Die Resolution »Zum Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung – sozialdemokratische Perspektiven und inhaltliche Impulse« im Wortlaut:
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom Mai 2025 ist vorgesehen, den Islamismus effektiver zu bekämpfen und dafür einen Bund-Länder-Aktionsplan zu erarbeiten.
Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus (AKSH) der SPD unterstützt diese Zielsetzung ebenso ausdrücklich, wie den Kampf gegen alle anderen Formen von Extremismus. Mit dieser Resolution bringt der AKSH sozialdemokratische Perspektiven und konkrete inhaltliche Impulse in die Ausgestaltung des Aktionsplans ein.
Sozialdemokratischer Ansatz
Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus (AKSH) der SPD sieht im Bund-Länder-Aktionsplan einen relevanten Ansatz, um Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung wirksam zu stärken.
Der AKSH plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz, der das Thema nicht auf sicherheitspolitische und migrationspolitische Aspekte verengt. Systematisch bearbeitet werden sollten insbesondere folgende Handlungsfelder:
- Aufklärung und Bildung, insbesondere Kinder- und Jugendschutz
- Gleichstellung und Wahrung der Frauenrechte
- Bekämpfung von Radikalisierung im digitalen Raum und transnationalen Netzwerken
- Betroffenenperspektiven, Erinnerungskultur und solidarische Unterstützungsstrukturen
Erforderlich sind ein kontinuierlicher Austausch mit Wissenschaft und Forschung sowie eine koordinierte Zusammenarbeit der zuständigen Akteure. Der Bund-Länder-Aktionsplan sollte dabei ausdrücklich auf Kooperationen auf kommunaler Ebene, etwa im Rahmen von Pilotprojekten, sowie auf Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene setzen, unter anderem in sozialdemokratischen Netzwerken wie der »Progressiven Allianz«.
Eine sozialdemokratische Islamismusprävention setzt auf Solidarität mit Betroffenen sowie die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, des Freiheitsschutzes und sozialer Verantwortung. Sie richtet sich gegen den Missbrauch von Religion zum Zwecke des politischen Extremismus und damit gegen extremistische Bestrebungen, aber nicht gegen die spirituellen Aspekte einer Religion oder die Religionsfreiheit der Gläubigen.
Der Einsatz gegen Extremismus darf sich nicht auf die Einhaltung strafrechtlicher Normen beschränken. Für sozialdemokratisches Handeln bedeutet dies, dass Einzelpersonen, Organisationen und Bewegungen, die islamistische Positionen vertreten oder von den Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft werden, nicht als Bündnis‑, Kooperations- oder Dialogpartner legitimiert werden sollen, auch dann nicht, wenn sie sich formell zur Einhaltung der deutschen Strafgesetze und zur Gewaltfreiheit bekennen. Denn unsere Demokratie ist nicht erst durch extremistisch motivierte Straftaten gefährdet, sondern bereits durch die grundsätzlichen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD versteht diese Resolution als Beitrag zum Gelingen des Bund-Länder-Aktionsplans und wird sich auch künftig mit eigenen Impulsen und Stellungnahmen in die Debatte einbringen. Ziel ist es, sozialdemokratische Perspektiven der Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung zu entwickeln und die politische Umsetzung zu unterstützen.
Zur Resolution auf spd.de (PDF)



