeldet. Im Verlauf kam es zu einem thematischen Wechsel mit Plakat-Choreographie, bei der erneut zum Nahostkonflikt Stellung bezogen wurde.
Diese Veranstaltungen zeigten, so das Hamburger Landesamt, »über welches Mobilisierungspotenzial MI verfügt und welche Außenwirkung die Gruppierung, insbesondere bei der jüngeren Generation der muslimischen Community, erreichen kann«. Für Außenstehende sei »nicht immer sofort erkennbar«, dass es sich um Extremisten handle, »die dem ideologischen Umfeld der Hizb ut-Tahrir zuzurechnen sind«. MI wähle Themen, »die möglichst viele Menschen muslimischen Glaubens ansprechen und emotionalisieren« und knüpfe gezielt an »Diskriminierungserfahrungen« an. Auch religiöse Anlässe würden politisch instrumentalisiert: So informierte das LfV Hamburg im Frühjahr 2024 über Iftar-Veranstaltungen, die »nach Bewertung des LfV Hamburg unter anderem Verbindungen zur HuT und MI aufwiesen«. Dies sei als Versuch zu verstehen, »den Ramadan zu instrumentalisieren und zu politisieren«, auch vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts.
Personenkreis und Strukturen
Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden besteht der harte Kern aus rund 20 Männern, im Umfeld seien 40 bis 80 Personen aktiv. »Muslim Interaktiv« gilt als Kern eines Netzwerks, zu dem auch »Generation Islam« und »Realität Islam« gehören.
Der Journalist Lukas Brekenkamp, Redakteur der Neuen Westfälischen Zeitung, erinnerte daran, dass die Aktivitäten der Szene nicht auf Hamburg, Berlin und Hessen beschränkt gewesen seien. Schon zuvor habe »Muslim Interaktiv« auch in Nordrhein-Westfalen agiert. Wie er berichtet, trat der Kopf der Gruppe im Jahr 2024 in einer Moschee in Gladbeck (Ruhrgebiet) auf, wo er öffentlich für das Kalifat warb. In derselben Einrichtung habe zuvor auch ein Protagonist von »Realität Islam« gesprochen.
»Die Gruppierung ›Muslim Interaktiv‹ ist bundesweit vernetzt und nutzt lokale Moscheen und Vereine als Bühne, um ihre Botschaften zu verbreiten«, so Brekenkamp. »Auch in Ostwestfalen lassen sich in sozialen Medien klare Schnittstellen und personelle Überschneidungen mit Akteuren von ›Realität Islam‹ erkennen.«
Mitte März war Raheem Boateng von #MuslimInteraktiv (MI) in einer islamischen Einrichtung in #Gladbeck (#NRW). In seinem Vortrag deutete er an, dass bald ein #Kalifat entstehen könne und dass es die Motivation sein müsse, dass bald #Islam und #Koran „die Welt führen“ werde. 1/4 https://t.co/VkvSArxSQG pic.twitter.com/oSvLfdBdwj
— Lukas B. (@luk_bre) April 9, 2024
Diese Recherchen unterstreichen, dass das Netzwerk hinter »Muslim Interaktiv« nicht regional begrenzt, sondern über mehrere Bundesländer hinweg aktiv war
Viele von ihnen haben familiäre Wurzeln in der Türkei, im Libanon oder in Syrien, sind jedoch in Deutschland geboren und gehören nicht zur ersten Einwanderergeneration und Es handelt sich somit um ein weitgehend »homegrown«-Phänomen, eine in Deutschland sozialisierte, radikalisierte Szene, die vor allem über soziale Medien mobilisiert.
Vor diesem Hintergrund stößt die Forderung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, an ihre Grenzen. Er erklärte auf X:
»Wer offen ein Kalifat fordert, gehört nicht ins Land.«
Der Vorschlag, mit der repressiven Maßnahme der Aufenthaltsbeendigung gegen islamistische Bestrebungen vorzugehen, ist in vielen Kontexten ein wirksames Instrument der Gefahrenabwehr. Doch im Fall von „Muslim Interaktiv“ deutet zumindest an der sichtbaren Oberfläche alles darauf…
— AK Polis | Arbeitskreis Politischer Islam (@AK_Polis) November 7, 2025
Da die meisten relevanten Akteure – womöglich sämtliche – deutsche Staatsbürger sind, greifen aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eher nicht. Die Sicherheitsbehörden verfügen vermutlich über umfangreiche Erkenntnisse zu den Personen und ihrem Umfeld. Um hier mehr Klarheit zu schaffen, erscheint es sinnvoll, diese Erkenntnisse aufzubereiten.
Unter Wahrung des Datenschutzes und mit der erforderlichen Anonymisierung könnten sie der sozialwissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden – etwa zur Analyse von Geburtsorten, Migrations- und Einbürgerungswegen, Radikalisierungsmechanismen in der zweiten Einwanderergeneration sowie der Rolle digitaler Gemeinschaftsbildung.
Erst auf dieser Grundlage ließe sich ein geeignetes Maßnahmenbündel entwickeln, das repressive, präventive und gesellschaftspolitische Ansätze miteinander verzahnt: also eine Politik, die den »Politischen Islam« gezielt und mit Aussicht auf Wirksamkeit bekämpft.
Weitere Informationen
- Bundesministerium des Innern, »Bekanntmachung über das Verbot des Vereins ›Muslim Interaktiv‹ (Bekanntmachung vom 6. Oktober 2025)«, in: Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, BAnz AT 05.11.2025 B1, Berlin, 05.11.2025.
- Heinemann, Christoph / Kroll, Tom, »Muslim Interaktiv: Der Staat kann doch etwas tun! Vielleicht«, in: Die Zeit, Hamburg, 05.11.2025, archiviert (Zugriff am 06.11.2025).
Dokumentation
Aus der Verbotsverfügung:

