
Was wird aus der Blauen Moschee?
Ein knappes Jahr nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) durch das Bundesinnenministerium stellt sich die Frage: Wer soll künftig die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster nutzen – und wie lässt sich verhindern, dass islamistische Netzwerke erneut Einfluss gewinnen?
Das Bundesinnenministerium bestätigte unter der damaligen Ministerin Nancy Faeser (SPD), dass das IZH »verfassungsfeindliche Ziele« verfolge und den »Export der islamischen Revolution iranischen Vorbilds nach Europa« fördere. Seit 1993 hatte der Hamburger Verfassungsschutz den Trägerverein beobachtet. Auch einige schiitische Teilorganisationen aus Berlin und Frankfurt am Main, die dem Verein zugeordnet wurden, ließ der Bund schließen.
Gegen das Verbot klagt das IZH derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Verhandlungstermin steht noch aus, wie eine Sprecherin mitteilte. Zwei IZH-nahe Vereinigungen, die ebenfalls geschlossen wurden, scheiterten bereits mit ihren Einsprüchen. Laut den WELT AM SONNTAG vorliegenden Beschlüssen bestritten beide eine Zugehörigkeit zum IZH, was das Gericht jedoch aufgrund personeller und organisatorischer Verflechtungen als »ins Auge springend« anders bewertete.
Mehrere religiöse und politische Gruppen erheben Anspruch auf die Immobilie – mit unterschiedlichen Zielvorstellungen für die Nachnutzung: vom unabhängigen Kulturzentrum bis hin zu einer schiitischen Gebetsstätte. Doch wer wird künftig die Räume an der prestigeträchtigen Adresse »Schöne Aussicht 36« nutzen dürfen? Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die künftige Nutzung solle im »besten Einvernehmen« mit der Stadt Hamburg geklärt werden. Die in Hamburg regierende rot-grüne Koalition macht dabei unterschiedliche Stimmen hörbar:
- Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) fordert: »Der Staat darf das Gebäude nie wieder aus der Hand geben.« Irene Appiah, religionspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, erklärt: »Eine Nachnutzung sollte vorrangig versöhnen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Blaue Moschee ein Ort der Kultur und der freien Religionsausübung wird.«
- Laut Michael Gwosdz von der GRÜNEN-Bürgerschaftsfraktion gäbe es »bundesweit keinen rechtlichen Präzedenzfall für die Beschlagnahmung eines Gotteshauses.« Während man Vereinsheime von Rockerclubs versteigern könne, gelte dies nicht für »ein symbolträchtiges Gotteshaus«.
- Aus dem Umfeld des verbotenen IZH tritt laut WELT insbesondere eine Gruppe aktiv mit Forderungen auf, die sich um Ajatollah Abbas Hosseini Ghaemmaghami formiert habe – einst selbst Leiter des IZH (2004–2009). Ghaemmaghami nahm in einem Schreiben an die WELT Stellung und forderte eine »vollständige Verpflichtung und Loyalität zur Verfassung und den Gesetzen Deutschlands«. Er wolle »die Idee eines europäischen Islams fördern, die Theologie der Integration weiterentwickeln und eine rationale sowie friedliche Lesart des Islams präsentieren«. Auch die Schura Hamburg (SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg), mit der die Stadt Hamburg einen Staatsvertrag seit 2012 unterhält und deren prägendes Mitglied das IZH bis 2022 war, positioniert sich: man wolle »den Geschwistern« beratend zur Seite stehen, wie Vorsitzender Fatih Yildiz erklärte.
- Aus dem säkularen Spektrum verweist der Bericht auf die Position der Initiative »International Women in Power (IWP)«, getragen vom Verein Kulturbrücke Hamburg. Deren Gründerin Hourvash Pourkian, die sich seit Jahren für die von Frauen getragenen Proteste im Iran einsetzt, fordert, aus der Blauen Moschee ein unabhängiges Kulturzentrum zu machen.
Ein Jahr nach dem Verbot IZH bleibt die Frage: Wie wird die Immobilie genutzt und wie verhindert der Staat künftig die Steuerung oder Unterwanderung durch islamistische Akteure?
Zum vollständigen Bericht von Philipp Woldin in der WELT AM SONNTAG vom 6. Juli 2025 (Bezahlschranke): hier
- Terminhinweis 24. Juli 2025 in Hamburg: Ein Jahr IZH-Verbot – Bilanz und Perspektiven