In Sachsen ist der Verein »Al-Amal – interkultureller Verein e.V.« mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 11288) als gemeinnützig anerkannt – obwohl er im Verfassungsschutzbericht des Freistaats benannt wird. Die salafistischen Bestrebungen des Vereins sind zudem ausführlich auf der amtlichen Website des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen dargestellt. Das Wissen über die extremistischen Bestrebungen dieser Körperschaft ist damit leicht auffindbar.
Der Befund entstammt der im Januar 2026 vom AK Polis – Arbeitskreis Politischer Islam veröffentlichten Auswertung »Islamistische Gemeinnützigkeit« beim Finanzamt – einem Abgleich der Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern mit dem Zuwendungsempfängerregister. Aus Sachsen gibt es dazu bis heute keinen Rücklauf; auch der aktuelle Stand des Zuwendungsempfängerregisters (1. Juni 2026) lässt kein Handeln der sächsischen Behörden erkennen.
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach § 51 Abs. 3 Abgabenordnung ist die Gemeinnützigkeit ausgeschlossen, wenn eine Körperschaft extremistische Bestrebungen fördert. Wird eine Organisation im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt, muss sie selbst nachweisen, dass sie nicht verfassungsfeindlich ist. Ein solcher Nachweis ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
Zwar unterliegen die Entscheidungen des zuständigen Finanzamts (hier: Dresden Süd) dem Steuergeheimnis. Gleichwohl ist es eine Frage der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, ob der Abgleich zwischen den zuständigen Behörden systematisch funktioniert – und extremistische Organisationen nicht als gemeinnützig von der Steuergemeinschaft gefördert werden.
- Sachstand AK Polis | Nr. 3 | 19. Januar 2026: »Islamistische Gemeinnützigkeit« beim Finanzamt (PDF)
In Sachsen ist der folgende Verein trotz seiner Benennung im Verfassungsschutzbericht des Landes als gemeinnützig anerkannt:
— AK Polis | Arbeitskreis Politischer Islam (@AK_Polis) June 1, 2026
»Al-Amal – interkultureller Verein e.V.« mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden VR 11288).
Dieser Befund in Sachsen entstammt einer von uns im Januar… pic.twitter.com/wGhARfh9eU